Der Bebauungsplan Obeswiesen mit örtlichen Bauvorschriften wurde am 19.11.2024 als Satzung beschlossen. Die Rechtskraft trat mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 29.11.2024 ein. Die Jahresfrist auf Normenkontrolle ist am 30.11.2025 abgelaufen.
Das Ingenieurbüro Geoteck wurde vom Gemeinderat durch Beschluss vom 23.01.2024 mit den Planungsleistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 4) LPH 4 beauftragt. Als Erschließungsträger wurde die Firma Geoteck mit Beschluss vom 25.06.2024 beauftragt.
Um in die finale Ausbauplanung des Baugebietes zu gelangen, sind die nächsten Planungsleistungen zu vergeben. Der Vertrag nach HOAI mit dem IB Geoteck ist stufenweise aufgebaut. Mit dieser Beauftragung kommt das Projekt Obeswiesen in die Bauausführungsphase.
Rahmenterminplan:
| Rechtskraft Bebauungsplan | Nov./Dez. 2024 |
Verfahrens- und Planungspause Frist für Normenkontrolle (1 Jahr) | 2025 |
| Beschluss Umlegungsplan | Anfang 2026 |
| Rechtskraft Umlegung, Auszahlung der Minderzuteilungen | Frühjahr 2026 |
Ausführungsplanung, Ausschreibung Vergabe, Erschließungsbeginn | Sommer 2026 |
| Fertigstellung Erschließung | Ende 2027 |
Der Gemeinderat stimmte der weiteren Beauftragung der Leistungsphasen 5–8 zur Planung – Ausschreibung – Bauleitung an das Ing.-Büro Geoteck mehrheitlich zu. Der Terminplan wurde zur Kenntnis genommen.
Die Festlegung der Straßennamen wurde auf die nächste Sitzung im Januar vertagt.
- Beschluss zu einem kreditähnlichen Rechtsgeschäft
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den prognostizierten Erschließungskosten sowie dem Mittelbedarf der Gemeinde für die Grundstücke, die ihr im Rahmen der Baulandumlegung zugeteilt werden, sowie für die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Baulandumlegung und für die anfallende Grunderwerbsteuer für die Flächenmehrzuteilung.
Der Gemeinderat stimmte der Sonderfinanzierungsvereinbarung mit der LBBW mehrheitlich zu. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Finanzierungsvertrag unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung nach § 87 Abs. 5 GemO durch das Landratsamt Esslingen zu unterzeichnen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Sonderfinanzierung entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen für das Neubaugebiet „Obeswiesen“ in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund gestiegener Kosten für die Verpflegung wurde eine Erhöhung der Essenspreise für Kita- und Schulkinder vorgeschlagen. Eine Anpassung des Kostendeckungsgrades wurde diskutiert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Essensbeiträge ab dem 1. Januar 2026 von 4,30 € auf 5,30 € für Kita-Kinder und von 4,80 € auf 5,80 € für Schulkinder zu erhöhen. Der Kostendeckungsgrad wird damit auf 80 % angehoben.
Die Hundesteuersatzung wurde zuletzt zum 01.01.2013 neu gefasst. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Hochdorf wurde beraten, die Steuersätze anzupassen und die Inflation seit 2013 auszugleichen. Der bisherige Steuersatz beträgt 108 € für den Ersthund. Um einen Ausgleich der aufgelaufenen Inflation herzustellen, müsste die Steuer auf 146 € angepasst werden, wobei die Inflation für 2025 noch nicht einberechnet ist.
Das Gremium hat deshalb einstimmig beschlossen, den Steuersatz für den Ersthund auf 150 € festzulegen. Die Steuersätze für weitere Hunde werden, wie bereits bisher, jeweils um den Steuersatz für den Ersthund angehoben.
Der Steuersatz für die Kampfhundesteuer wird von bisher 800 € für den Ersthund auf 1.000 € angehoben. Die Steuersätze für den zweiten Kampfhund werden auf 2.000 € und für den dritten und jeden weiteren Kampfhund auf 3.000 € erhöht.
Der Wortlaut der Satzung wurde bereits in der letzten Ausgabe des Anzeigers 2025 veröffentlicht.
- Billigung der Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Für die Generalsanierung des Sportbereichs der Breitwiesenhalle wurde die Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gebilligt.
Der Haushaltsplanentwurf für 2026 wurde eingebracht, die Beschlüsse dazu folgen in der nächsten Sitzung.
Die Haushaltsreden des Bürgermeisters und der Kämmerin wurden bereits in der letzten Ausgabe des Anzeigers 2025 veröffentlicht.