Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse aus der Sitzung vom 25.06.2025
Bürgermeister Zuber eröffnete die Sitzung und teilte mit, dass in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.06.2025 über Personalangelegenheiten beschlossen wurde. Ferner wurden noch Beschlüsse im Rahmen der Sanierung der Hauptstraße und des Rathausvorplatzes sowie in Immobilienangelegenheiten gefasst.
Ehrung verdienter Blutspenderinnen und Blutspender
Bürgermeister Zuber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die anwesenden Blutspenderinnen und Blutspender für 10, 25, 50 und 75 Blutspenden. Er sprach Ihnen den Dank der Gemeinde Zuzenhausen für ihre erbrachten Blutspenden aus, mit denen sie für viele Menschen Hoffnung, Gesundheit und oft sogar das Leben spenden. Er überreichte Ihnen eine Dankesurkunde vom Deutschen Roten Kreuz sowie einen Gutschein der Gemeinde. Ein gesonderter Bericht hierüber erfolgt an anderer Stelle des Amtsblattes.
Bericht über die Gemeindefinanzen zum 30.06.2025
Bürgermeister Zuber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den stellvertretenden Kämmerer Reißfelder, der berichtete, dass der Haushalt 2025 vom Gemeinderat am 19.02.2025 verabschiedet wurde. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit Schreiben vom 03.03.2025 bestätigt. Gemäß §28 der Gemeindehaushaltsverordnung ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt zu unterrichten, dies erfolgte mit dem heutigen Bericht.
Im Ergebnishaushalt wurde mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 75.700 Euro als Differenz der ordentlichen Aufwendungen und der ordentlichen Erträge geplant.
Die Gewerbesteuer, als größte Einnahmeposition, ist mit 2,1 Mio. € eingeplant. Die Entwicklung startete zu Beginn des Jahres mit 2,4 Mio. €, ging dann im März auf 2,2 Mio. € auf das aktuelle Niveau zurück, so dass derzeit Mehreinnahmen von ca. 100.000 € zu erwarten wären.
Aufgrund der Mai-Steuerschätzung sind keine wesentlichen Änderungen bei der Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs zu erwarten, evtl. Mehreinnahmen bei Schlüsselzuweisungen vom Land und der kommunalen Investitionspauschale.
Im investiven Bereich sind die Sanierungen der Hauptstraße und des Rathauses die größten Maßnahmen. Im ersten Halbjahr wurden für das Rathaus Auszahlungen in Höhe von ca. 245.000 Euro und für die Hauptstraße (Kanal, Wasser und Straßenbau) von 54.363 Euro geleistet, wobei noch eine Rechnung von über 210.000 Euro zur Prüfung vorlag und im Juli zwischenzeitlich ausbezahlt wurde. Für das Rathaus konnte im ersten Halbjahr ein Zuschussteilbetrag im Rahmen der LSP-Förderung in Höhe von 56.018 Euro und für die Sanierung der Hauptstraße von 98.283 Euro vereinnahmt werden.
Die Kosten für den Erwerb des ehemaligen Volksbankgebäudes in Höhe von 450.000 Euro (inkl. aller Nebenkosten) sind auf die Bereiche Grundvermögen und Gebäude mit Aufbauten aufgeteilt. Für den Bau des Kernzeit-Gebäudes sind nochmals Kosten in Höhe von 68.264 Euro fällig geworden, es wurde jedoch als Zuschuss auch eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% gewährt = 1.090.992 Euro. In der Haushaltsplanung noch nicht eingeplant war die Beteiligung an „EnBW vernetzt“ in Höhe von ca. 785.000 Euro.
Bürgermeister Zuber dankte Hr. Reißfelder für seinen umfassenden Bericht, welchem sich das Gremium anschloss und nahm hinreichend informiert den Finanzzwischenbericht zum 30.06. zur Kenntnis.
Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar;
Entscheidung über die Stellungnahme der Gemeinde Zuzenhausen
Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 die Durchführung der 2. Anhörung und der 2. Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen hat.
Die Planunterlagen sind seit dem 15. Juli 2025 auf der Webseite der Metropolregion unter folgendem Link einsehbar: planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/teilregionalplan-photovoltaik/.
Im Zuge der zweiten Offenlage des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik hat die Gemeinde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 25. August 2025. Die Möglichkeit zur Stellungnahme ist auf die geänderten Planinhalte beschränkt.
Bürgermeister Zuber erläuterte anhand von Kartenauszügen die Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Solche Flächen sind auf der Gemarkung Zuzenhausen nicht ausgewiesen. Generell würde sich die Ausweisung von PV-Flächen aufgrund vorhandener Vorranggebiete für Landwirtschaft und Hochwasserschutz schwierig gestalten.
Gemeinderat Dreher sprach an, dass seines Wissens im Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik bereits schon zu viele Flächen ausgewiesen sind. Es wäre daher seiner Ansicht nach nicht zielführend, hier nun in Zuzenhausen noch weitere Flächen auszuweisen, zumal es in Zuzenhausen gute Böden gibt, welche von der Landwirtschaft genutzt werden.
Dieser Argumentation konnte sich das Gremium anschließen und beschloss einstimmig, dass
die Gemeinde Zuzenhausen im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar keine Stellungnahme abgibt.
Entscheidung über die Ausübung / Nichtausübung des Vorkaufsrechts zu Flst. Nr. 8866, Rechgasse 17
Bürgermeister Zuber gab bekannt, dass die Gemeinde vom zuständigen Notar der Vertrag über den Verkauf des Grundstücks FlurstücksNr. 8866, Rechgasse 17, Zuzenhausen, zur Erklärung über die Ausübung/Nichtausübung des Vorkaufsrechts vorgelegt wurde.
Ferner wurde die sanierungsrechtliche Genehmigung zum Kaufvertrag beantragt. Nach Preisprüfung durch den Sanierungsberater kann die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt werden, da der vereinbarte Kaufpreis im zulässigen Rahmen liegt. Die entsprechende Genehmigung wurde von der Verwaltung ausgestellt. Da somit ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt, ist über die Ausübung des Vorkaufsrechts zu entscheiden.
Das Grundstück, welches insgesamt eine Gebäude- und Freifläche von 414 qm umfasst, liegt bis zum hinteren Gebäudeende im Bereich des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“. Für diesen Bereich hat die Gemeinde nach § 24 Abs. 3 BauGB ein Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht darf nur dann ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit den kommunalen Grundstückserwerb erfordert. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn mit der Ausübung des Vorkaufsrechts besondere Maßnahmen unterstützt werden, die zur Beseitigung städtebaulicher Missstände erforderlich sind oder der Erreichung eines Sanierungsziels dienen.
Nach kurzer Diskussion im Gremium beschloss man einstimmig, dass die Gemeinde Zuzenhausen ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt.
Mitteilungen - Anfragen
Bürgermeister Zuber informierte das Gremium wie folgt
Anfragen des Gemeinderates
Gemeinderat Dreher fragte bei Bürgermeister Zuber an, wer den Blühstreifen am Ortseingang aus Richtung Hoffenheim angelegt hat, dieser sei seiner Meinung nach sehr gelungen. Dem konnten sich weitere Gemeinderäte anschließen.
Laut Bürgermeister Zuber war das eine Idee vom Bauhofleiter Müller, der diese mit seinem Team umgesetzt hat. Eventuell könnten im kommenden Jahr weitere solcher Blühstreifen angelegt werden.
Gemeinderat Dreher teilte noch mit, dass der Nuclearban Radmarathon am 02.08.2025 wieder Station (Frühstück) an der Häuselgrundhalle in Zuzenhausen macht.
Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner
Hier wurde jeweils eine Frage zur Tischtennisplatte des Kindergartens und zum Parken bei der Baustelle Hauptstraße beantwortet.