Aus der Bürgerschaft wurde angefragt, ob die in der Gemeinde aktuell laufenden Projekte (TSV-Halle, Baugebiet Heubeund-West, Bahnhofkindergarten, Neubau Feuerwehrhaus) in einer festgelegten Reihenfolge zur Bearbeitung anstünden. BM Hagenlocher erläuterte, dass bei den Projekten auch mit externen Dienstleistern zusammengearbeitet wird und die Projekte viel Planungszeit in Anspruch nehmen werden. Eine feste Reihenfolge sei nicht festgelegt.
Revierförster Philipp König gab anhand einer Präsentation einen kleinen Überblick über die Waldflächen der Gemeinde Wäschenbeuren. Des Weiteren stellte er das Zielsetzungspapier für die Forsteinrichtung 2026-2035 vor, welches anschließend einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Nach einer kurzen Präsentation von 5 Planungsmodellen für einen Erweiterungsbau an den Bahnhofkindergarten durch das mit der Planung beauftragte Architektenbüro Dauner-Rommel-Schalk entschied sich das Gremium mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Variante 5, einen Anbau, der optisch als eigener Baukörper wahrnehmbar ist, westlich in Richtung Seeäckerstraße an das Gebäude angeschlossen, mit welcher nun eine finalisierte Planung vorgenommen werden soll.
Für die Leistung thermische Bauphysik wurde einstimmig die Firma Gerlinger + Merkle Ingenieurgesellschaft für Akustik und Bauphysik mbH aus Schorndorf mit einer Bruttogesamtsumme von 5.169,60 € beauftragt.
TOP 5.1 Schießmauer, Flst. 2576/3, Neubau eines Carports mit Abstellraum
Der Bauherr plant den Neubau eines Carports mit Abstellraum in der Straße Schießmauer auf dem Flurstück 2576/3 in Wäschenbeuren. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Welkartswiesen“. Das Vorhaben weicht in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab: Unterschreitung des Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie. Gemäß Bebauungsplan sind Garagen auf den überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, soweit sie mindestens 4,5 m von der Straßenbegrenzungslinie entfernt sind. Der Abstand zwischen Straße und Carport beträgt 2,80 m. In ähnlichen Fällen wurde der geringere Mindestabstand zur Straßenbegrenzungslinie ebenfalls genehmigt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Dem Vorhaben dürfen ferner keine nachbarlichen Interessen und keine öffentlichen Bedenken entgegenstehen. Nach einer kurzen Beratung erteilte der Gemeinderat dem Vorhaben einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB.
BM Hagenlocher erläuterte den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und stellte den Zweck und die Bedeutung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes vor. Das Gremium stimmte einstimmig dem aufgezeigten Fahrplan für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts zu und beauftragte die Verwaltung mit der Zuschussantragsantragsstellung über das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ auf Grundlage des in der Sitzungsvorlage aufgeführten Leistungsspektrums. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, sich bei der Antragsstellung bei Bedarf durch die Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH unterstützen zu lassen. Die Auftragsvergabe für ein Gemeindeentwicklungskonzept soll nach Vorliegen eines positiven Förderbescheids erfolgen.
Die Schützengilde Wäschenbeuren 1618 e.V. als ältester Verein in Wäschenbeuren plant eine Investition in die Zukunft. Mit der Renovierung und Modernisierung der Luftdruckanlage des Vereins sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um diese Sportart, die oft ein Einstieg in den Schießsport darstellt, weiter anbieten zu können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Investitionszuschuss von 15 % der Investitionen bei einer Kostenobergrenze von 90.000 € für den Umbau und die Modernisierung der Luftdruckanlage.
Bei der jährlichen Hauptinspektion wurde beim Spielplatz in der Schubertstraße eine Reihe von Mängeln festgestellt. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Behebung der Risiken wurden bereits umgesetzt, jedoch sucht die Gemeindeverwaltung aktuell nach Lösungen, den Spielplatz neu anzulegen. BM Hagenlocher erläuterte die jüngsten Ergebnisse des Vor-Ort-Termins. Nach einer ausführlichen Beratung und Diskussion war sich das Gremium einig, die Thematik im kommenden Jugendforum aufzunehmen.
TOP 9.1 Neue Rettungsleitstelle in Lorch – Verbesserung auch für Wäschenbeuren
BM Hagenlocher informierte über die neue Rettungsleitstelle seit dem 11.03.2025 in Lorch anhand der Sitzungsvorlage. Auch Wäschenbeuren profitiert von dieser neuen Wache, welche 24/7 besetzt ist. Somit besteht eine Verbesserung der Anfahrtszeiten. Neben der Rettungswache in Bartenbach steht damit nun eine weitere Wache zur Verfügung, mit der die gesetzliche Einsatzzeit von 12 Minuten erfüllt werden kann.
TOP 9.2 Vorstellung Ablauf des Projekts Bürgerbudget
Gemeindekämmerin Frau Parentin stellte den Ablauf des Bürgerbudgets anhand der Sitzungsvorlage vor. Zunächst wird eine Veröffentlichung des Projekts sowie eine Freischaltung des Onlinetools stattfinden. Vorschläge der Bürgerschaft sind bis zum 08.06.2025 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Anschließend findet eine Auswertung der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit der Vorschläge durch die Verwaltung sowie dem Gemeinderat statt. Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Weitere Punkte betrafen folgende Themen:
Hinweis: Es handelt sich um einen Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung.