Gemeinderat

Kurzbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.05.2025

Bemerkung: Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. TOP 1 Leerstandsmanagement Die Bereitstellung von Wohnraum stellt nicht nur in Wäschenbeuren,...

Bemerkung: Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

TOP 1 Leerstandsmanagement

Die Bereitstellung von Wohnraum stellt nicht nur in Wäschenbeuren, sondern bundesweit eine große Herausforderung dar. Im Gemeindegebiet sind aktuell zahlreiche Wohnungen leerstehend. Um dem entgegenzuwirken, hat die Gemeindeverwaltung ein „Konzept zum kommunalen Leerstandsmanagement der Gemeinde Wäschenbeuren“ erarbeitet. Im ersten Schritt sollen finanzielle Anreize für die Reaktivierung von Leerständen angeboten werden. Dies umfasst die Maßnahmen des Prämienkatalogs des Kompetenzzentrums Wohnen BW, darunter Wiedervermietungsprämie, Beratungsprämie und Wohnflächenbonus BW. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beschloss das vorgestellte Konzept. Auf eine ausführliche Berichterstattung im vorderen Teil des Mitteilungsblattes in den kommenden Wochen wird verwiesen.

TOP 2 Beratung über die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes

Die Beobachtung des ruhenden Verkehrs ist seit Jahren ein fraktionsübergreifendes Thema. Eine Anordnung von Park- und Halteverboten ohne Kontrolle der Festsetzungen läuft leider oft ins Leere und sorgt für Ärger in der Bürgerschaft. Zur Abstimmung stand die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes mit einem Stellenumfang von 5,5 Stunden/Woche. Der Arbeitgeberaufwand hätte sich dabei auf 8.300,00 € belaufen. Nach einer ausführlichen Diskussion im Gremium wurde der Antrag mit 6 Ja-, 6 Nein-Stimmen bei Stimmengleichheit abgelehnt.

TOP 3 Kostenregelung Fasnet 2025/2026

Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen während der vergangenen Fasnet kam es zu zusätzlichen Ausgaben, insbesondere für Personal des Bauhofs sowie für die Anmietung von Containern zum Terrorschutz. Für die künftige Absicherung der Partyzone ist die einmalige Anschaffung von acht Betonsteinen vorgesehen. Die Firma Fees GmbH & Co. KG aus Kirchheim unter Teck unterbreitete hierfür ein Angebot über 1.973,02 € inklusive Lieferung. Die Kosten sollen hälftig von der Gemeinde und dem Fasnetstopf getragen werden. Bezüglich der zusätzlich angefallenen 75 Bauhofstunden mit einem Gesamtwert von 3.750 € wurde ebenfalls eine hälftige Aufteilung vorgeschlagen. Nach ausführlicher Diskussion wurde dieser zweite Beschlussantrag mangels Konsens zurückgezogen. Der erste Beschlussantrag zur Anschaffung der Betonsteine wurde mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

TOP 4 Baugesuche

TOP 4.1 Göppinger Straße, Flst. 568/7, Errichtung eines Zauns

Der Bauherr plant die Errichtung eines Zauns auf dem Flurstück 568/7 in der Göppinger Straße in Wäschenbeuren. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Wiesental Nord“. Dabei weicht das Vorhaben in der Zaunhöhe sowie dem Abstand zur Straße ohne Gehweg von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Konkret ist gemäß § 2.5.3 des Bebauungsplans eine Einfriedigung im Vorgarten bis 1,0 m Höhe als Holzzaun in naturbrauner Farbe zulässig. Der Bauherr plante zunächst einen Holz-Zaun mit 1,80 m Höhe, wodurch die zulässige Höhe um 0,80 m überschritten wurde. Zudem sieht der Bebauungsplan bei Straßenseiten ohne Gehweg einen Abstand von 0,50 m zur Eigentumsgrenze vor, während der Zaun direkt auf der Grenze errichtet werden sollte. Da sich auch benachbarte Zäune auf der Grenze befinden und dadurch keine Beeinträchtigung des Winterdienstes zu erwarten ist, wurde dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Zauns mit einer auf 1,20 m beschränkten Höhe einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB erteilt.

TOP 4.2 Galgenberg, Flst. 1941, Errichtung eines Geräteschuppens sowie Rückbau einer Hütte

Der Bauherr plant die Errichtung eines Geräteschuppens sowie den Rückbau einer bestehenden Hütte im Bereich Galgenberg auf dem Flurstück 1941 in Wäschenbeuren. Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, ist es planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Göppingen äußerte agrarstrukturelle Bedenken hinsichtlich der Schaffung eines Präzedenzfalls. Zudem wird der Bauherr nach § 35 BauGB als nicht privilegiert eingestuft. Die geplante Hütte ist mit den Maßen 9,00 m x 6,00 m deutlich größer als die bestehende und steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf für die Unterbringung der Gerätschaften zur Bewirtschaftung der Streuobstwiese. Das Gemeinderatsgremium versagte dem Vorhaben mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen das Einvernehmen.

TOP 5 Baugebiet Heubeund-West – Beschluss über die weitere Entwicklung

Auf die ausführliche Berichterstattung im vorderen Teil des Mitteilungsblattes in der letzten Ausgabe wird verwiesen.

TOP 6 Antrag TSV Wäschenbeuren auf Ausweisung eines Behindertenparkplatzes und Verbesserung der Parkplatzbeleuchtung auf dem Parkplatz neben der TSV-Halle

Der TSV Wäschenbeuren hat die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Sportgelände beantragt. Dies wurde vom Gemeinderat so einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird die weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

TOP 7 Annahme einer Spende

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spenden. Die angenommenen Spenden mit Auflistung des Geldspendenwertes oder Sachspendenbetrages, der Angabe des Gebers sowie des Verwendungszweckes werden je Kalenderjahr im Rahmen eines Spendenberichts dem Landratsamt Göppingen als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

TOP 8 Kinderumzug am 05.07.2025 zum Festwochenende 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Wäschenbeuren – Festmarken für Teilnehmende und weitere Zuschüsse

Anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Freiwilligen Feuerwehr Wäschenbeuren findet vom 4. bis 6. Juli 2025 ein Festwochenende statt. Ein besonderer Programmpunkt ist der Kinderumzug am 5. Juli. Der Gemeinderat beschoss einstimmig, für die Vorbereitung und Gestaltung der Stauferschule sowie den Kindergärten ein Budget in Höhe von 10 € pro teilnehmendem Kind zur Verfügung zu stellen und an allen Teilnehmenden am Kinderumzug jeweils eine Essens- und eine Getränkemarke auszugeben.

TOP 9 Einrichtung eines Konrektorarbeitsplatzes an der Stauferschule

Zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation sowie des Schallschutzes im Bereich der Schulleitung wurde durch den Bauhof der bisherige Kopierraum mit dem angrenzenden Sanitätsraum bzw. Lager zusammengelegt. Dadurch konnte ein eigenes Büro für die Konrektorenstelle geschaffen werden. Die Möbelausstattung für das neue Büro wurde zum Preis von 4.232,83 € brutto abzüglich 2 % Skonto an die Firma kühnle’waiko aus Fichtenberg vergeben. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe mit 5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen zu.

TOP 10 Vergabe der DGUV V3-Prüfung stationärer elektrischer Anlagen in gemeindeeigenen Liegenschaften

Gemäß der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) ist die Gemeinde verpflichtet, stationäre elektrische Anlagen regelmäßig durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Prüfung der gemeindeeigenen Liegenschaften zum Angebotspreis von 19.838,49 € brutto an die Firma OMS zu vergeben.

TOP 11 Bekanntgaben – Anträge – Verschiedenes

TOP 11.1 Teilnahme an Stadtradeln 2025

Auch im Jahr 2025 nimmt die Gemeinde Wäschenbeuren wieder am STADTRADELN teil. Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 14. Juni bis zum 4. Juli 2025. Zur Steigerung der Attraktivität beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass drei kleine Preise in 2 Wettbewerbskategorien ausgelobt werden. Die Plätze 1 bis 3 werden sowohl für die meist gefahrenen Kilometer als Einzelperson als auch für die meist gefahrenen Kilometer als Team vergeben.

TOP 11.2 Kostenanpassung der Bezugspreise Mitteilungsblatt

Die Gemeindeverwaltung erhielt im März 2025 ein Informationsschreiben der NUSSBAUM Medien Uhingen GmbH & Co. KG zur Weiterentwicklung des Mitteilungsblattes. Ab Juli 2025 wird eine neue Druckplattenstraße eingeführt, die eine durchgängig vierfarbige Produktion des Amtsblatts ermöglicht. Aufgrund der Investitionen sowie gestiegener Personalkosten, insbesondere durch die Erhöhung des Mindestlohns, ist eine Anpassung des Bezugspreises notwendig. Nach der letzten Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 um 1,50 € pro Halbjahr wird der Bezugspreis zum 1. Juli 2025 von derzeit 25,00 € auf 28,75 € pro Halbjahr (brutto) angehoben. Eine weitere Anpassung auf 31,50 € pro Halbjahr (brutto) erfolgt zum 1. Juli 2026.

Weitere Punkte betrafen folgende Themen:

  • Ausschuss Grün: Aus dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, den Ausschuss Umwelt Grün einzuberufen. Die Sitzung des Ausschusses wird am 3. Juli 2025 nichtöffentlich stattfinden.

Hinweis: Es handelt sich um einen Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wäschenbeuren
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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