Bemerkung: Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
Die Quartiersmanagerin Frau Schniepp erläuterte anhand einer Präsentation die bisher geleistete Quartiersarbeit sowie die in diesem Rahmen umfangreichen Angebote und Veranstaltungen der vergangenen 2 Jahre. Abschließend teilte sie mit, dass sie sich bereits auf das nächste Projekt im Oktober mit dem Themenschwerpunkt „Einsamkeit“ freue.
Der Gemeinderat beschloss mit 1 Enthaltung und 10 Ja-Stimmen den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemäß § 13b Tierschutzgesetz i. V. m. der Katzenschutz-Zuständigkeitsverordnung Baden-Württemberg zum Schutz freilebender Katzen im Gemeindegebiet. Weiter wurde beschlossen, dass die Gemeinde weiterhin in der Fundtierkooperation mit dem Tierheimverbund Donzdorf-Geislingen bleibt und eine jährliche Fundtierpauschale in Höhe von 1,66 € pro Einwohner zzgl. 7 % Mehrwertsteuer rückwirkend ab dem 01.01.2025 entrichtet.
Auf die ausführliche Berichterstattung in der nächsten Ausgabe des Gemeindemitteilungsblatts wird verwiesen.
Die letzten Jahresbauarbeiten wurden in den Jahren 2023 und 2024 ausgeführt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Ingenieurleistungen für den Jahresbau Straßenunterhaltung und -sanierung an den günstigsten Bieter, das Ingenieurbüro VTG Straub, Donzdorf, zum Angebotspreis von brutto 14.000 € auf Grundlage einer Jahresbausumme von 200.000 € brutto zu vergeben.
Letztmals wurde im Jahr 2002 eine Kanalbefahrung des gesamten Kanalnetzes durchgeführt. Kanalsanierungen wurden in den Jahren 2004, 2005 und 2006 durchgeführt. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Inspektionsarbeiten für die Zonen 1 und 2 (nordöstlicher und südöstlicher Bereich Wäschenbeurens) an die günstigste Bieterin, die Fa. Hofele aus Waldstetten, mit einer Gesamtsumme von € 116.440,31 vergeben werden.
Im Jahr 2021 wurde das neu errichtete Mehrfamilienhaus Oberdorfstraße 6 von den Bewohnern bezogen. Nun wurde mit dem Bau der Oberdorfstraße 8 die Entwicklung der Kettenhäuser in Angriff genommen. Das Bauvorhaben ist im Fertigstellungsprozess und damit verbunden steht nun eine Entscheidung an, wie die Außenanlagen zwischen den Gebäuden Oberdorfstraße 6 und 8 angeglichen werden sollen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die noch herzurichtende Grünfläche zwischen den Gebäuden Oberdorfstraße 6 und 8 als Schotterrasen auszuführen.
Aus der Bürgerschaft gingen insgesamt 18 Anträge zu unterschiedlichen Themenfeldern bei der Gemeindeverwaltung ein. Dabei wurden folgende 3 Anträge beschlossen.
Die restlichen Anträge können in unserem Ratsinformationssystem auf der Homepage eingesehen werden.
Hinweis: Es handelt sich um einen Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung.