- Lindenstraße 26/1
Einstimmiger Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohngebäudes mit Einliegerwohnung wird gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB erteilt.
- Schlossstraße 10
Einstimmiger Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen wird gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 31 BauGB erteilt.
- Rupert-Mayer-Straße 21
Einstimmiger Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zu Umbau und Nutzungsänderung der Balkone zu Wohnzwecken sowie Anlegen einer Terrasse mit Pergola wird gemäß § 36 BauGB i. V. m. § 31 BauGB erteilt.
- Vergabe der Bauleistung
Einstimmiger Beschluss:
Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschließt die Vergabe der Bauausführung an die Fa. Georg Moll Tief- + Straßenbau GmbH & Co. KG, Im Boden 3, 73344 Gruibingen, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 80.948,35 € brutto.
- Vergabe der Markierungsarbeiten
Einstimmiger Beschluss:
Der Ausschuss für Technik und Umwelt beschließt die Vergabe der Markierungsarbeiten für die Umgestaltung der Gartenstraße als Fahrradstraße an die Firma MF Meistermarkierung GmbH, Kruppstraße 46, 70469 Stuttgart, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 44.738,05 € brutto.
TOP 1 „Neubau S3-Endbahnhof Neuhausen – Statusbericht“
Der anwesende Vertreter der Projektsteuerung stellte in der Sitzung des Technik- und Umweltausschusses in seinem Statusbericht den aktuellen Stand der Ausführung und Planung sowie den Kostenstand und die weitere Zeitschiene vor.
TOP 2 „Wasserspielanlage auf dem Spielplatz Hauffstraße“
Beim Town-Hall-Meeting im Jahr 2024 kam aus der Bevölkerung der Wunsch nach einem Wasserspielplatz in Neuhausen.
Ein Vorschlag mit zwei Varianten für eine Wasserspielanlage auf dem Spielplatz Hauffstraße wurde vorgestellt. Der Vorschlag beinhaltet eine Pumpe, Edelstahlrinnen und -Becken und wahlweise ein weiteres Sonderelement. Die Anlage wäre mit einem Budget in Höhe von ca. 30.000 Euro realisierbar.
TOP 8 „Ergebnisse der Brückenhauptprüfung 2026“
Im März 2026 wurde turnusmäßig der Zustand aller kommunalen Brücken überprüft. Hierbei wurden keine kritischen Mängel festgestellt. Es sind jedoch teilweise bauliche Maßnahmen notwendig, um die Dauerhaftigkeit der Bauwerke zu gewährleisten und Folgeschäden zu vermeiden.