Nach der Fertigstellung der Rohbauarbeiten für die neue Unterführung im Bereich des Bahnhofes erfolgte ein Statusbericht durch den anwesenden Vertreter des Projektsteuerers WPM. Diese zeigte den aktuellen Projektstand auf. Das Projekt zur Errichtung eines neuen Endbahnhofes, das sich noch in einem frühen Stadium befindet, ist sowohl zeitlich wie auch finanziell innerhalb der kalkulierten Grenzen.
Möglichkeiten der Ausweisung von Fahrradstraßen am Beispiel der Gartenstraße
Herr Behnsen vom „Institut für innovative Städte“ berichtete über den Stand der Untersuchungen zur Machbarkeit einer Fahrradstraße in der Gartenstraße in Neuhausen vor. Dabei wurden sowohl die Vorteile von Fahrradstraßen generell als auch die konkreten Gründe für die spezielle Eignung der Gartenstraße als Umgestaltung zur Fahrradstraße genannt. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen geht es teilweise um die Neuordnung des ruhenden Verkehrs oder die Roteinfärbung von Kreuzungsbereichen. Auf Basis dieser ersten Untersuchungsergebnisse werden die Lösungsvorschläge nun mit allen Beteiligten abgestimmt und weiter geprüft.
- Rohrbachweg 16
Ohne Diskussion fasst der Technik- und Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze beim Neubau einer Terrassenüberdachung wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
- Eberhardstraße 14
Ohne Diskussion fasst der Technik- und Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Anbau einer Garage und Umbau des bestehenden Wohngebäudes wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
- Teckstraße 21
Ohne Diskussion fasst der Technik- und Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 BauGB erteilt.
- Marienstraße 22
Nach kurzer Diskussion fasst der Technik- und Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Das planungsrechtliche Einvernehmen zur veränderten Errichtung der Carports beim Neubau eines 6 Familienwohnhauses wird gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 30 Abs. 3 und § 34 BauGB erteilt.
- Vergabe
Ohne Diskussion fasst der Technik- und Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Technik- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Leistungen „Gehölzfällung – Naturnahe Umgestaltung des Sulzbachs im Bereich der Kläranlage“ an die Firma Stephan Geistdörfer, Esslinger Straße 42/2, 73776 Altbach, mit einer Vergabesumme in Höhe von 42.068,88 €brutto zu vergeben.
- Beauftragung von Sanierungsmaßnahmen
Nach kurzer Diskussion fasst der Technik- und Umweltausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Technik- und Umweltausschuss beschließt die Beauftragung der Firma Engel & Jon Haus- und Objektsanierung UG aus Esslingen mit den Sanierungsarbeiten des Gebäudes in der Esslinger Straße 34 mit einer Vergabesumme von brutto 28.961,55 €.
Ohne Diskussion fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Nach kurzer Diskussion fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:
Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 wird dauerhaft auf die Erhebung einer Getränkepauschale in allen Neuhäuser Kindertagesstätten verzichtet.
Ohne Diskussion fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Dem Rechnungsabschluss für die beiden unter evangelischer Trägerschaft stehenden Kitas „Hirtenweg“ und „Horber Wald“ wird zugestimmt.
Ohne Diskussion fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Dem Rechnungsabschluss 2023 der öffentlich katholischen Bücherei, Mediathek, Neuhausen a.d.F. wird zugestimmt.
Nach kurzer Diskussion fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Dem Rechnungsabschluss 2023 der Musikschule Neuhausen e. V. wird zugestimmt.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis davon, dass der § 2b UStG erstmals ab Januar 2025 für die Gemeinde Neuhausen angewendet wird. Sofern die Verlängerungsoption besteht, soll diese jedoch für die Jagdgenossenschaft genutzt und der § 2b UStG erstmals ab Januar 2027 Anwendung finden.
Ohne Diskussion fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Annahme der nachfolgenden aufgeführten Spenden wird zugestimmt.
Eingang | Spender | Verwendungszweck | Betrag |
16.07.2024 | Frischemärkte Fleck KG | Jugendfeuerwehr Neuhausen a.d.F. | 500,00 € |
Gesamt | 500,00 € |