Aus den Rathäusern

Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderates am Montag, 28.04.2025

TOP 1. Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar - 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Bereich "Ghai II-Neckarwasen“,...
TOP 1.Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar
- 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Bereich "Ghai II-Neckarwasen“,
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß 2 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Bedingt durch den rasant zunehmenden Onlinehandel und die damit verbundene starke und nachhaltige Erhöhung des Sendungsaufkommens werden derzeit bundesweit Kapazitätserweiterungen erforderlich. Dies betrifft auch den Standort in Köngen in der Metropolregion Stuttgart. Von Geschäfts- wie Privatkunden wird zudem zunehmend eine weitere Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet, dass die eingelieferten Paketsendungen in noch höherem Maße taggleich bearbeitet werden.

Aus diesen Gründen sind die ursprünglichen Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums inzwischen,überschritten und es wird eine Kapazitätserhöhung in der Paketlogistik erforderlich. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Bestandssicherung entscheidend.

Die Erweiterung des bestehenden Paketzentrums gemäß der vorliegenden Planung ist zwingende Voraussetzung für die nachhaltige und zukünftig dauerhafte Versorgung der Region Stuttgart mit Paketdienstleistungen.

Die geplante Erweiterung des bestehenden Paketzentrums durch eine sogenannte „Colocation“ schafft eine Kapazitätserhöhung und bietet gleichzeitig eine Verbesserung der haushaltsnahen Paketzustellung für die Region Köngen/ Wendlingen am Neckar.

Die DHL sieht daher am Standort in Köngen eine Bestandssicherung durch Kapazitätserhöhung sowie eine strategische Neuausrichtung in Bezug auf die Erschließung vor:

  • Erweiterung des bestehenden Paketzentrums durch den Neubau einer sogenannten „Colocation“ im nordöstlichen Teil des Plangebietes,
  • Einrichtung von zusätzlichen Stellplatzflächen für Wechselbrücken, Container, Lkw, Vans und Pkw,
  • Schaffung notwendiger Distributionsflächen auf dem Gelände des Paketzentrums,
  • Neue, untergeordnete verkehrliche Anbindung an die Plochinger Straße (K 1266) im Nordosten des Plangebietes,
  • Schaffung von erforderlichen Rückstauflächen innerhalb des Plangebietes im Bereich der Hauptzu-/ -abfahrt an der Robert-Bosch-Straße im Südwesten des Plangebietes,
  • Planung einer neuen internen Verkehrsführung mit deutlich besseren Abfertigungsmöglichkeiten und einer Verkehrsentlastung für die umliegenden Gebiete,
  • Sicherstellung des erforderlichen Lärmschutzes für die umliegenden Siedlungsgebiete auf Grundlage des Betriebes der erweiterten Gesamtanlage.

Als Grundlage für die geplante Erweiterungsplanung soll zudem für das im Plangebiet befindliche Gelände des Motorsportclub (MSC) Köngen-Wendlingen e.V. (Trial-Gelände für Motorräder) im nordöstlichen Bereich des Plangebietes eine Ersatzfläche bereitgestellt und planungsrechtlich gesichert werden.

Die Sicherung und Erweiterung des Paketzentrums Köngen ist auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes nicht möglich.

Die Vorhabenträgerin (Deutsche Post AG) hat daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Dieser soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten Projektes unter Einbeziehung des bestehenden Paketzentrums im Plangebiet ermöglichen.

Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans widersprechen teilweise den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Für die Umsetzung der Planung ist daher parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des GVV im Bereich "Ghai II-Neckarwasen erforderlich.

Der Gemeinderat hat die Vertreter der Verbandversammlung ermächtigt, den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 3) sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden (Anlage 4) zuzustimmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein. Der Gemeinderat hat die Vertreter der Verbandsversammlung ermächtigt den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen des Gemeindeverwaltungsverbands Wendlingen am Neckar zu fassen. Der Entwurf der 4. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich Ghai II-Neckarwasen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten und umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen, werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch 30 Tage) bzw. für die Dauer einer angemessenen längeren Frist auf der Homepage der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen veröffentlicht und zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Wendlingen am Neckar und im Ortsbauamt der Gemeinde Köngen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiervon benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltungen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen werden beauftragt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort und Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.

TOP 2.Gemeindeverwaltungsverband Wendlingen am Neckar
- Bebauungsplan "Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung"
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat die Vertreter der Verbandversammlung ermächtigt, den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden zuzustimmen.

Der Gemeinderat hat die Vertreter der Verbandsversammlung ermächtigt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO) des Gemeindeverwaltungsverbands Wendlingen am Neckar, zu fassen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ghai II-Neckarwasen, 1. Änderung und Erweiterung“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften (§74 LBO) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten sowie weitere vorliegenden umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen, werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (mindestens jedoch 30 Tage) bzw. für die Dauer einer angemessenen längeren Frist auf der Homepage der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen veröffentlich und zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Wendlingen am Neckar und im Ortsbauamt der Gemeinde Köngen öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden hiervon benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltungen der Stadt Wendlingen am Neckar und der Gemeinde Köngen werden beauftragt, den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort und Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen bei TOP 1 verwiesen.

TOP 3.Vorstellung des Energieberichtes 2024 einschl. Erträge PV-Anlagen

Der Gemeinderat hat den Energiebericht des Jahres 2024 zur Kenntnis genommen.

TOP 4.Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen auf Beteiligung aller Köngener Eltern von Kindern, die ab dem Schuljahr 2026/2027 voraussichtlich eingeschult werden am Entscheidungsprozess Ganztagschule und/oder Schulkindbetreuung in der Mörikeschule

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen auf Beteiligung aller Köngener Eltern von Kindern, die ab dem Schuljahr 2026/2027 voraussichtlich eingeschult werden am Entscheidungsprozess Ganztagesschule und/oder Schulkindbetreuung in der Mörikeschule wurde abgelehnt.

TOP 5.Umsetzung Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wird durch die Weiterführung der Schulkindbetreuung in ihrer aktuellen Form unter Beibehaltung des Halbtagesschulbetriebes umgesetzt. Eine Ganztagesschule wird nicht beantragt.

TOP 6.Neugestaltung Festplatz
hier: Vergabe Planungsleistungen für das Gewerk Elektro (Infrastruktur und Beleuchtung)

Die Planungsleistungen für das Gewerk Elektro (Infrastruktur und Beleuchtung) wurden an das Büro Körner Ingenieure, Waiblingen, in Höhe von pauschaliert 55.335 € (brutto) vergeben.

TOP 7.Neubau GT-Räume an der Mörikeschule in Modulbauweise
- Vergabe Bauleistung

Der Neubau „GT-Räume für die Mörikeschule“, Hohe Str. 17, wurde an die Firma Komminvest GmbH & Co.KG, Langenburg, zum Gesamtpreis in Höhe von 3.744.669,44 € (brutto) in Modulbauweise vergeben.

Zusätzlich wird Ertüchtigung auf Nullenergiestandard zu Mehrkosten von 65.049,86 Euro brutto hinzukommen.

TOP 8.Sanierung der Bahnhofstraße, hier: Vergabe der Planungsleistungen für die Neuverlegung Kanal und Wasserleitung

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant eine Fahrbahndeckensanierung der L1200 / Bahnhofstraße von der Römerbrücke bis zum Lorch-Kreisel. Die Sanierung des Lorch-Kreisels soll dabei noch im Sommer diesen Jahres erfolgen. Die weitere Sanierung im Verlauf der Bahnhofstraße dann im Jahr 2026.

Eine Überprüfung der kommunalen Gewerke ergab dabei, dass im Abschnitt zwischen der Wertstraße und dem Neckarweg beim Kanal sowie bei der Wasserleitung Maßnahmen erforderlich sind. Des Weiteren sind die Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes, sowie des überregionalen Schnellradweges zu koordinieren.

Die Planungsleistungen für die Neuverlegung des Kanals DN2000 im Bereich der Bahnhofstraße wurden an das Büro SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim Teck zum Angebotspreis in Höhe von 250.645,20 € vergeben. Die Planungsleistungen für den Neubau des Regenüberlaufs 74 im Bereich Neckarweg wurden ebenfalls an das Büro SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG aus Weilheim Teck zum Angebotspreis in Höhe von 47.734,84 € vergeben. Die Planungsleistungen für die Erneuerung der Wasserleitung DN150 im Bereich der Bahnhofstraße wurden an die Stadtwerke Esslingen zum Angebotspreis in Höhe von 12.952,00 € vergeben.

TOP 9.Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Köngen auf LED-Außenleuchten 2025, hier: Vergabe Demontage- und Montage von Straßenleuchten

62/2025

Die Fa. Omexom GA Süd GmbH aus 73765 Neuhausen wurde zum Angebotspreis in Höhe von 201.307,75 (brutto) mit der Demontage- und Montage von Straßenleuchten (Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Köngen auf LED-Außenleuchten) beauftragt. Mit dieser Maßnahme werden die letzten rund 300 verbliebenen Leuchtstellen im Gemeindegebiet auf LED umgerüstet.

TOP 10.Bausachen

Zu den Bausachen Wilhelmstraße 1, Antrag im vereinfachten Verfahren Aufbau von Dachgauben und Anbau eines Balkons, Kornweg 10, Antrag im vereinfachten Verfahren, Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Kornweg 34, Antrag im vereinfachten Verfahren, Neubau eines Doppelhauses mit Carport wurde unter Beachtung der Vorgaben des Ausschusses für Technik und Umwelt zugestimmt und das kommunale Einvernehmen erteilt.

Bürgerfrageviertelstunde

Von der angebotenen Bürgerfrageviertelstunde wurde kein Gebrauch gemacht.

Erscheinung
Köngener Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
von Gemeinde Köngen
08.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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