Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2025 wird zur Anerkennung in Umlauf gegeben und vom Gremium nicht beanstandet.
Altheim ist durch folgende Vorrangstandorte gemarkungsmäßig betroffen:
WF 9 / WF 10 / WF 11
Empfehlungsbeschluss OR:
Der Ortschaftsrat Altheim bezieht sich auf die Stellungnahme der Ortschaftsratssitzung vom 06.03.2024 und stimmt mit 8 Ja-Stimmen und 1-Enthalten-Stimme für die Stellungnahme vom 06.03.2024.
Die Drucksache Nr. 106/2025 wurde dem OR im Vorfeld zu Verfügung gestellt.
Die Vorsitzende plädiert für die Zusage des Beschlusses.
Folgende Beschlüsse wurden getroffen:
Beschlussvorschlag 1: Beibehaltung der 30er-Zone durch die gesamte Ortsdurchfahrt
5 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
Beschlussvorschlag 2: Einführung einer gemischten 30er/40er-Zone durch die gesamte Ortsdurchfahrt.
Hier bittet der OR das Verkehrsamt um Mithilfe bei der Zonenbestimmung.
4 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen
Beschlussvorschlag 3: Einführung einer 40er-Zone durch die gesamte Ortsdurchfahrt
5 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
Aus Sicht der Vorsitzenden ist kein eindeutiger Beschluss gefasst, da Beschlussvorschlag 1 und 3 das gleiche Abstimmungsergebnis haben. Aus diesem Grund bittet die Ortschaftsverwaltung Altheim die Stadt Horb a. N. gemäß den Empfehlungen des Lärmaktionsplans zu entscheiden.
Die Bauanträge
wurden vom Ortschaftsrat zur Kenntnis genommen.
Antrag – Ausweisung von zwei Parkflächen auf dem Randstein vor dem Gebäude Bahnhofstraße 1
Der Antrag auf Ausweisung von zwei Parkflächen auf dem Randstein vor dem Gebäude Bahnhofstraße 1 in Altheim wurde durch die OV gestellt.
Die Verkehrsbehörde hat die Voraussetzungen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass an dieser Stelle kein Randsteinparken angeordnet werden kann.
Auch nach Rücksprache mit dem Leiter der Bußgeldstelle, Herrn Tesch, ist es vor dem Gebäude Bahnhofstraße 1 zulässig, am Fahrbahnrand zu parken, da die Restfahrbahnbreite gegeben ist. Insofern kann und soll diese Möglichkeit in Anspruch genommen werden und Parkende würden nicht sanktioniert werden. Die Ausweisung von Randsteinparken kommt für Straßen in Frage, bei denen bei Parken am Fahrbahnrand nicht die nötige Restbreite gegeben wäre, der Parkdruck im Allgemeinen aber sehr hoch ist und die Restbreite des Gehwegs die Ausweisung zulässig macht.
Insofern können wir dem Antrag nicht entsprechen, möchten aber noch einmal den Hinweis geben, dass das Parken am Fahrbahnrand an der Stelle zulässig wäre.
Entwässerungsrinne Artur-Fischer-Straße
Der offene Graben wurde äquivalent als DN300-Entwässerung ausgeführt, sodass die Leistungsfähigkeit der Anlage weiterhin gewährleistet ist.
Um künftigem Zuwachsen und dem damit verbundenen Pflegeaufwand vorzubeugen, wurde der bisherige Entwässerungsgraben durch Betonhalbschalen als dauerhafte Lösung ersetzt.
OR erkundigt sich, aus welchen Mitteln die Arbeiten gezahlt werden. OV fragt nach.
Lampe Treppenaufgang Kirche
Eine Solarlampe wurde montiert.
Bebauungsplan Kühlwiesen I 3. Änderung
Das Verfahren zur Bebauungsplanänderung „Kühlwiesen I“ ist abgeschlossen.
Alte Steige
Da es sich bei der „Alte Steige“ um eine beitragspflichtige Straße gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt, sieht die Stadt Horb a. N. sich veranlasst, die vorangegangene Mitteilung hinsichtlich einer straßenhalbseitigen Asphaltsanierung zu präzisieren.
Räum- und Streupläne Winterdienst 2025/2026
Zur Vorbereitung auf die kommende Winterdienstsaison bittet die Stadtverwaltung Horb a. N. um ihre Mitwirkung bei der Überprüfung und Anpassung der Räum- und Streupläne.
Der OR bezieht sich auf die Stellungnahme der letzten Jahre.
Verkehrsschau - Protokoll - Top 5 – Geschwindigkeitsreduzierung Böblinger Straße auf Höhe des Friedhofs in Altheim
Gewünschte Maßnahme: Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h
Dachsanierung Doppelgarage Schule/Bad/Halle Hindenburgstraße
Die Garagen bei der Turnhalle Altheim haben eine neue Dachabdichtung bekommen.
Verlängerung Verkehrsrechtliche Anordnung – Bahnhofstraße 24-62
Die Anordnung wurde bis 10.10.2025 verlängert.
Dölker – Holzspende Ruhebänke
OV hat Holz für die Ruhebänke erhalten. OV Becht bedankt sich recht herzlich.
Einige Ruhebänke wurden jetzt schon von Ehrenamtlichen saniert. OV Sylvia Becht ruft weitere Freiwillige auf, die dem Beispiel folgen möchten.
Bushaltestelle
Die Malerarbeiten wurden abgeschlossen.
Ortsschild Salzstetter Straße
Das Ortsschild wurde entwendet. Die Stadt Horb a. N. ist informiert. Insgesamt 6 Ortsschilder wurden im gesamten Stadtgebiet entwendet.
Fortschreibung der Wohnbevölkerung 2025
Am 31.08.2025 waren 1681 Einwohner in Altheim gemeldet.
Termine nächste Ortschaftsratssitzungen:
Mi., 12. November 2025, 18:30 Uhr
Mi., 10. Dezember 2025, 18:30 Uhr
Anfrage Bürger - Fragen zur Bevölkerungsentwicklung & Baugebiet Seitenäcker
1. Welche Maßnahmen sind geplant, um dem Rückgang aktiv zu begegnen?
In Planung befinden sich neue Prämien der Landsiedlung aus der Wohnraumoffensive BW, für geeignete Grundstücke wird ein Abbruch überprüft und neue Planvarianten erarbeitet sowie die Art der Vermarktung festgelegt. Wechselnde Einwohnerzahlen gibt es immer. Wir haben Sterbefälle, Wegzüge, Umzüge, aber auch Zuzüge und Geburten, dadurch kommt es immer wieder zu Schwankungen. Deshalb werden wir nicht jeden Monat dieselbe Einwohnerzahl haben.
2. Warum wird das neue Baugebiet „Seitenäcker“ vorangetrieben, obwohl der sinkenden Einwohnerzahl in Altheim und über 40 leerstehende Wohneinheiten aufweist?
Aktuell sind im Leerstandskataster in Altheim 28 Leerstände verzeichnet. Nach Zählung der Vorsitzenden sind es 32 Häuser. In den Baugebieten Laiber 2 Plätze, Kühlwiesen und Talberg sind noch einige Bauplätze frei, die von den Eigentümern nicht verkauft werden.
3. Gibt es aktuelle und überprüfbare Zahlen zur angeblichen Interessentenliste?
Für Altheim gibt es aktuell kein Projekt, welches einer Interessentenliste bedarf. Um bspw. Personen zu verbinden, die Leerstände suchen und die Leerstände verkaufen wollen, wird eine interne Liste geführt. Die Eigentümer/innen müssen aus Datenschutzgründen der Weitergabe ihrer Kontaktdaten an Interessierte zustimmen. Einer generellen Veröffentlichung dieser Daten wird dabei nicht zugestimmt.
4. Was tut die Gemeinde konkret gegen Leerstand im Ortskern?
Über das GIS-Kataster sind uns Leerstände, Potentialflächen und Baulücken etc. bekannt. Bei konkreten Fragen nach (Ver-)Kauf, Modernisierung oder Sanierung helfen wir gerne entsprechend weiter, wie bspw. die Beratung in der Böblinger Straße zur ELR-Förderung.
Die Vorsitzende ergänzt, dass es schwierig ist, etwas gegen den Leerstand zu tun, da viele Eigentümer der Leerstände nicht bereit sind, das Haus zu verkaufen.