Zu der zweiten Gemeinderatssitzung im Jahr 2025 kam der Gemeinderat am vergangenen Montagabend im Sitzungssaal des Rathauses Gosheim zusammen. Zunächst begrüßte Bürgermeister Kielack das vollzählig erschienene Kollegium sowie neun Zuhörer zur Sitzung recht herzlich und gratulierte vor Beginn der offiziellen Sitzung den Gemeinderatskollegen Ignaz Mayer und dem 1. stv. Bürgermeister Otto Weber nachträglich zu ihren jeweiligen Geburtstagen und wünschte ihnen im Namen des gesamten Gremiums alles Gute und viel Gesundheit im neuen Lebensjahr.
Nachdem es beim ersten Tagesordnungspunkt Bürgerfrageviertelstunde keinen Beratungsbedarf gab, ging Bürgermeister André Kielack zu Tagesordnungspunkt zwei Weiterentwicklung des Uhren-Hermle-Areals, Entwicklung eines Quartierskonzepts für die Energieversorgung über. Hierzu wurde Herr Simon Marx, Projektleiter der „EnBW Nachhaltige Quartiere“, digital per WebEx aus Karlsruhe zugeschaltet, welcher fundiert und ausführlich die geplante Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines Energiekonzepts für das Uhren-Hermle-Areals nach den Kriterien der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vorstellte. Bürgermeister André Kielack ergänzte hierzu, dass parallel zur Ausarbeitung des stadtplanerischen Gesamtkonzeptes im Uhren-Hermle-Areal nun auch das enorm wichtige Thema Energieversorgung ganzheitlich untersucht werden sollte, um eine zukunftsfähige, klimaneutrale, wirtschaftliche und zuverlässige Lösung umzusetzen. Für die geplanten über 100 neuen Wohneinheiten mache es Sinn, dieses Quartier energetisch auch autark betreiben zu können. Daher habe man bereits im letzten Jahr 2024 die EnBW beauftragt, einen Förderantrag (BEW) beim Bund zu stellen, damit eine solche nachhaltige Quartiersentwicklung in Auftrag gegeben werden könne. Erfreulich sei, dass bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 90.000 EUR der Gemeinde Gosheim vorliege. Dabei gehe es bei diesem ersten Modul um die Förderung einer Machbarkeitsstudie. Der gesamte Projektvertrag mit der „EnBW Nachhaltige Quartiere“ umfasse Planungsleistungen in Höhe von knapp 179.000 EUR.
Herr Marx betonte, dass der EnBW-Geschäftsbereich „Nachhaltige Quartiere“ dabei in der Quartiersinfrastruktur einen ganzheitlichen Ansatz verfolge und die Energieversorgung sektorübergreifend mit einem umweltschonenden, zukunftssicheren und wirtschaftlichen Gesamtkonzept versehen möchte. Das Ergebnis sei eine abgestimmte Energieinfrastruktur für das ganze Quartier mit Kälte-, Wärme- und Stromversorgung, E-Ladeinfrastruktur sowie nachhaltiger Mobilität aus einer Hand. Dabei gab Herr Marx auch Einblicke in die Referenzprojekte der Gemeinde Schlier, Landkreis Ravensburg und der Stadt Bisingen, Zollernalbkreis. Die langjährige Erfahrung und das große Knowhow über alle Projektphasen hinweg schaffe sicherlich Synergien zwischen den Gewerken und reduziere Informations- sowie Wissensverluste.
In seiner anschließenden Aussprache zeigte sich der Gemeinderat durchaus beeindruckt von der profunden Vorstellung des Quartierskonzepts in Sachen autarkem Energieversorgungssystem der EnBW und betonte, dass dies sicherlich einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Uhren-Hermle-Areals beitragen könne.
Auf Nachfrage aus dem Gremium nach etwaigen zeitlichen Vorgaben für weitere Förderungen für die Module II: Systemische Förderung eines Wärmenetzes (Investitionskosten), Modul III: Förderung von Einzelmaßnahmen an einem Wärmenetz sowie Modul IV: Betriebskosten für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen erklärte Herr Marx, dass hier keine zeitlichen Abhängigkeiten bestünden. Man könne jetzt in aller Ruhe erstmal mit dem Modul I: Förderung von Transformationsplänen oder Machbarkeitsstudien beginnen und habe dabei keinen Umsetzungsdruck oder zeitliche Vorgaben. Auch fragte das Gremium nach, ob neben dem eigentlichen Kerngebiet des Uhren-Hermle-Areals auch umliegende und angrenzende Eigentümer an ein künftiges innovatives Wärmenetz angeschlossen werden könnten. Dies bejahte Herr Marx und stellte lediglich fest, dass die erste Fokussierung selbstverständlich auf dem Quartier liege. In einer zweiten Ausbaustufe könnten auch die Grundstücksanlieger außerhalb des Uhren-Hermle-Areals davon profitieren und dieses künftige Energieversorgungsnetz nutzen.
Die abschließende Fragestellung nach einer Monopolstellung bei Strom und Wärme beantwortete Herr Marx entsprechend, dass es beim Strom für alle Kunden eine freie Auswahl des Lieferanten auf dem Markt gäbe. Dies gelte jedoch bei der Wärmeversorgung nicht. Hier seien dermaßen große wirtschaftliche Anfangsinvestitionen in das Energiesystem notwendig, welches nur mit einem entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwang dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden könne. Hinsichtlich der möglichen Errichtung von PV-Anlagen erklärte Herr Marx, dass man hier zunächst lediglich ein Konzeptplanung und noch keine Umsetzung anstrebe. Hier könne gegebenenfalls dann auch die neugegründete Heuberg-Energie GmbH bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den geeigneten Dachflächen mitwirken.
Abschließend berichtete Herr Marx, dass die Thematik E-Mobilität im Ländlichen Raum zwar eher eine untergeordnete Rolle spiele, jedoch auch Berücksichtigung in der Machbarkeitsstudie finden werde. Gerade im Hinblick auf die Errichtung von E-Säulen-Ladeinfrastruktur. Bürgermeister André Kielack resümierte abschließend, dass aufgrund der Erfahrung und Sachexpertise der EnBW mit ihrer eigenen Abteilung die Gemeindeverwaltung vorschlage, das Modul I, d.h. die Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und ein Projektvertrag mit der „EnBW Nachhaltige Quartiere“ abzuschließen. Dem Verwaltungsvorschlag stimmte der Gemeinderat anschließend einstimmig zu. Die Machbarkeitsstudie soll gemäß den vorgegebenen Kriterien der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) entwickelt werden.
Tagesordnungspunkt drei gabeinen aktuellen Sachstandsbericht zur Errichtung der geplanten Ultrafiltrations-Pilotanlage in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Gosheim. Hierzu konnte Bürgermeister André Kielack Herrn Karl Hermle vom Planungsbüro Hermle, Gosheim, begrüßen, welcher dem Gremium die mitunter nicht einfache Thematik einer Ultrafiltrations-Pilotanlage sehr anschaulich präsentierte. So sei die Installation einer Pilotanlage zur Ultrafiltration vor dem Hochbehälter „Ziegelhütte“ nahezu abgeschlossen. Der Sammelzulauf der Quellen (Tannquelle, Schafhausquelle, Hinterhaldenquelle und Tiefbrunnen) werde in den Vorratsbehälter vor dem Hochbehälter geleitet. Vom Vorratsbehälter werde dann das ankommende Wasser in die Pilotanlage gepumpt. Je nach Wasserqualität - könne das Wasser nach der Pilotanlage abgelassen und versickert werden oder nach Freigabe durch das Gesundheitsamt in den Hochbehälter zurückgeleitet und in das Gemeindenetz als Trinkwasser eingespeist werden.
Die jeweiligen Schüttungen der Hinterhaldenquelle I bis III, der Schafhausquelle sowie der Tannquellen würden gemäß Herrn Hermle im Zug der Pilotierung ab Januar 2025 bereits einmal im Monat direkt in den Quellstöcken gemessen. Ziel sei es dabei festzustellen, wie sich die Wassermengen auf die jeweiligen Quellstöcke verteilten und ob Auffälligkeiten bei der Leitungsverbindung zwischen Quellstock und Hochbehälter vorhanden seien. Die Pilotanlage werde vom TZW (Technologiezentrum Wasser), Karlsruhe, per Fernzugriff überwacht und die entsprechenden Messergebnisse dokumentiert.
Eine Beprobung sei in einem vierzehntägigen Rhythmus durch die Firma Eurofins, Tübingen, welche bereits in die Wasseranalytik der Gemeinde Gosheim miteingebunden sei, durchgeführt. Auch würden die Wassermeister als Probenehmer entsprechend vorab noch rechtzeitig geschult.
In seiner anschließenden Aussprache dankte der Gemeinderat für die umfangreichen Informationen zum aktuellen Stand der Eigenwasserversorgung. Dabei war es dem Gremium nochmals enorm wichtig, auch den Käsbrunnen mit seiner guten Schüttung zu ertüchtigen und langfristig in die Trinkwasserversorgung einzubinden. Diese Wichtigkeit bestätigten Planungsbüro und Verwaltung und berichteten hierzu, dass ein hydrogeologisches Gutachten aktuell in Auftrag gegeben worden sei, um auch den Käsbrunnen für die Trinkwassergewinnung in Gosheim einzubinden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium antwortete Herr Hermle sowie Bürgermeister Kielack, dass man trotz den hohen Investitionen zur Ertüchtigung der Eigenwasserversorgung davon ausgehe, dass der Wasserzinspreis in der Gemeinde stabil gehalten werden könne. Hintergrund sei dabei, dass man langfristig durch die getätigten Investitionen viel stärker auf die Eigenwasservorkommen zurückgreifen könne, was einen Bezug der kostspieligen Fremdwasserversorgung durch die Hohenberggruppe deutlich verringern werde. Bürgermeister Kielack gab abschließend noch bekannt, dass eine Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen in der Gemeinde inkl. Begehung der Quellstöcke für Samstagmorgen, 17. Mai 2025, vorgesehen sei. Hierzu sei neben den Mitgliedern des Gemeinderats auch die interessierte Bevölkerung eingeladen. Eine entsprechende Einladung werde zu gegebener Zeit in den Gosheimer Nachrichten publiziert. Abschließend nahm der Gemeinderat vom aktuellen Stand der Ultrafiltrations-Pilotanlage zustimmend Kenntnis.
Beim Tagesordnungspunkt vier ging es um die Zulässigkeit bzw. die Erteilung des Einvernehmens zu zwei Bauvorhaben gemäß § 34 i.V.m. § 36 BauGB. Während es beim Bauvorhaben in der Schulstraße, Flurstücknummer 1114/2 – Poolhaus mit Dachterrasse keinen Beratungsbedarf gab und der Gemeinderat sein Einvernehmen zügig und ohne jedwede Aussprache einstimmig erteilte, gab es beim Bauvorhaben in der Hohenbergstraße, Flurstück 3050/1, Gemarkung Gosheim, großen Gesprächsbedarf. Gemäß den Ausführungen der Verwaltung plant hier der Antragsteller die Aufstockung eines Reihenendhauses. Das Baugrundstück liege nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, weswegen die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens deshalb von der Baugenehmigungsbehörde (GVV Heuberg) im Einvernehmen mit der Gemeinde Gosheim getroffen werden müsse. Nach Einschätzung der Verwaltung und der Baurechtsbehörde habe der Gesetzgeber der Nachverdichtung im Innenbereich hohe Priorität eingeräumt, ja sogar rechtlich ausdrücklich verlangt, um den Außenbereich zu schützen. Eine Nachverdichtung im bereits bebauten innerörtlichen Bereich sei von der Politik ausdrücklich erwünscht, weswegen aus Sicht der Verwaltung und des Verbandsbauamtes nach reiflicher Abwägung das Einvernehmen in diesem Fall erteilt werden könnte. Die Verwaltung berichtete abschließend, dass bereits Einwendungen bei der Verwaltung von Nachbarn eingegangen seien.
Während ein kleiner Teil des Gremiums den Verwaltungsvorschlag befürwortete und mit verschiedenen Redebeiträgen betonte, dass vorliegend kein grundsätzliches Versagen des Einvernehmens in Frage käme, argumentierte ein größerer Teil im Gremium dagegen. Nach der geplanten Aufstockung des Gebäudes weise dieses drei Vollgeschosse auf. Dies habe nicht nur optische Auswirkungen, sondern betreffe einen Grundzug der Planung. Es gäbe zudem innerhalb der Gemeinde Gosheim in den zuletzt geänderten Bebauungsplänen kein einziges Baugebiet, in dem drei Vollgeschosse zugelassen worden seien. Deswegen sei hier das zulässige Maß der baulichen Nutzung nach deren Meinung deutlich überschritten. Aus diesem Grund könne man auch vorliegend der Planung nicht zustimmen. Auch wies das Gremium darauf hin, dass die Firsthöhe über 9,50 m keinesfalls überschritten werden sollte. Vorliegend sei dies doch erheblich der Fall, weswegen man nach grundlegender Abwägung vorliegend das Einvernehmen nicht erteilen könne. So versagte der Gemeinderat mehrheitlich das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag in der Hohenbergstraße, Flurstück 3050/1 und regte eine Umplanung des Bauherrn im Benehmen mit seinem Architekten an.
Beim Tagesordnungspunkt fünf Bekanntgaben wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung von der erfolgten und durchgeführten Eingruppierung und Überleitung der Beschäftigten in den handwerklichen Bereichen bei der Gemeinde Gosheim in Kenntnis gesetzt worden sei. Daneben gab Bürgermeister André Kielack einen kurzen Sachstand zur Hangsicherung auf der K 5905 Richtung Böttingen. Hier hätten die Arbeiten durch die Firma Sachtleben aus Wolfach bereits erfolgreich begonnen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 520.000 EUR habe der Ausschuss für Umwelt und Verkehr im Kreistag kulanterweise und kurzfristig zur Verfügung gestellt. Dies bedeute jedoch auch, dass die Hangsicherungsmaßnahmen weitere rund vier Wochen andauern würden und die Vollsperrung aufgrund der großdimensionierten Arbeitsgeräte unverändert bestehen bleiben müsse. Zielführend sei es sicherlich, nachdem der Landkreis nochmals 400.000 EUR zur Verfügung gestellt habe, die Hangsicherung Teil II im oberen Bereich der K 5905 (dort muss das bestehende alte Netz ausgetauscht werden) unverzüglich und unmittelbar anschließend durchzuführen. Nach Abschluss dieser beiden Maßnahmen gehe man davon aus, dass man für die nächsten Jahrzehnte in diesen Bereich seine Aufgaben erledigt habe und final keine weiteren Arbeiten erforderlich seien. Natürlich sei die Sperrung für alle Verkehrsteilnehmer mehr als ärgerlich. Es müsse aber auch bedacht werden, dass eine Zurverfügungstellung von fast einer Million Euro und Durchführung der Hangsicherungsmaßnahmen in so kurzer Zeit alles andere als selbstverständlich seien. Man werde die Bürgerschaft zeitnah über die Homepage, die Gosheimer Nachrichten und den Social-Media-Kanal Instagram wieder informieren.
Daneben berichtete Bürgermeister Kielack über eine Anfrage aus dem Gremium hinsichtlich der finalen Kosten für die Umgestaltung der Außenanlage und der Parkplatzerweiterung beim kath. Kindergarten St. Franziskus. Insgesamt sei nun nach der jüngsten Fortschreibung Kosten in Höhe von 1,115 Millionen EUR angefallen. Davon seien Planungsleistungen in Höhe von 180.000 EUR inkludiert.
Daneben berichtete Bürgermeister André Kielack von der erfolgreich erfolgten Umrüstung der Leuchten von Halogen auf LED in der Tiefgarage. Die Kosten hierfür lägen bei ca. 22.500 EUR. Vor der Sanierung habe die Leistung der Anlage 2.993 Wh betragen. Nach der Sanierung liege die Leistung nun bei 1.333 Wh. Dies bedeute eine Ersparnis durch die Umrüstung auf LED von 8.962 kWh pro Jahr. Außerdem sei die Steuerung optimiert worden, sodass künftig nicht mehr mit 15 Stunden täglicher Betriebszeit zu rechnen sei. Dies mindere den Verbrauch und erhöhe die Lebensdauer zusätzlich. Letztlich gehe man von einer jährlichen Einsparung der Betriebskosten in der Tiefgarage durch die Umrüstung auf LED von rund 5.000 EUR aus. Auch sei die Umstellung innerhalb des Rathauses bereits durchgeführt worden. Dort seien rund 17.500 EUR investiert und jährlich etwa 7.440 EUR eingespart worden. Erfreulich sei, dass so insgesamt 11,8 t CO2-Emmissionen eingespart werden konnten.
Bürgermeister Kielack berichtete von der geplanten Nachnutzung des ehemaligen Friseurladens im EG, mittig, Wohn- und Geschäftsgebäude, Lembergstraße 1-3. Diese Parzelle habe die Gemeinde jüngst erworben und nun eine Nachfolgenutzung in Aussicht. So stehe man mit Frau Anja Hermle, Gemeindereferentin der kath. Seelsorgeeinheit in Kontakt, um dort womöglich ein „Eine-Welt-Café“ einzurichten. Aktuell würden die Räumlichkeiten im Zuge eines Anschlussauftrages noch saniert. Es soll danach regelmäßige wöchentliche Öffnungszeiten für den Austausch von Senioren und sonstigen Mitbürgern geben, um dort in geselliger Runde eine Tasse Kaffee aus fair gehandeltem Kaffee zu trinken. Er gehe davon aus, dass diese Einrichtung die Ortsmitte weiter aufwerten und beleben werde.
Abschließend gab Bürgermeister Kielack noch einen kurzen Einblick zum Stand der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. So verzeichne man aktuell 842 Briefwähler, bei der letzten Wahl 2021 in Corona-Zeiten sei diese Zahl bei insgesamt knapp 900 gelegen. Somit sei bei 2.575 Wahlberechtigten eine gute und hohe Wahlbeteiligung am Sonntag zu erwarten. Die Verwaltung werde am kommenden Freitag final die beiden Wahlräume im SBBZ Lembergschule, Gehrenstraße 14, herrichten und für die Wahl am Sonntag vorbereiten.
Beim Tagesordnungspunkt sechs Anfragen aus dem Gemeinderat wurden folgende Themengebiete angesprochen:
Danach beendete Bürgermeister Kielack die öffentliche Sitzung.