Zu der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause kam das Gremium am vergangenen Montagabend im Sitzungssaal des Rathauses Gosheim zusammen. Zunächst begrüßte Bürgermeister André Kielack das erschienene Gremium sowie die 15 Zuhörer zur Sitzung recht herzlich. Vor Beginn der eigentlichen Sitzung beglückwünschte Bürgermeister André Kielack seine Ratskollegen Gerd Grewin, Andreas Speck, Markus Weber und Jonas Weber nachträglich zu ihren jeweiligen Geburtstagen und wünschte alles Gute im neuen Lebensjahr. Letztgenanntem überreichte Bürgermeister André Kielack aufgrund des besonderen runden Geburtstages noch ein kleines Präsent.
Beim ersten Tagesordnungspunkt Bürgerfragviertelstunde wurde aus der Bürgerschaft folgendes Thema angesprochen:
Geplantes interkommunales Gewerbegebiet auf dem Heuberg: Bitte um regelmäßige, frühzeitige und umfassende Information der Bürgerschaft im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen. Bürgermeister André Kielack dankte dem Bürger für seine wichtigen Anregungen und antwortete hierzu, dass dem Gemeinderat von Anbeginn an größtmögliche Transparenz und Einbeziehung der Bürgerschaft bei diesem so gewichtigen Projekt für die ganze Raumschaft ganz oben auf der Agenda stehe. So plane man aktuell eine Einwohnerversammlung gemäß § 20 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, welche voraussichtlich im November 2025 in der Jurahalle stattfinden werde. Man werde die Bürgerschaft und Öffentlichkeit hierzu noch rechtzeitig via den Bekanntmachungsorganen Gosheimer Nachrichten und Website gosheim.de informieren.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es um insgesamt drei Bauvorhaben, bei welchen die Gemeinde jeweils ihr Einvernehmen gemäß § 34 i.V.m. § 36 Baugesetzbuch erteilen musste. So ging es beim ersten Bauvorhaben um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten und 27 PKW-Stellplätzen in Form des „Betreuten Wohnens“ in der Ringstraße. Beim zweiten Bauantrag plane nach Ausführungen der Verwaltung der Antragsteller den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Egesheimer Straße. Drittes Bauvorhaben beträfe die Gemeinde als Bauherr selbst mit dem Neubau und der Errichtung des neuen Bauhofes im Gewann „Bühl“. Alle drei Bauvorhaben lägen nach Mitteilung der Verwaltung nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes und müssten sich somit in die Umgebungsbebauung einfügen, was nach Prüfung der Baurechtsbehörde des GVV Heuberg und der Verwaltung bejaht werden könne. Die Verwaltung berichtete weiter, dass zu einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der Angrenzeranhörung bereits Einwendungen eingegangen seien, welche aus datenschutzrechtlichen Gründen dem Gemeinderat als nichtöffentliche Anlagen zugegangen seien und von der Baurechtsbehörde beim GVV Heuberg nun geprüft werden müssten. Somit schlage die Verwaltung vor, bei allen drei Bauanträgen das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Nach kurzen Rückfragen von Gremiumsmitgliedern beim Bauvorhaben Ringstraße, aus welcher Richtung die Andienung der geplanten Tiefgarage -es handelt sich um den Kindergartenweg- vorgesehen sei, und sich das Gremium auch rückversicherte, das dieser Kindergartenweg künftig als Einbahnstraße geführt werden solle, erteilte dieses für alle drei Bauvorhaben jeweils einstimmig sein Einvernehmen gemäß § 34 i.V.m. § 36 BauGB.
Bürgermeister Kielack bedankte sich beim Gremium und hob insbesondere neben der Bedeutung der Errichtung des Neubaus Bauhof das geplante Bauvorhaben in der Ringstraße in Form von „Betreutem Wohnen“ nochmals hervor. Er halte dieses Vorhaben für ein außerordentlich wichtiges und zukunftsweisendes Projekt im Ort, mit welchem man in Gosheim die Angebotslücke für Senioren zwischen der Lemberg-Residenz (seniorengerechte Wohnungen) und dem vorhandenen Altenpflegeheim zukünftig schließen könne.
Tagesordnungspunkt drei befasste sich mit der Freigabe der Entwurfsplanung des geplanten Neubaus der Krippe im Kindergarten Villa Kunterbunt. Hierzu konnte Bürgermeister André Kielack Herrn Roman Loos von der Planungsgesellschaft Weber mbH, Gosheim, begrüßen, welcher die Entwurfsplanung nach Einarbeitung sämtlicher Änderungsvorschläge aus der Sitzung des Bauausschusses vom 30. Juli 2025 dem Gremium näher erläuterte. Bürgermeister Kielack ergänzte, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 30. Juli 2025 auf folgende Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche festgelegt habe:
Hierzu ergebe sich ein Mehrkostenaufwand von 11.200 EUR gemäß der Kostenermittlung nach DIN 276
Bürgermeister André Kielack und Herr Roman Loos ergänzten, dass sich nun gemäß DIN 276 Gesamtkosten in Höhe von 3,367 Millionen EUR brutto ergäben. Hinzu kämen noch die Mehrkosten für den Aufzug (Hydraulik) von 11.200 EUR sowie für eine Erweiterung des Außenlagers im UG inklusive Berücksichtigung eines großen Tores statt einer Tür in Höhe von 35.400 EUR.
Bürgermeister André Kielack berichtete weiter, dass bei einem Einverständnis des Gremiums zu den Erweiterungsvorschlägen des Bauausschusses die Planungsgesellschaft Weber mit der Leistungsphase IV HOAI beauftragt werden könnte. Dies bedeute, dass der Bauantrag bei der Baurechtsbehörde GVV eingereicht werden könnte. In seiner anschließenden Aussprache dankte das Gremium den fachlich versierten Vorarbeiten des Bauausschusses und sah sich darin bestätigt, diese Delegation mit dem richtigen Format vorgenommen zu haben. Das Gremium lobte die nun vorgelegte Entwurfsplanung. Diese sei sehr durchdacht und schlüssig. Nach entsprechenden Fördermöglichkeiten durch den Bund und Land gefragt, antwortete Bürgermeister Kielack, dass womöglich nach Erteilung der Baugenehmigung die Planung noch einige Monate „in der Schublade“ verwahrt werden sollte, um hier mit zu erwartenden Förderprogrammen des Bundes/des Landes hinsichtlich der Errichtung und Neubaus von Kindertagesstätten Förderunschädlichkeit zu erzielen. Wichtig war Bürgermeister André Kielack in diesem Zusammenhang noch zu betonen, dass der Gemeinderat selbstverständlich über sämtliche weitere Schritte final entscheiden müsse und unverändert die Planungshoheit für diese Projekt innehabe. In diesem Zusammenhang dankte Bürgermeister André Kielack auch den wirklich wichtigen pädagogischen Hinweisen der Kindergartenleitung und der Krippenleitung. Beide Damen hätten sehr engagiert im Bauausschuss mitgewirkt, um die bestmögliche Praxisvariante zu realisieren.
Somit beschloss der Gemeinderat einstimmig und final die Entwurfsplanung der Planungsgesellschaft Weber mbH, Gosheim, vom 18. August 2025 inklusive der Änderungsvorschläge des Bauausschusses vom 30. Juli 2025 und beauftragte die Planungsgesellschaft Weber mit dem Erweiterungsbau in der Breitestraße 16 und mit der Leistungsphase IV. Die Verwaltung kann nun bei der Baurechtsbehörde den Bauantrag stellen. Ebenso stimmte das Gremium den Gesamtkosten gemäß DIN 276 vom
20. August 2025 in Höhe von 3,367 Millionen EUR brutto zuzüglich Mehrkosten für den hydraulischen Aufzug und der Vergrößerung des Außenlagers zu.
Beim vierten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag auf Erlass der Gewerbesteuer aus dem Jahr 2023 des Musikvereins Gosheim. Hierzu berichtete die Verwaltung, dass der Musikverein Gosheim mit Schreiben vom 03. September 2025 den Erlass der Gewerbesteuer für das Jahr 2023 bei der Gemeinde beantragt habe, da der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb resultiere. Beim Musikverein Gosheim e.V. handle es sich um einen gemeinnützigen Verein, welcher den Bestimmungen des Körperschaftsgesetzes unterliege und somit lediglich über einen Steuerfreibetrag von 5.000 EUR verfüge. Gemeinnützigen Vereinen sei im gesamten Verbandsgebiet des GVV Heuberg die Gewerbesteuer stets erlassen worden. Deswegen habe die Verwaltung (der Bürgermeister) auch in ihrer Zuständigkeit gemäß Ziffer 2.7 der Hauptsatzung den Verzicht der Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung dieses Anspruchs in Höhe von 507,50 € bereits vollzogen. Vorliegend gehe es lediglich noch um die Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.
Beim Tagesordnungspunkt fünf Bekanntgaben wurde die Öffentlichkeit unter anderem von der Entscheidung des Bürgermeisters an das Gremium in Kenntnis gesetzt, im Zuge der Kapitalerhöhung der EnBW AG das mögliche Bezugsrecht der Gemeinde Gosheim nicht auszuüben.
Daneben berichtete Bürgermeister Kielack sichtlich erfreut, dass im Bereich „Lehrwiesen“ für ein weiteres Baugrundstück ein Bauantrag für einen Neubau eines Wohnhauses mit einer Einliegerwohnung und einer Doppelgarage eingegangen sei.
Des Weiteren informierte Bürgermeister André Kielack, dass das von der Freiwilligen Feuerwehr Gosheim ausgemusterte Löschgruppenfahrzeug LF 16/12, TUT-GG-250, welches durch das neue HLF20-Fahrzeug bereits adäquat ersetzt worden sei, zwischenzeitlich erfolgreich zu einem Kaufpreis von 23.000 EUR an einen privaten Anbieter veräußert werden konnte, welcher die Fahrzeuge aufbereite und dann wieder als gebrauchte Fahrzeuge zum Verkauf anbiete. Das Fahrzeug sei am 12. September 2025 von zwei Feuerwehrkameraden nach Thüringen erfolgreich überführt worden, welchen er in diesem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön überbringen möchte.
Beim Tagesordnungspunkt sechs Anfragen aus dem Gemeinderat wurde folgendes Themengebiet aus der Mitte des Gemeinderats angesprochen:
Kritische Überprüfung der angebrachten offiziellen Radwegbeschilderung im Bereich „Kehlen“. (Bürgermeister André Kielack berichtete hierzu, dass die Verantwortlichkeit für die Beschilderung nicht bei der Gemeinde, sondern beim Landratsamt Tuttlingen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg liege. Aktuell laufe im genannten Bereich ein geologisches Gutachten. Er sei zuversichtlich, dass man aufgrund der kritischen Steigung dort eine asphaltierte Lösung hinbekomme, um die Verkehrssicherheit der Radfahrteilnehmer signifikant zu erhöhen).
Danach beendete Bürgermeister André Kielack die öffentliche Sitzung. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich anschließend daran an.