Gemeinderat

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2025

Zu einer weiteren Gemeinderatssitzung mit umfangreicher Tagesordnung kam der Gemeinderat am 26. Mai 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Gosheim zusammen....
Bild zu Tagesordnungspunkt vier
Bild zu Tagesordnungspunkt vier

Zu einer weiteren Gemeinderatssitzung mit umfangreicher Tagesordnung kam der Gemeinderat am 26. Mai 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Gosheim zusammen. Zunächst begrüßte Bürgermeister André Kielack das erschienene Kollegium sowie die große Anzahl an 28 Zuhörern zur Sitzung recht herzlich.

Nachdem es beim ersten Tagesordnungspunkt Bürgerfrageviertelstunde keinen Beratungsbedarf gab, ging Bürgermeister André Kielack direkt zu Tagesordnungspunkt zwei Polizeiliche Kriminalstatistikder Gemeinde Gosheim 2024 über. Hierzu berichtete er, dass Herr Polizeihauptkommissar Thomas Streit vom Polizeiposten Wehingen als Leiter leider kurzfristig erkrankt sei und den Sachvortrag an diesem Abend nicht vornehmen könne. Daher werde die Verwaltung nun die entsprechenden Zahlen dem Gremium und der Öffentlichkeit präsentieren. So sei die Anzahl der Delikte von 52 Straftaten im Jahr 2023 auf 71 Taten Straftaten im Jahr 2024 angestiegen. Insbesondere gab es hierbei einen Anstieg bei den Diebstahlsdelikten von 11 im Jahr 2023 auf 26 im Jahr 2024. Die Aufklärungsquote stieg im gleichen Zeitraum von 35 Fällen auf 41 Fälle. Wichtig sei es, in diesem Zusammenhang die sogenannte Häufigkeitszahl zu vergleichen. Dies bedeute die Anzahl der Kriminalitätsbelastung pro 100.000 Einwohner. Während in Baden-Württemberg diese Zahl bei 5.500, im Landkreis Tuttlingen bei 3.165, in der Stadt Spaichingen bei 3.306 sowie in der Stadt Trossingen bei 2.778 liege, könne man in Gosheim eine sehr niedrige Häufigkeitszahl von 1.872 registrieren. Dies bedeute, dass in der Gemeinde Gosheim im Vergleich zum Landesdurchschnitt dreimal weniger Straftaten registriert worden seien. Für die Sicherheit der Bevölkerung sei dies sicherlich eine erfreuliche Zahl.

In seiner anschließenden Aussprache nahm der Gemeinderat von der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 für die Gemeinde Gosheim Kenntnis und bedankte sich bei allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei für die geleistete gute Arbeit. In diesem Zusammenhang wurde es vom Gremium als wichtig erachtet, dass auf dem Heuberg mit dem Polizeiposten in Wehingen diese nach wie vor auch Präsenz in der Fläche zeige.

Tagesordnungspunkt drei befasste sich mit der Prüfung der Errichtung von Parkflächen bei der Fitnessmeile am Standort „Sturmbühl“. Hierzu berichtete Bürgermeister André Kielack erfreut, dass die Fitnessmeile Gosheim-Wehingen von der Bürgerschaft wirklich hervorragend angenommen werde und auch die Pkw-Parkmöglichkeiten im Bereich des Einstiegs „Ländle“ quantitativ in ausreichender Anzahl vorhanden seien. Jedoch gäbe es im Bereich der Angelhütte des Angelsportvereins Gosheim oftmals an den Wochenenden größere Parkplatznot, weshalb der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt habe, zu prüfen, ob hier gegebenenfalls zusätzliche Parkplätze angelegt werden könnten. Diesem Prüfauftrag sei die Verwaltung gerne nachgekommen. Der nun vorliegende Entwurf sehe die Anlage von insgesamt 13 Schotterparkplätzen vor. Die Fläche liege im Außenbereich und tangiere leicht ein angrenzendes Biotop. Zudem sei dort ein Vogelschutzgebiet (Natura 2000) betroffen. Diese Maßnahme würde eine Baugenehmigung erfordern. Die Gesamtkosten des Projekts würden bei rund 35.000 EUR brutto liegen. Sicherlich wäre die dortige Anlegung dieser Stellplätze von Vorteil und Nutzen. Die Verwaltung gebe jedoch zu bedenken, dass eine Realisierung in der Nähe des dort gelegenen Biotops und Vogelschutzgebietes ein sehr zeitaufwendiges Verfahren nach sich ziehen würde, weswegen man vorschlage, auch aufgrund der aktuell angespannten finanziellen Haushaltslage in der Gemeinde das Projekt bis auf Weiteres zurückzustellen.

In seiner anschließenden Aussprache befürwortete das Gremium den Verwaltungsvorschlag, regte jedoch an, nochmals Kontakt mit den Vertretern vom ASV Gosheim aufzunehmen, ob diese gegebenenfalls ihren Parkplatz an den Wochenenden für die Besucher der Fitnessmeile zur Verfügung stellen könnten. Darüber hinaus wurde angeregt, gegebenenfalls die Bevölkerung und Benutzer auf die am Wochenende ortsnah ebenfalls zur Verfügung stehenden Lehrerparkplätze am Bildungszentrum Gosheim-Wehingen hinzuweisen. Man sei der Auffassung, dass es den Nutzern der Fitnessmeile auch zuzumuten sei, einige Meter zu Fuß zurückzulegen, bis diese dann erreicht sei. Bürgermeister Kielack dankte für die wichtigen Anregungen und sagte eine entsprechende Kontaktaufnahme mit den Vertretern des ASV Gosheim zu. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Errichtung einer Parkierungsfläche mit insgesamt 13 Parkplätzen an der Fitnessmeile Gosheim-Wehingen, Standort „Sturmbühl“ aktuell nicht zu realisieren.

Tagesordnungspunkt vier befasste sich mit der förmlichen Bestellung des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gosheim, Stützpunktfeuerwehr im Landkreis Tuttlingen. Hierzu konnte Bürgermeister André Kielack Herrn Feuerwehrkommandant Joachim Weber begrüßen, welcher in der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gosheim am 21. März 2025 mit einem überragenden Wahlergebnis von fast 100 % Zustimmung für weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2030 zum Kommandanten bestellt wurde. Bürgermeister André Kielack ergänzte, dass formal nun der Gemeinderat gemäß den Vorschriften des § 8 Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FWG) den Kommandanten bestellen müsse. Herr Weber führe die Freiwillige Feuerwehr Gosheim bereits seit über 30 Jahren und gehe nun in seine siebte und somit letzte Amtsperiode. Die Verwaltung sei mit seiner Arbeit und seinem vorausschauenden Agieren zum Wohle der Bürgerschaft und der Sicherheit sehr zufrieden. Die Feuerwehr sei in allen Bereichen hervorragend aufgestellt. Daher werde vorgeschlagen, dass Herr Weber für weitere fünf Jahre zum Kommandanten bestellt werde.

In der anschließenden kurzen Aussprache dankte auch das Gremium der Freiwilligen Feuerwehr Gosheim im Zeichen des Mottos „Unsere Freizeit für eure Sicherheit“ und brachte noch in Erfahrung, dass das neue Feuerwehrfahrzeug HLF 20 zum 08. April 2025 in Dienst gestellt worden sei. Die feierliche Übergabe und Segnung des Fahrzeugs finde im Rahmen einer Feierstunde am 27. September 2025 in der Jurahalle Gosheim statt.

Beim Tagesordnungspunkt fünf ging es um die Weiterentwicklung des Hermle-Uhren-Areals. Konkret ging es bei diesem „Gosheimer Jahrhundertprojekt“ um eine Information und Kenntnisnahme der Ergebnisse des Planungswettbewerbs, des Verhandlungsverfahrens sowie dem konkreten Beschluss zur Freigabe zur Beauftragung der jeweiligen Planer. Bürgermeister André Kielack stellte zufrieden fest, dass mittlerweile das städtebauliche Verfahren zur Weiterentwicklung des Hermle-Uhren-Areals fertiggestellt werden konnte. Im Juli 2024 habe die Gemeinde den städtebaulichen Realisierungswettbewerb nach der RPW-Richtlinie ausgelobt. In der Preisgerichtssitzung vom 24. Januar 2025 sei von insgesamt 19 Arbeiten nach einem arbeitsreichen Tag als Siegerentwurf das Architekturbüro Hähnig & Gemmeke, Tübingen, gekürt worden. Im Anschluss daran habe das sogenannte Verhandlungsverfahren mit Gesprächen am 01. April 2025 stattgefunden. Im Ergebnis könne festgehalten werden, dass das Büro Hähnig & Gemmeke aus dem Planungswettbewerb als siegreiches Büro hervorgegangen sei.

Der Gemeinderat habe am 22. April 2025 einstimmig beschlossen, dass das siegreiche Büro nun auch beauftragt werde. Daraufhin habe das Büro ein entsprechendes Honorarangebot übersandt, welches sich auf einen Betrag von 43.500 EUR summiere. Das erhaltene Preisgeld in Höhe von 61.600 EUR werde dabei in Abzug gebracht. Wichtig sei ihm in diesem Zusammenhang noch zu betonen, dass diese Honorare im Rahmen des Landessanierungsgebiets „Ortsmitte III“ förderfähig seien.

Neben dem Architekturbüro benötige man für die Überplanung und Realisierung des Hermle-Uhren-Areals aber auch noch einen Projektentwickler. Diese Arbeiten seien vom zeitlichen Umfang, den erforderlichen Rechtskenntnissen, dem erforderlichen Fachwissen und den notwendigen Kontakten für eine kleine Gemeindeverwaltung wie die Gemeinde Gosheim deutlich zu anspruchsvoll. Daher habe er die Firma STEG aus Stuttgart, welche die Gemeinde bereits bis dato betreut habe, um die Abgabe eines Angebots für die konkrete Projektentwicklung gebeten. Dieses entspreche den Vorstellungen der Verwaltung und belaufe sich auf Kosten in Höhe von 50.000 EUR, welche ebenfalls förderfähig seien. Eine Beauftragung sei aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich. Wichtig sei ihm in diesem Zusammenhang auch noch zu betonen, dass eine Beteiligung des Planungsbüros Hermle, Gosheim, in der anschließenden Bauphase auch als sehr wichtig angesehen werde. Das Büro Hermle habe detaillierteste Ortskenntnisse wie kein zweites Büro und werde in diesem Projekt ebenfalls dringend benötigt. Die Abrechnung könne über den bereits bestehenden Rahmenvertrag mit der Gemeinde erfolgen. Zum Abschluss betonte Bürgermeister André Kielack, dass eine weitere Begleitung durch die „Engagiertengruppe“ seitens der Verwaltung ausdrücklich erwünscht sei. Diese habe bis dato in vorbildlicher Art und Weise an der Weiterentwicklung mitgewirkt und solle in Zusammenarbeit mit den weiteren Projektbeteiligten, die sinnvolle und leistbare Reihenfolge der einzelnen Bauabschnitte festlegen.

In seiner anschließenden Aussprache informierte sich der Gemeinderat nochmals ausführlich über die Abklärung der möglichen Schnittstellen. Der Bürgermeister berichtete, dass die Projektpartner das Büro Hähnig & Gemmeke, Tübingen als Planer, die Firma STEG Stadtentwicklung, Stuttgart, als Projektentwickler, die EnBW-Quartiere Stuttgart hinsichtlich des Energiekonzepts, das Planungsbüro Hermle, Gosheim sowie das Amt für Bau und Technik als Bauherrenvertreter eng verzahnt zusammenarbeiten müssten und deswegen vorgeschlagen werde, für das weitere Verfahren alle Projektbeteiligten zu einem zeitnahen ersten Austausch ins Rathaus einzuladen. Bei diesem Termin sollen die jeweiligen Zuständigkeiten und Beauftragungsumfänge exakt definiert werden. Auch bat das Gremium die Verwaltung um rechtliche Abstimmung, ob der bestehende Rahmenvertrag mit dem Planungsbüro Hermle keine Förderschädlichkeit nach sich ziehe. Bürgermeister André Kielack betonte, dass man in diesem Zusammenhang eng mit der Rechtsaufsichtsbehörde des zuständigen Regierungspräsidiums Freiburg stehe und es diesbezüglich auch bereits zahlreiche gute Gespräche gegeben habe. Letztendlich wurde die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung sehr gelobt und besonders hervorgehoben, dass die Bevölkerung in Form der „Engagiertengruppe“ weiterhin an diesem Projekt sich aktiv einbringen könne.

Tagesordnungspunkt sechs befasste sich mit der Neufassung der Vereinsförderrichtlinien in der Gemeinde Gosheim. Nicht zuletzt wegen diesem Tagesordnungspunkt waren sicherlich viele Zuhörer dieser Sitzung in den Ratssaal gefolgt. Die Verwaltung stellte anhand der ausführlichen und umfangreichen Sitzungsvorlage (im RIS auf gosheim.de abrufbar) den aktuellen Stand dem Gremium und der Öffentlichkeit vor. So gäbe es bis dato keine allgemeingültigen Vereinsförderrichtlinien in der Gemeinde Gosheim. Die Förderung der Vereine basiere bisher auf einer Vielzahl von Einzelbeschlüssen, welche teilweise Jahrzehnte alt waren. Aus Gründen der Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sei es sicherlich zielführend, künftig in einem Gesamtwerk alle Fördertatbestände komprimiert darzustellen.

Mit diesem Ziel habe die Verwaltung dann einen entsprechenden Entwurf dem Gemeinderat anlässlich seiner Klausurtagung am 11./12. April 2025 vorgelegt. Kernstück der neuen Richtlinien sei dabei die sogenannte Grundförderung - die kostenlose Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten Vereinshaus Hauptstraße 11, Hauptstraße 30 (Liederkranz) sowie der Jurahalle. Das Gremium habe in seiner Klausurtagung die Notwendigkeit gesehen, die jährlichen Bewirtschaftungskosten des Vereinshauses mit 55.000 EUR im abgelaufenen Jahr 2024 sowie die errechneten Kosten einer Nutzungsstunde für den Übungsbetrieb in der Jurahalle mit 146,00 EUR einmal nach außen zu publizieren, damit den Vereinsvertretern und der Öffentlichkeit die große Unterstützung und Generosität der Gemeinde einmal zuteil werde. Daneben war es dem Gemeinderat ein großes Anliegen, mit der Zusatzförderung Jugendarbeit Vereine mit einer aktiven Jugendarbeit weiterhin zu unterstützen und zukunftsfit zu machen. Sonderförderungen in Form von Investitionen sollen unverändert mit einem 50 %-igen Zuschuss beibehalten werden. Jedoch soll hier ein Mindestbetrag von 3.000 EUR brutto als Untergrenze für die Antragsstellung künftig aufgenommen werden und festgelegt werden, dass es für IT Hard- und Software keinen Zuschuss gebe. Daneben möchte das Gremium künftig ein Belohnungssystem pro Aktivität und Teilnahme eines Vereins einführen, bei welchem dörfliche Veranstaltungen bzw. deren Teilnahme mit einem Betrag in Höhe von 50 EUR pro Veranstaltung honoriert werden sollen. Schließlich sollen Vereinsjubiläen künftig bezuschusst werden.

Dem Gemeinderat war es noch wichtig zu betonen, dass Vereine, welche nicht bereits drei volle Kalenderjahre ihren Vereinssitz in der Gemeinde Gosheim haben, nicht unter die neuen Vereinsförderrichtlinien fallen sollen. Zudem soll jedem Verein nicht lediglich einmal, sondern zweimal jährlich, die Jurahalle kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Baustein ist die Aufnahme einer Zusatzförderung für einen Dirigentenzuschuss für die musisch tätigen Vereine Musikverein Gosheim, Gesangverein Liederkranz und Akkordeonspielring Heuberg mit jeweils einem jährlich prozentualen Betrag in Höhe von 40 % der anfallenden Nettokosten des Dirigenten.

Zudem wurde die Verwaltung gebeten, die kostenlosen Veranstaltungen zweimal jährlich in der Halle mit dem Zusatz „öffentlicher Charakter“ zu versehen sowie die Bezeichnung „Übungsstunden“ in Ziffer 3 Zusatzförderung Jugendarbeit noch zu konkretisieren.

Ansonsten war das Gremium in seiner Aussprache klar der Auffassung, dass die neuen Vereinsförderrichtlinien künftig eine große Transparenz sowohl für die Vereine als auch die Gemeinde böten und eine Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sicherlich damit gewährleistet werden könne. Somit beschloss der Gemeinderat anschließend die nachfolgend abgedruckten Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gosheim einstimmig und lässt diese zum 01. Juli 2025 in Kraft treten. Wichtig war es dem Gremium abschließend noch zu betonen, dass die Gemeinde weiterhin und unverändert eine kostenlose Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten Vereinshaus Hauptstraße 11, Hauptstraße 30 (Liederkranz) und insbesondere der Jurahalle Gehrenstraße 18 für die örtlichen Vereine und Gruppierungen gewährleisten werde, solange dies finanziell tragbar und leistbar sei.


Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Gosheim

VORWORT

Die in den Vereinen geleistete Arbeit genießt vonseiten der Gemeinde Gosheim höchste Wertschätzung und wird nach besten Kräften ideell und finanziell gefördert, unterstützt und honoriert. Auf der Basis gegenseitigen Vertrauens zwischen den Vertretern der Vereine und der Gemeinde Gosheim basieren die Grundzüge dieser Vereinsförderrichtlinien.

Die Vereine leisten einen enorm wichtigen Beitrag für die positive Entwicklung von Menschen. Dort lernen Kinder und Jugendliche Verantwortung zu übernehmen, sich in eine Gemeinschaft zu integrieren und auf andere Rücksicht zu nehmen. Diese unverzichtbare Arbeit in den Jugend- und Seniorenabteilungen zum Wohle des Gemeinwesens wird durch die in den Vereinsförderrichtlinien festgelegten Regelungen besonders Rechnung getragen. Vereine, die eine umfassende Jugendarbeit betreiben, sollen - im Verhältnis zu Vereinen, die nicht ausbilden - stärker gefördert werden.

Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, zwischen Musik-, Sport- und sonstigen Vereinen eine Wertung vorzunehmen. Vielmehr wird die Vielfalt des Angebotes als eine Bereicherung angesehen.

Die Vereine mit ihren unterschiedlichen Angeboten sind die entscheidenden Motoren eines bunten, abwechslungsreichen gesellschaftlichen Lebens.

Nicht unter diese Vereinsförderungs-Richtlinien fallen:

  • wirtschaftliche Vereine (z.B. Fördervereine)
  • Vereine, die nicht bereits seit über 3 Kalenderjahren ihren Vereinssitz in der Gemeinde Gosheim innehaben
  • Eingetragene Vereine, denen nicht der Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt ist
  • Ortsgruppen, Ortsverbände, Ortsvereine von politischen Parteien
  • als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften
  • sonstige Religionsgemeinschaften
  • überörtliche Vereinsbünde und Organisationen, auch von politischen Parteien und anerkannten Religionsgemeinschaften.

Allgemeines

Die Förderung nach diesen Richtlinien setzt die Bereitstellung entsprechender Fördermittel im Haushaltsplan der Gemeinde Gosheim voraus.

Die Gemeinde behält sich vor, diese Richtlinien - in der Regel jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres - zu ändern oder ganz oder teilweise aufzuheben. Die Einbeziehung neu entstandener Vereine in die Vereinsförderungsrichtlinien bleibt der jeweiligen Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.

ANTRAGS- UND ABRECHNUNGSVERFAHREN

Fördermöglichkeiten

Die Förderung der Gemeinde Gosheim setzt sich zusammen aus einer Grundförderung und einer Zusatzförderung für jugendliche, aktive Mitglieder sowie einer Sonderförderung im Einzelfall.

1. Kostenlose Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Die Gemeinde Gosheim stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten öffentliche Gebäude bzw. Räumlichkeiten innerhalb dieser Gebäude für Nutzungen durch die örtlichen Vereine und Gruppierungen kostenlos bereit. Die Möblierung obliegt dem jeweiligen Verein. Die darüber hinaus gehende Anmietung privater Räumlichkeiten für Vereinszwecke wird generell nicht bezuschusst. In den Räumlichkeiten sind keine Nebenkosten

(Heizung, Strom, Wasser, Internet) vom jeweiligen Verein zu tragen, sofern kein verschwenderischer Umgang seitens der Gemeinde festzustellen ist.

Die Gemeinde Gosheim stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten öffentliche Gebäude bzw. Räumlichkeiten innerhalb dieser Gebäude für die Nutzungen durch die örtlichen Vereine und Gruppierungen unverändert kostenlos bereit. Die darüber- hinausgehende Anmietung privater Räumlichkeiten für Vereinszwecke wird generell nicht bezuschusst.

Jeder Verein erhält zweimal jährlich die Jurahalle für eine Veranstaltung mit öffentlichem Charakter kostenlos zur Verfügung gestellt.

2. Zusatzförderung Dirigentenzuschuss

Eine zusätzliche Förderung gewährt die Gemeinde für einen Dirigentenzuschuss.

Hier gewährt die Gemeinde dem

  • Musikverein Gosheim
  • dem Gesangvereine Liederkranz und den
  • Akkordeonfreunden Heuberg einen jährlichen prozentualen Betrag in Höhe von 40 % der anfallenden Nettokosten des Dirigenten.

Die Auszahlung der zusätzlichen Förderung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Belege und weiteren Unterlagen am Ende des Jahres.


3. Zusatzförderung Jugendarbeit

Eine zusätzliche Förderung gibt es für Jugendarbeit.

Bei der Jugendförderung wird unverändert die Anzahl der gemeldeten Jugendlichen x dem Faktor 27,50 EUR verwendet.

Hinzu kommt die Anzahl der Trainer, Betreuer, Ausbilder, welche die Jugendlichen aktiv betreuen sowie Jugendleiter, welche administrativ tätig sind, x dem Faktor 30,00 EUR x Übungsstunden.

Die vom Verein geleisteten Übungs- und Betreuungsstunden pro Woche werden mit einem Faktor von 60,00 EUR honoriert (Eine förderfähige Übungsstunde ist eine von qualifiziertem Personal geleitete Einheit, die dem regelmäßigen Training, Probearbeit oder vergleichbaren jugendfördernden Aktivitäten dient. Pro Übungsstunde müssen mind. 3 Jugendliche anwesend sein).

Die Auszahlung der zusätzlichen Förderung erfolgt am Ende des Jahres.

4. Sonderförderung

4.1 Investiv

Auf Antrag können die ortsansässigen Vereine im Rahmen der Haushaltsmittel für die Beschaffung von vereinseigenen Geräten und baulichen Investitionen mit einem Mindestbetrag von 3000,00 EUR brutto einen einmaligen Investitionskosten- zuschuss in Höhe von 50 % der Investitionskosten erhalten.

Ausgenommen sind hiervon IT-Hardware und Software- Produkte.

Eigenleistungen werden bei baulichen Investitionsvorhaben nicht angerechnet.

Anträge auf Investitionskostenförderung sind bis zum 31.10. jeden Jahres für das kommende Kalenderjahr schriftlich beim Bürgermeisteramt zu stellen.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Investition kann erst vorgenommen werden, wenn über den Zuschussantrag entschieden ist. Über den Antrag entscheidet der Gemeinderat. Wenn die Investition vorzeitig ohne Zustimmung des Gemeinderats getätigt wird, ist eine Investitionsbeihilfe durch die Gemeinde Gosheim verwirkt.

Bei Notfallmaßnahmen, welche unaufschiebbar sind, kann hiervon abgewichen werden. Die Entscheidung trifft hierrüber der Gemeinderat.

Die Auszahlung der Sonderförderung erfolgt nach erfolgter Genehmigung und Absprache.

4.2 Konsumtiv

Pro Aktivität oder Teilnahme eines Vereins an einer von der Gemeinde angeordneten dörflichen Veranstaltung gibt es einen Betrag in Höhe von 50 EUR pro Veranstaltung:

  • 50er Fest
  • Dorfputzete
  • Kinderferienprogramm
  • Straßenfest
  • Tag der offenen Tür
  • Einzelveranstaltung
  • Volkstrauertag.

Die Vereine sind gehalten, Ihre jeweilige Teilnahme in angemessener Personalstärke pro Verein aktiv der Verwaltung zu melden.

Die Auszahlung der Sonderförderung erfolgt am Ende des Jahres.

5. Vereinsjubiläen

Bei Vereinsjubiläen, die durch die Zahl 25 teilbar sind, wird pro Jubiläumsjahr ein Betrag in Höhe von 5,00 EUR bezahlt. Als Maximalbetrag werden 500,00 EUR festgesetzt.

Die Auszahlung der Sonderförderung zum jeweiligen Stichtag, spätestens aber am Ende des Jahres.

Diese Richtlinien treten zum 01. Juli 2025 in Kraft. Gosheim, den 26. Mai 2025

André Kielack

Bürgermeister

Der siebte Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit den Kindergärten in Gosheim, genauer der Festlegung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2025/2026 ab dem 01. September 2025 sowie die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Gosheim für das Jahr 2025/2026 ff. Hier berichtete die Verwaltung, dass die landesweiten Empfehlungssätze für das kommende Kindergartenjahr eine Erhöhung um 7,3 % vorsähen. Der Gemeinsame Kindergartenausschuss habe in seiner Sitzung am 18. März 2025 dafür plädiert, die vorgeschlagene Erhöhung nicht vollständig umzusetzen, sondern lediglich eine Erhöhung um 5 % in Gosheim zu vollziehen. Ebenfalls war es dem Gremium wichtig, künftig einen zusätzlichen, weiteren Gebührenblock für die Betreuung von u3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen vorzusehen und (wieder) einzuführen. Eine solche Regelung, welche bereits bis zum Jahr 2016/2017 in der Gemeinde Gosheim Bestand hatte, schaffe aus Sicht des Gemeinsamen Kindergartenausschusses einen „gerechteren“ Mittelsatz zu den bisher erhobenen Gebühren der Regelgruppe und der Kleinkindbetreuung und sorge somit für mehr Gebührengerechtigkeit. Konkret wurde vorgeschlagen, hier einen 50 %igen Zuschlag gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen bzw. VÖ-Gruppen festzulegen, um hier auch den tatsächlichen, höheren, finanziellen, organisatorischen und personellen Mehraufwand der Betreuung in der Krippe gegenüber der Betreuung von altersgemischten Gruppen von 2 Jahren bis Schuleintritt angemessen zu berücksichtigen und abzubilden.

Ebenso stellte die Verwaltung die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung dem Gremium vor und sprach hier von einem wichtigen Instrumentarium, die Platzkapazitäten in der Gemeinde (mögliche Überdeckungen/Unterdeckungen) vorausschauend planen und betrachten zu können. So habe man mit der Inbetriebnahme einer achten, weiteren GT/VÖ-Gruppe 3 Jahre bis Schuleintritt im ev. Kindergarten im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 eine deutliche, aber auch dringend notwendige Entspannung bei der Belegung erwirken können. Diese achte Gruppe entlaste alle drei Einrichtungen erheblich und sorge für einen qualitativ höheren Standard der Kinderbetreuung. Die Geburtenzahl im abgelaufenen Jahr 2024 betrage 31 Kinder. Somit seien im kommenden Kindergartenjahr insgesamt 139 Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleinritt anspruchsberechtigt. Darüber hinaus vollendeten 31 Kinder im Verlauf des Kindergartenjahres ihr 2. Lebensjahr und seien ebenfalls berechtigt, eine Einrichtung zu besuchen.

Insgesamt stünden somit zum 01. September 2025 15 Plätze 1 bis 3 Jahre, 20 Plätze 2 bis 3 Jahre und 139 Plätze 3 Jahre bis Schuleinritt und somit insgesamt 174 Plätze zur Verfügung. Hinzu komme, dass der Gemeinderat bereits fest beschlossen habe, die Kapazitäten für die Krippe von 15 Plätze auf dann 30 Plätze durch einen Erweiterungsbau am bestehenden Standort der Villa Kunterbunt zu erhöhen, um die steigende Nachfrage nach Kindergartenplätzen ab dem 1. Lebensjahr abdecken zu können. Zum Ende des Kindergartenjahres am 31. August 2026 seien dann insgesamt 158 von 174 Plätzen belegt. Dies entspreche einer Belegungsquote in Höhe von ca. 90 %. Aktuell seien 16 Plätze noch frei und nicht vergeben, welche bei Zuzügen innerhalb des Kindergartenjahres dann den Eltern angeboten werden könnten.

In seiner anschließenden Aussprache hat das Gremium diverse Fragen zu der vorgeschlagenen Gebührenstruktur, welche die Verwaltung entsprechend beantwortet. Das Gremium zeigte sich mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung um 5 % einverstanden, es gab auch einzelne Stimmen, der landesweiten Empfehlung um 7,3 % zu folgen, um das hochwertige und qualitativ sehr gute Angebot in der Gemeinde Gosheim abzubilden und zu honorieren. Einstimmigkeit wurde bei der Erhöhung der Elternbeiträge um 5% erzielt (Die Gebühren sind nachfolgend abgebildet). Ebenso nahm das Gremium von der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 ff. zustimmend Kenntnis.

Beim Tagesordnungspunkt acht ging es um das Einvernehmen der Gemeinde zu notwendigen Befreiungen und Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der in Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß §§ 30/31 und § 34 i.V.m § 36 BauGB. Vorliegend ging es um den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Feldbergstraße sowie um eine Komplettsanierung mit Umbau, Neubau einer Dachgaube in der Gartenstraße. Ohne jedwede Diskussion stimmte der Gemeinderat jeweils einstimmig den beiden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen.

Beim Tagesordnungspunkt neunBekanntgaben wurde die Öffentlichkeit unter anderem darüber informiert, dass der Gemeinderat von der Vergabe der Arbeiten für das Gewerk Außenanlagen für die Sanierung der Treppenanlagen am „Roten Platz“ Kenntnis genommen habe. Daneben sei die Verwaltung ermächtigt worden, eine Vereinbarung nach der Richtlinie der Gemeinde zur Förderung von Wohnraum und der Reduzierung von Leerständen für ein Objekt in der Talstraße abzuschließen.

Darüber hinaus informierte Bürgermeister André Kielack die Öffentlichkeit vom bereits erfolgten Umlaufbeschluss zur Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei einem Bauvorhaben in der Flackstraße. Eine Behandlung in der Sitzung am 28.April 2025 sei aufgrund der dortigen Tagesordnung nicht möglich gewesen. Da es sich hierbei um einen Gegenstand der einfachen Art gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg handle, habe der Gemeinderat den notwendigen Beschluss im Umlaufverfahren gefasst.

Des Weiteren informierte Bürgermeister Kielack den Gemeinderat über die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans mit Schreiben des Kommunalamtes des Landratsamtes Tuttlingen für das Jahr 2025 vom 14. April 2025.

Daneben gab er bekannt, dass das Kreisjagdamt zwischenzeitlich die Abschussfreigabe vom Hochwild (auch Erlegung von Damwild) für die entsprechenden Gebiete erteilt habe.

Beim Tagesordnungspunkt Anfragen aus dem Gemeindeart wurde folgendes Themengebiet aus der Mitte des Gremiums angesprochen:

Aktueller Stand „16. Verkaufsoffener Sonntag inklusive Seifenkistenrennen“ (hierzu berichtete die Verwaltung, dass es bereits Gespräche mit den teilnehmenden Firmen gegeben habe, sowie zwischenzeitlich alle Vereine und Firmen & örtliche Einzelhändler angeschrieben worden seien).

Anschließend beendete Bürgermeister Kielack die öffentliche Sitzung.

Erscheinung
Gosheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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