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Gemeinderat

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 27. April 2026

Zur laufenden öffentlichen Sitzung Nummer vier im Jahr 2026 kam das Gremium am 27. April 2026 im Sitzungssaal des Rathauses Gosheim zusammen. Zunächst...

Zur laufenden öffentlichen Sitzung Nummer vier im Jahr 2026 kam das Gremium am 27. April 2026 im Sitzungssaal des Rathauses Gosheim zusammen.

Zunächst begrüßte der erste Bürgermeisterstellvertreter Herr Otto Weber das erschienene Gremium sowie die 18 Zuhörer zur Sitzung recht herzlich.

Danach stieg er in die umfangreiche öffentliche Tagesordnung ein, die mit dem Tagesordnungspunkt eins Beschlüsse zur Durchführung der Bürgermeisterwahl 2026 begann. Nachdem der amtierende Bürgermeister André Kielack zu diesem Tagesordnungspunkt befangen war, übernahm Herr Weber zusammen mit der Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt. Bürgermeister André Kielack saß dabei weg vom Sitzungstisch in den Zuschauerrängen.

Die Verwaltung führte in ihrem Sachvortrag aus, dass die erste Amtszeit von Herrn Bürgermeister André Kielack mit Ablauf des 08. Januar 2027 ende. Auch habe er bereits anlässlich des Neujahrsempfangs am 24. Januar 2026 im kath. Gemeindehaus angekündigt, für eine zweite Amtszeit in Gosheim kandidieren zu wollen. Deswegen sei es auch gemäß den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht zulässig, dass der Bürgermeister Vorsitzender des zu bestellenden Gemeindewahlausschusses werde, da er gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz selbst Wahlbewerber sei.

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters könnte im Staatsanzeiger Baden-Württemberg in der Kalenderwoche 31-2026 am 31. Juli 2026 mit dem vorgeschriebenen Textinhalt der beigefügten Anlage 1 ausgeschrieben werden. Die Wahlhandlung könnte am Sonntag, 11. Oktober 2026, stattfinden. Eine etwaige Stichwahl könnte dann 14 Tage später, am 25. Oktober 2026, erfolgen. (Anm.: Diese und alle weiteren Sitzungsvorlagen nebst Anlagen sind im öffentlich zugänglichen Gosheimer Ratsinformationssystem RIS auf gosheim.de nachlesbar).

Der Gemeindewahlausschuss könnte aus dem Vorsitzenden Herrn Gemeinderat und zweiter Bürgermeisterstellvertreter Andreas Speck, dessen Stellvertreter Herrn Gerd Grewin sowie den Beisitzern mit dem dritten Bürgermeisterstellvertreter Herrn Markus Weber, Herr Gemeinderat Tom Hermle und Herr Gemeinderat Ignaz Mayer bestellt werden. Als Schriftführer stünden verwaltungsinterne Kräfte zur Verfügung.

Das Ende der Bewerbungsfrist könnte auf Montag, 14. September 2026 gelegt werden.

Die Frage, ob eine öffentliche Bewerbervorstellung stattfinde, habe auch der Gemeinderat festzulegen. Dies müsse noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt final entschieden werden. Vielmehr könne abgewartet werden, ob sich nach Ausschreibungsbeginn der Bürgermeisterstelle mehrere Kandidaten bewerben würden. Sollte dies der Fall sein, könnte eine öffentliche Bewerbervorstellung am Mittwoch, 30. September 2026, um 20.00 Uhr in der Jurahalle, stattfinden.

In seiner anschließenden Aussprache stellte der erste Bürgermeisterstellvertreter Otto Weber klar, dass er aufgrund seiner offen nach außen getätigten Unterstützung für den jetzigen Amtsinhaber Bürgermeister André Kielack, zuletzt anlässlich des Neujahrsempfangs, sich aus Gründen der persönlichen Befangenheit nicht als Vorsitzender für den Gemeindewahlausschuss habe aufstellen lassen.

Daneben entschied das Gremium, lediglich im Staatsanzeiger die Stellenausschreibung am Freitag, 31. Juli 2026 zu publizieren. Aus Kostengründen könne auf eine Ausschreibung in den umliegenden Tageszeitungen Heuberger Bote, Schwarzwälder Bote und Zollernalbkurier verzichtet werden, was eine Ersparnis von rund 6.000 EUR bedeute.

Wichtig war es dem Gremium im finalen Stellenausschreibungstext noch den Textzusatz „der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ explizit aufzunehmen und sich hinsichtlich einer etwaigen Bewerbervorstellung offenzulassen, ob auch bei einem einzigen Kandidaten gegebenenfalls eine öffentliche Bewerbervorstellung in der Jurahalle stattfinde. Bei mehreren Bewerbern sei dies sicherlich für die Bürgerschaft ein wichtiger Termin zur Entscheidungsfindung. Jedoch finde man es auch passend, wenn sich lediglich ein einziger Kandidat der Bürgerschaft vorstellen würde. Der Gemeinderat wird diese Thematik im September 2026 erneut beraten und beschließen. Somit stimmte der Gemeinderat ohne weitere Aussprache den Ziffern 1-6 des Beschlussvorschlags der Verwaltung vor (die Bürgerschaft findet alle Sitzungsunterlagen im RIS – Ratsinformationssystem).

Beim Tagesordnungspunkt zwei übernahm Bürgermeister André Kielack wieder die Sitzungsleitung und fragte an, ob es Themen aus der Bürgerschaft gäbe. Hier wurde unter anderem folgendes Thema angesprochen:

„Zeitliche Umsetzung von der Wohnform Betreutes Wohnen im Hermle-Uhren-Areal“.

Hierzu antwortete Bürgermeister André Kielack hoffnungsfroh, dass man bei dem betreffenden Projekt in der Ringstraße planerisch schon sehr weit sei und der Gemeinderat auch insgesamt 10 Millionen EUR für dieses enorm wichtige und vordringliche Projekt in der Gemeinde Gosheim bereitgestellt habe. Er gehe von einem zeitnahen Beginn der großen Projektmaßnahme noch im Jahr 2026 aus. Dies sei auch notwendig, da sich die Interessenten auf der Warteliste in der Gemeindeverwaltung stetig erhöhten und die Lemberg-Residenz seit Inbetriebnahme im Jahr 2021 immer voll belegt sei. Zudem sei die Seniorenwohnanlage Brühlstraße 8 auch stets zu 100 % belegt.

Beim dritten Tagesordnungspunkt ging es um die Weiterentwicklung des Hermle-Uhren-Areals. Hierzu gaben Bürgermeister André Kielack sowie die Vertreter des Stadtplanungsbüros H/G Architekten Hähnig und Gemmeke Partnerschaft mbB, Tübingen, Herr Professor Mathias Hähnig und Frau Christiane Kolb einen aktuellen Stand zur geplanten städtebaulichen Überplanung des Areals.

Bürgermeister André Kielack erinnerte dabei nochmals an die Zeitschiene des städtebaulichen Wettbewerbs und fasste zusammen, dass Anfang 2025 die Preisgerichtssitzung stattgefunden habe, in welchem das Büro Hähnig und Gemmeke den großartigen Wettbewerb für sich entschieden habe. Im April 2025 sei dann das sogenannte Verhandlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen worden, sodass im Mai 2025 eine Beauftragung an das Büro Hähnig/Gemmeke erfolgen konnte. Seit Herbst 2025 befinde man sich nun in der Planungsphase und möchte gerne in der heutigen Sitzung auch bereits erste Beschlüsse fassen.

So sei es ihm ein wichtiges Anliegen, die Ausschreibung zum Bau der Linksabbiegespur von der L433 ins Areal auf den Weg zu bringen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ebenso wünsche er sich, dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtige, die Analytik zu den Altlasten im Rahmen einer Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Zudem könnte die Verwaltung beauftragt werden, die Ausschreibungen für die Teilabbrüche im Areal durchzuführen und diese dem Gremium wiederum zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bürgermeister André Kielack ergänzte, dass in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18. Mai 2026 dem Gremium seitens der Verwaltung ein konkreter Umsetzungsplan zur Auswahl des Investors für das geplante Café zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werde.

Schließlich könnte die Verwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt beauftragt werden, in Abstimmung mit Herrn Pfarrer Ewald Ginter einen gemeinsamen Termin mit dem Kirchengemeinderat Gosheim zur Beratung über die Zukunft und Nutzung des Kirchplatzes vorzubereiten.

Frau Kolb stellte anhand einer ausführlichen visuellen Aufbereitung die städtebaulichen Vorschläge und Ideen des auf dem ersten Platz liegenden Architekturbüros vor (die Bürgerschaft findet auch diese Unterlagen im RIS).

In seiner anschließenden Aussprache begrüßte der Gemeinderat mehrheitlich die Ambitionen der Verwaltung, das „Jahrhundertprojekt“ in Gosheim mit diversen Maßnahmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt an den Start zu bringen.

Jedoch gab das Gremium auch zu bedenken, dass die geplante Linksabbiegespur samt Errichtung von Stellplätzen aus topografischen Gründen in der Planung nochmals verfeinert werden sollte. Man stelle fest, dass mitunter hier doch ein beträchtlicher Höhenunterschied von der Austraße Richtung Hermle-Uhren-Areal vorhanden sei und man hier wirklich gut beraten sei, „vom Ende her“ die Gesamtmaßnahme zu denken und zu planen.

Bürgermeister André Kielack dankte für diese wichtige Anregung und sicherte dem Gremium zu, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Karl Hermle und dem Architekturbüro Hähnig und Gemmeke diese Punkte nochmals in weiteren Gesprächen zu klären. Klar sei, dass man vorliegend eine Flächennutzungsplanänderung benötige sowie ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sei. Hierzu seien zahlreiche Abstimmungsgespräche mit allen Trägern der öffentlichen Belange erforderlich.

Zudem war es dem Gremium wichtig, dass die geplante Linksabbiegerspur als Sackgasse im künftigen „Hermle-Gässle“ enden müsse, da man eigentlich den Verkehr aus dem künftigen Wohnquartier so gut wie möglich heraushalten möchte. André Kielack bekräftigte diese Planung und berichtete bereits von offiziellen Beauftragungen an Vermessungsbüros. Auf die Zeitschiene angefragt, antwortete Bürgermeister André Kielack ambitioniert, dass man bereits im Jahr 2026 gerne die erforderlichen öffentlichen Ausschreibungen durchführen und auch mit der baulichen Maßnahme beginnen möchte. Auch wolle man bereits bei erteilter Ermächtigung durch den Gemeinderat die Analytik zu den Altlasten im Rahmen einer Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter im Jahr 2026 vollziehen.

Hinsichtlich der Abbrucharbeiten regte ein Gremiumsmitglied an, die doch offenkundig hochwertige Bausubstanz im UG des Bestandsgebäudes und der Unterkellerung zu erhalten.

Bürgermeister André Kielack berichtete hinsichtlich des Kirchplatzes von einem wichtigen anstehenden Gespräch mit Vertretern des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen am 05. Mai 2026, bei welchem man auch in Abstimmung mit der kath. Kirchengemeinde gegebenenfalls die Aufnahme des Areals in das Landessanierungsprogramm Ortsmitte III erreichen möchte. Wichtig war es dem Gremium auch auf „dem Schirm“ zu haben, wie man künftig mit der Zunahme von konfessionslosen Beerdigungen umgehe. Manchmal sei die Aussegnungshalle doch deutlich zu klein, um mittlerweile diesen mitunter großen Trauergemeinden einen adäquaten Platz zu bieten.

Bürgermeister André Kielack dankte für die vielen Ideen und Anregungen aus dem Gremium und sagte zu, dass man die entsprechenden Fragen und offenen Punkte nochmals mit den beiden Planungsbüros ansprechen werde. Bei der geplanten Linksabbiegespur spielten sicherlich die Bezugspunkte Gebäudestruktur, Andienung Stellplätze der künftigen Bäckerei sowie die Andienung der geplanten Tiefgarage aus seiner Sicht die entscheidenden Rollen. Selbstverständlich würden dem Gemeinderat nach der Überarbeitung die Pläne und Informationen erneut zugehen.

Anschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig den Beschlussvorschlägen der Ziffern 1 bis 6 zu. Bei der Ziffer 5 werde man am 18. Mai 2026 mit dem konkreten Umsetzungsplan zur Auswahl des Investors für das Café auch die vom Gemeinderat aufgeworfenen Themenpunkte zur Topografie mit inkludieren.

Beim vierten Tagesordnungspunkt ging es nochmals um die Variantenbetrachtungen hinsichtlich der finanziellen Förderung der geplanten Krippenerweiterung am kommunalen Kindergarten Villa Kunterbunt. Hierzu konnte Bürgermeister André Kielack die Planer Roman Loos und Klaus Müller von der Planungsgesellschaft Weber mbH begrüßen, welche die modifizierten und reduzierten Bauausführungen dem Gremium eingehend erläuterten. Hierzu berichtete Bürgermeister André Kielack, dass man durch eine nochmalige Prüfung und tiefergehende Recherche der städtebaulichen Förderrichtlinien StBauFR 10.1 des Landes Baden-Württemberg mit einem reduzierten Planentwurf nicht die Klassifizierung Neubau, sondern lediglich die Klassifizierung „untergeordneter Anbau“ erreichen könne. Dies bedeute, dass statt des bisherigen Fördervolumens von rund 612.000 EUR die Gemeinde Gosheim bei einer Abspeckung des Raumprogramms von 658,44 m² auf 442,55 m² Grundfläche eine Landesförderung in Höhe von rund 990.000 EUR aus dem Landessanierungsprogramm erhalten könne. Wenn man dazu noch die vom Bund der Gemeinde zur Verfügung gestellten LuKIFG-Mittel (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) in Höhe von 2.046.240,38 EUR für dieses Bauerweiterungsprojekt hinzurechne, komme die Verwaltung gar nicht umhin, diese reduzierte finale Bauausführung für die Krippenerweiterung gemäß der beigefügten Anlage 3 der Planungsgesellschaft Weber mit einer reduzierten Raumfläche von ca. 445 m² und dann geschätzten Baukosten von rund 2,75 Millionen EUR (anstatt 3,4 Millionen EUR) dem Gremium vorzuschlagen.

Natürlich hätten nochmals Gespräche mit der Kindergartenleitung und der Krippenleitung stattgefunden, welche die räumliche Reduzierung der ursprünglich angedachten „bekannt großzügigen Gosheimer Bauweise“ nicht nur mit Begeisterung aufgenommen hätten. Jedoch habe man sich final darauf verständigt, aufgrund der Fördersituation nun diese Planung zur Ausführung kommen zu lassen. Auch alle Erzieherinnen seien bereit, aufgrund dieser faktenbasierten Situation diese Variante voll mitzutragen.

In seiner anschließenden Aussprache zollte das Gremium Bürgermeister André Kielack ein großes Lob, die Förderungsgrundsätze gemäß der STBauFR nochmals so gründlich und ausgiebig eruiert zu haben, dass die Erweiterung der Villa Kunterbunt hinsichtlich der Krippe nun um rund 1 Million günstiger erfolgen könne. Dies sei eine große Leistung des Bürgermeisters gewesen. Jedoch sprach sich das Gremium dafür aus, die Ziffer 3 der Beschlussvorschlags ersatzlos zu streichen, um die LuKIFG-Mittel in Höhe von 2.046.240,38 EUR auch für andere Bauprojekte in der Gemeinde Gosheim verwenden zu können.

Dieser Antrag aus der Mitte des Gremiums wurde einstimmig angenommen. Somit beschloss der Gemeinderat als finale Bauausführung der Krippenerweiterung mit 30 Plätzen am kommunalen Kindergarten Villa Kunterbunt, Breitestraße 16, die Bauprojektpläne der beigefügten Anlage 3 der Planungsgesellschaft Weber mbH, Gosheim, vom 26. März 2026 mit der reduzierten Raumfläche von ca. 445 m² mit geschätzten Baukosten in Höhe von rund 2,75 Millionen EUR. Die Gemeinde erhält demnach statt des bisherigen Fördervolumens von rund 612.000 EUR nun eine Landesförderung in Höhe von 990.000 EUR aus dem Landessanierungsprogramm.

Tagesordnungspunkt fünf beschäftigte sich mit der Festlegung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2026/2027 ab dem 01. September 2026 sowie mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung in der Gemeinde Gosheim für das Jahr 2026/2027 ff. Hierzu berichtete die Verwaltung kurz und knapp, dass der Gemeinsame Kindergartenausschuss der Gemeinde Gosheim, bestehend aus Mitgliedern des kommunalen Gemeinderats sowie den beiden kirchlichen Trägern der ev. Kirche Tuttlingen und der kath. Kirchengemeinde Seelsorgeeinheit Heuberg am 16. März 2026 zu diesem Thema getagt habe. Dabei hätten sich alle Mitglieder für eine Erhöhung von einheitlich 5 % der aktuellen Elternbeiträge für alle Betreuungsformen ausgesprochen. Diese Erhöhung bleibe unterhalb der landesweiten Empfehlungssätze der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände, welche voraussichtlich aufgrund der TVöD-Tariferhöhungen zwischen 7 % und 8 % im kommenden Kindergartenjahr 2026/2027 liegen dürfte.

Daneben berichtete die Verwaltung dem Gremium von der aktuellen Belegungssituation in den drei Kindergärten bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/2027 zum 31. August 2027. So seien derzeit von 174 Betreuungsplätzen 141 Plätze belegt, was einer Belegungsquote von 83 % entspreche. Diese doch angenehme Belegung entlaste die Erzieherinnen in den drei Einrichtungen doch erheblich und sorge für qualitativ höhere Standards bei der Kinderbetreuung.

In seiner anschließenden kurzen Aussprache dankte der Gemeinderat den hervorragenden Vorarbeiten des Gemeinsamen Kindergartenausschusses und nahm die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis. Die geplante 5%ige Gebührenerhöhung wurde einstimmig beschlossen (vgl. nachfolgend abgebildete Übersicht Elternbeiträge 2026/2027).

Der Gemeinderat ärgerte sich jedoch über das Faktum, dass z.B. im Bundesland Berlin sämtliche Kindergartenplätze völlig kostenlos zu besuchen seien und man als Baden-Württemberger im Rahmen des Länderfinanzausgleichs diese großzügige Handhabung in Berlin finanziere und alimentiere. Dies empfand das Gremium in der Tat als höchst ungerecht.

Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den aktuellen Sachstandsbericht sowie den geplanten Masterplan/fachliche Vorprüfung (Verfahren) für das Interkommunale Gewerbegebiet IKG. Hierzu verwies Bürgermeister André Kielack auf die beigefügte Anlage 3 der Sitzungsvorlage, welche allen 13 Heuberggemeinden zugegangen sei. Erfreulicherweise hätten bereits 11 Gemeinderäte diesem Masterplan/der fachlichen Vorprüfung zugestimmt. Lediglich die Gemeinden Gosheim und Königsheim stünden noch offen, zumal beide Sitzungen erst am heutigen Abend stattfänden.

Bürgermeister André Kielack warb in seinen Ausführungen nochmals eindringlich und vehement dafür, diesen Masterplan/fachliche Vorprüfung durchzuführen, um für die kommenden Jahrzehnte gewappnet zu sein. Er wolle sich als Vorsitzender des Gremiums in Zukunft nicht mit Vorwürfen konfrontiert sehen, keine vorausschauende und zukunftsweisenden Gewerbegrundstückspolitik für die folgenden Generationen gemacht zu haben. Deswegen sei er der festen Überzeugung, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie erforderlich sei, um die Prosperität des Heubergs auch für kommende Generationen möglichst mit diesen Vorarbeiten aufrechtzuerhalten. Als Mitglied der Steuerungsgruppe habe er an der Ausarbeitung der Sitzungsvorlage an federführender Stelle mitgewirkt und werbe nochmals nachhaltig für diese Vorprüfung.

In seiner anschließenden Aussprache gab es neben der grundsätzlichen Zustimmung nachdenkliche Gedanken zum geplanten Standort. So waren einige Mitglieder im Gremium der Auffassung, dass der aktuell angedachte Standort von der Anbindung und Erreichbarkeit nicht optimal sei. Die Nachfrage aus dem Gremium, ob das Projekt nicht fortgeführt werde, sollte der favorisierte Standort Heuberger Kreuz West durchs Raster fallen, verneinte Bürgermeister Kielack. Auch wenn dieser Standort durch das Regierungspräsidium und die Genehmigungsbehörden als nicht genehmigungsfähig angesehen werde, dürfe man „mit dem Denken nicht aufhören“. Dann müsste man nach alternativen Flächen Ausschau halten. Man könne aus seiner Sicht auch die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation nicht als Argument heranziehen, um nicht zukunfts- und vorausschauend hier zu agieren. Das Gewerbegebiet „Sturmbühl“ in seiner genehmigten Ausdehnung sei aufgrund der jüngsten Entwicklungen praktisch vollständig belegt.

Der Gemeinderat bat die Verwaltung, die gemäß dem Flächennutzungsplan vorhandenen ca. 7 ha im Bereich des westlichen Gewerbegebiets „Sturmbühl“ näher zu untersuchen. Dies sagte Bürgermeister André Kielack so zu.

Schließlich fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, sich am Vorverfahren (Masterplan/fachliche Vorprüfung zum Interkommunalen Gewerbegebiet Heuberg) zu beteiligen und dem dargestellten Vorgehen sowie dem Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Vorverfahrens zuzustimmen (auch hier sind sämtliche Sitzungsunterlagen samt Anlagen im RIS einsehbar).

Beim Tagesordnungspunkt sieben gab Bürgermeister André Kielack bekannt, dass der EDEKA-Markt in Gosheim zum 06.05.2026 neue Betreiber bekomme. Die Herren Tobias Rager und Andreas Haid würden die beiden Märkte in Gosheim und Wehingen nach dem Ausscheiden der Eheleute Lustig-Gehweiler übernehmen, welche bereits im Tübinger Raum entsprechende Märkte betrieben und über genügend Expertise verfügten.

Daneben gab Bürgermeister André Kielack bekannt, dass die Sicherung des „Hangrutsches Austraße“ im Herbst 2026 vom zuständigen Regierungspräsidium Freiburg angegangen werde. Die Dauer der Maßnahme sei auf zwei Wochen inkl. halbseitiger Sperrung (mit Ampel) terminiert.

Beim Tagesordnungspunkt acht Anfragen aus dem Gemeinderat wurde folgendes Themengebiet angesprochen:

  • Aktuelle Leerung der Mülleimer am Hinterhaldenteich bei frühlingshaften Wetterbedingungen: Überfüllung und Bitte um zweimalige wöchentliche Leerung durch den Bauhof (Bürgermeister Kielack sagte dies zu).

Danach beendete Bürgermeister André Kielack die öffentliche Sitzung.

Nach einer kurzen Pause schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gosheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
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Ausgabe 19/2026
von Gemeinderat Gosheim
05.05.2026
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