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Kurzbericht von der Sitzung des Meßstetter Gemeinderates am Freitag, 4. Juli 2025, 17 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Meßstetten TOP 1 /...
Kurzbericht von der Gemeinderatssitzung

Kurzbericht von der Sitzung des Meßstetter Gemeinderates

am Freitag, 4. Juli 2025, 17 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Meßstetten

TOP 1 / Bürgerfragestunde

Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.

TOP 2 / Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Es gab keine Bekanntgaben.

TOP 3 / Zustimmung zur Erweiterung des Verbandsgebiets des Zweckverbands Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb um die Zufahrtsstraße von der Abzweigung Geißbühlstraße bis zu den Sportstätten, um die

Bundesfläche und die Teilflächen des Flst. 12850/1, die östlich der Geißbühlstraße liegen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, der Erweiterung des Verbandsgebiets des Zweckverbands Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb (IIGP) um die Zufahrtsstraße von der Abzweigung Geißbühlstraße bis zu den Sportstätten, um die Bundesfläche und die Teilflächen des Flst. 12850/1, die östlich der Geißbühlstraße liegen entsprechend dem als Anlage 3 beiliegenden Lageplan „Verbandsfläche ZV IIGP Zollernalb“ vom 01.07.2025 zuzustimmen. Der Beschluss im elektronischen Verfahren vom Juni 2025 wird ausdrücklich bestätigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 4 / Beschaffung von Digitalfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Meßstetten

Beauftragung der Lieferung

Beschlussvorschlag:

Die Firma KTF Selectric GmbH aus Ehningen wird mit der Lieferung der Digitalfunkgeräte inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Meßstetten zum Angebotspreis in Höhe von 82.583,06 Euro (brutto) beauftragt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 5 / Teilnahme der Stadt Meßstetten an der Kapitalerhöhung der EnBW AG

Ausübung des zustehenden Bezugsrechtes

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausübung der zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen anteiligen Erwerb neuer Aktien wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung erfolgt durch den Verkauf von Fondsanteilen (Unterdepot 00).
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in einer der nächsten Amtsblatt-Ausgaben.

TOP 6 / Friedhofswesen

Änderung der Friedhofssatzung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Meßstetten vom 04.07.2025 (Friedhofssatzung).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich im vorderen Teil dieser Amtsblatt-Ausgabe. Außerdem finden Sie unter den „Amtlichen Bekanntmachungen“ die Änderungssatzung zur Friedhofssatzung.

TOP 7 / Baugebiet „Oberdigisheimer Straße“ in Unterdigisheim

a) Kalkulation Erschließungsbeitrag

b) Kalkulation Bauplatzverkaufspreis

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde legt bei der Erschließungsbeitragserhebung die Kosten zugrunde, die tatsächlich für die Entwässerungseinrichtung entstehen (Entwässerungssystementscheidung).
  2. Die anfallenden Kosten für die Verwirklichung des Baugebiets „Oberdigisheimer Straße – 1. BA“ inkl. dem Erschließungsbeitrag werden wie in der dargestellten Kalkulation berücksichtigt.
  3. Als Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag werden die voraussichtlich jeweils anfallenden Beiträge in Höhe von 112,87 €/m² Nutzungsfläche für den 1. Bauabschnitt angefordert.
  4. Die Ablösung für die Erschließungsbeiträge wird auf der Basis von 112,87 Euro/m² Nutzungsfläche für den 1. Bauabschnitt zugelassen.
  5. Als Kostenbeteiligung für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden keine gesonderten Beträge erhoben. Der geringe Betrag von 3,62 Euro/m² wird in den Kaufpreis einkalkuliert.
  6. Als Aufwand für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans „Oberdigisheimer Straße – 1. BA“ ergibt sich einschließlich Abwasser-, Wasserversorgungs- und Erschließungsbeitrag ein Betrag von 193,24 Euro/m² Grundstücksfläche.
  7. Der Bauplatzverkaufspreis soll ohne Anschlussleitungen auf 78,00 Euro/m² festgesetzt werden.
  8. Die Bauplatzerwerber haben auch die Kosten für die in die Grundstücke einzulegenden Anschlussleitungen von der Wasserleitung bzw. zu den Kanälen entsprechend dem entstehenden Aufwand zu tragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Weitere Informationen dazu unter „Amtliche Bekanntmachungen“ unter der Überschrift

„Bauplatzvergabe im Baugebiet ‚Oberdigisheimer Straße‘ in Unterdigisheim“.

TOP 8 / Richtlinien über die Vormerkung und Vergabe von Baugrundstücken

- Bauplatzvergabekriterien für das Baugebiet „Oberdigisheimer Straße“ nach dem sog.

„Windhundprinzip“ (Reservierungsverfahren)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen und in der Anlage beigefügten Bauplatzvergabekriterien für das Baugebiet „Oberdigisheimer Straße“ im Stadtteil Unterdigisheim.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in einer der nächsten Amtsblatt-Ausgaben.

TOP 9 / Erschließung Baugebiet „Loh, 1. BA“ in Meßstetten

Bildung einer Abrechnungseinheit und eines Abschnitts

Beschlussvorschlag:

Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die Anbaustraße A, B, C und D sowie die Oskar-Wettstein-Straße, den Weg 2 und den Wirtschaftsweg zusammengefasst ermittelt (Abrechnungseinheit).

Die beitragsfähigen Erschließungskosten der Abrechnungseinheit werden für zwei Bauabschnitte gemäß beiliegendem Übersichtsplan separat ermittelt (Abschnittsbildung).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 10 / Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Revierförster Thomas Holl informierte auf Bitten von Bürgermeister Frank Schroft über den Waldbrand, der sich am Abend des 25. Juni zwischen Meßstetten-Tieringen und Albstadt-Laufen ereignet hatte. Betroffen sei überwiegend Fläche auf der Meßstetter Gemarkung gewesen, aber Schäden seien auf stadteigenem Grund nicht entstanden, erklärte Holl. Betroffen seien hier vor allem die Eigentümer Bund Naturschutz Alb-Neckar e.V. (BNAN) und die Stadt Albstadt. Dabei sei auch kein Wald abgebrannt, sondern am Boden liegendes Totholz. Durch den Waldbrand erlitt die Felssicherungsanlage an der Kreisstraße 7145 zwischen Meßstetten und Albstadt einen Defekt. Die Straße sei deshalb bis auf Weiteres gesperrt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Stadt Meßstetten
10.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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