Das Gremium tagte in der Turnhalle Heiligenzimmern. Bürgermeister Thomas Miller begrüßt die zahlreichen Gäste.
Bebauungsplan "Schönbühl, 3. Änderung", Rosenfeld
Der Gemeinderat traf die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und traf den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften.
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2025 und Entwürfe der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe "Wasserversorgung Rosenfeld" und "Sofienbad"
Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 und der Wirtschaftspläne für die beiden Eigenbetriebe wurde in der letzten Sitzung vom 10. April 2025 eingebracht. Seitdem konnte sich das Gremium in seiner gemeinsamen Listenbesprechung ausführlich mit dem Zahlenwerk befassen. In der Sitzung wurden die Fragen, die sich aus dieser Beratung ergaben, mit der Verwaltung erörtert.
Stadtkämmerin Hinger stellte dem Gremium zu Beginn der Beratung die Eckdaten des Planwerks vor. Die Präsentation ist unter www.rosenfeld.de abrufbar.
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2025
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde im Ergebnishaushalt (Ressourcenverbrauch) mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge in Höhe von 25.309.367 € und ordentlichen Aufwendungen von 28.728.777 € beschlossen. Das ordentliche Ergebnis ist mit -3.419.410 € negativ.
Der Finanzhaushalt (Geldverbrauch) ist mit einer Änderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von -6.631.415 € beschlossen worden. Der Zahlungsmittelbedarf Ergebnishaushalt beträgt -1.952.515 €, der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt -9.794.200 €.
Für Verpflichtungsermächtigungen ist ein Betrag in Höhe von 6.260.000 € eingestellt worden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist mit einem Betrag in Höhe von 5.200.000 € festgelegt worden.
Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer wurden bereits mit der Hebesatzung vom 21. November 2024 für das Jahr 2025 im Bereich der Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform geändert.
Auf dieser Grundlage wurde die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.
Verabschiedung der Wirtschaftspläne 2025 für die Eigenbetriebe "Wasserversorgung Rosenfeld" und „Sofienbad“
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung Rosenfeld“ wurde im Erfolgsplan mit Erträgen von 942.700 €, Aufwendungen von 972.000 € und einem voraussichtlichen Jahresverlust von -29.300 € beschlossen.
Für den Eigenbetrieb „Sofienbad“ wurde der Wirtschaftsplan mit Erträgen von 122.900 €, Aufwendungen von 292.600 € und einem voraussichtlichen Jahresverlust von -169.700 € im Erfolgsplan beschlossen.
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne sind mit den umfangreichen Vorberichten und den darin enthaltenen Erläuterungen auf der Homepage www.rosenfeld.de eingestellt.
Bebauungsplan "Hohenzollernblick", Rosenfeld
Der Gemeinderat traf die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden. Nach erfolgter Beratung des Entwurfs folgte der Beschluss über die erneute Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden.
Das Gremium fasste den Aufstellungsbeschluss. Nach Beratung des Vorentwurfs wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher zu veranlassen.
Für folgende Gebiete ist die Flächennutzungsplan-Änderung vorgesehen:
Plangebiet | Stadtteil | Art der Ausweisung |
---|---|---|
Nr. 1: geplante gewerbliche Baufläche „Dornbrunnen V, Erweiterung“ | Rosenfeld | Neuausweisung |
Nr. 2: geplante gemischte Baufläche „Hofstetten II, 6. Änderung und Erweiterung“ | Leidringen | Neuausweisung, Nutzungsänderung, Rücknahme |
Nr. 3: geplantes Sondergebiet „Sportgelände Rotenbühl, 1. Erweiterung“ | Heiligenzimmern | Neuausweisung |
Nr. 4: Wohnbaufläche „Max-Traber-Straße“ | Leidringen | Nachrichtliche Übernahme |
Nr. 5: Wohnbaufläche „Brühlstraße“ | Täbingen | Nachrichtliche Übernahme |
Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Rosenfeld – Beteiligungsbericht 2023
Da gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen hat, legte Stadtkämmerin Hinger dem Gremium den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 vor.
Die Stadt Rosenfeld ist derzeit an folgenden Unternehmen in Privatrechtsform beteiligt:
Beteiligungen an Zweckverbänden fallen nicht unter die Berichtspflicht des § 105 Gemeindeordnung.
Der Beteiligungsbericht wird öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Für fünf Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bürgermeister Thomas Miller machte auf die Veranstaltung „Rosenfeld live“ am kommenden Wochenende vom 17. und 18. Mai 2025 aufmerksam und freut sich über tolle Erlebnistage mit Gewerbeschau.