Gemeinderat

Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 04.12.2025

TOP 1: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO Herr Bürgermeister Alisch gibt bekannt, dass in der Sitzung vom 06.11.2025...

TOP 1: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO

Herr Bürgermeister Alisch gibt bekannt, dass in der Sitzung vom 06.11.2025 keine nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst wurden.

TOP 2: Kommunale Wärmeplanung - Beschluss und Vergabe zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Nusplingen

In der Gemeinderatssitzung im November stellte die Energieagentur die Gesamtthematik der Wärmeplanung bereits dem Gemeinderat vor.

Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 sowie des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 06.08.2025 besteht für alle Kommunen die Verpflichtung, bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung (KWP) durchzuführen.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische, rechtlich unverbindliche Fachplanung, die aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Kommune mittel- und langfristig umweltfreundlich gestaltet werden kann. Sie dient der Ermittlung geeigneter Gebiete für Wärmenetze sowie der Identifizierung von Bereichen, in denen Einzelheizungen sinnvoll sind.

Ziel ist ein umsetzungsorientiertes, individuelles und schlankes Konzept mit Mehrwert für die Gemeinde Nusplingen und ihre Bürgerinnen und Bürger.

Aufbau und Ablauf der Wärmeplanung

Die Wärmeplanung gliedert sich in mehrere Phasen, die wichtigsten davon sind:

Bestandsanalyse

• Erhebung der Energieverbräuche und eingesetzten Energieträger

• Erfassung der Heizsysteme, Gebäudebaujahre und vorhandenen Konzepte

• Berücksichtigung bestehender Planungen

Potentialanalyse

• Ermittlung lokaler Potenziale im Bereich erneuerbarer Energien, Abwärme und Energieeffizienz

• Abgrenzung von Gebieten mit Eignung für zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgung

Zielszenario 2040

• Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs

• Aufteilung der Gemarkung auf Wärmenetze und Einzelheizungsgebiete

• Darstellung der Energieträgerzusammensetzung

Umsetzungsstrategie

• Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Potentiale

• Frühzeitige Einbindung des Gemeinderats und relevanter Akteure

Nutzen für die Gemeinde Nusplingen

Die kommunale Wärmeplanung bietet der Gemeinde Nusplingen neben der gesetzlichen Erfüllung folgende Vorteile:

• Solide Datenbasis:

Erhebung der Energiedaten des Strom- und Wärmeverbrauchs, Anteil Erneuerbare Energien und der Potentiale

• Planungssicherheit:

für die Kommune, Unternehmen und Privatpersonen (Welche Gebiete sind für ein Wärmenetz geeignet und welche Gebiete für Einzelheizungen)

• Transparente Entscheidungsgrundlage für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen

• Erhöhung der lokalen Wertschöpfung durch Nutzung erneuerbarer Energien

Büros, die diese Leistungen anbieten, sind derzeit deutschlandweit stark gefragt und überlastet, daher ist die Gemeinde Nusplingen dankbar, dass der Landkreis durch die Energieagentur, bei der die Kommune Mitglied ist, diese Serviceleistung anbietet. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie andere Gemeinden im Landkreis auch, diese Leistung der Energieagentur in Anspruch zu nehmen. Die Gesamtkosten liegen in jedem Fall deutlich unter den Mitteln, die das Land der Gemeinde zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe zur Verfügung stellt

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt.

Als finanziellen Ausgleich erhalten die Kommunen Konnexitätszahlungen des Landes Baden-Württemberg. Für die Gemeinde Nusplingen wird diese voraussichtlich ca. 48.000 € betragen.

Die Gemeinderäte nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Nusplingen zu und beschließt die Vergabe zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an die Energieagentur Zollernalb zum Gesamtbruttopreis von 36.842,40 €.

Die Energieagentur soll besonderes Augenmerk auf die Eignungsprüfung hinsichtlich einer verkürzten Wärmeplanung legen. Wenn sich früh erkennen lässt, dass einzelne Module nicht benötigt werden, soll zwingend auf diese Module verzichtet werden. Dies spart Zeit und Geld.

TOP 3: Vereinsförderung

- Förderanträge des 1) TSV Nusplingen und 2) TC Nusplingen

Im Rahmen der Vereinsfördermöglichkeiten durch die Gemeinde haben der TC Nusplingen und der TSV Nusplingen Förderanträge bei der Gemeinde eingereicht.

Investitionsmaßnahmen werden im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde in der Regel mit 10 % der Investitionskosten bezuschusst.

Der TSV Nusplingen investiert in die Sanierung und Modernisierung des Vereinsheims. Dem Antrag ist zu entnehmen, dass die Gesamtmaßnahme in mehrere Bauabschnitte und Jahre aufgeteilt ist.

Der TC Nusplingen investiert ebenfalls in die Sanierung der Vereinsliegenschaft.

2026 soll die Terrasse saniert und neugestaltet werden, zudem soll die Außenfassade des Vereinsheims erneuert werden.

Weiter ist der Kauf eines Court Buggys vorgesehen sowie ein viertes Spielfeld geplant.

Auch für den Kauf des Spielfeldes wird um eine Förderung durch die Gemeinde gebeten.

Weiter schlägt der Verein der Gemeinde vor, alle Vereinsflächen des TC Nusplingen an die Gemeinde zu verkaufen, um so liquide Mittel zu erhalten.

Herr Bürgermeister Alisch befürwortet eine Bezuschussung der Maßnahmen des TSV und des Tennisclubs in Form eines 10%igen Investitionskostenzuschusses bis maximal 10.000,-- € pro Jahr.

Er begrüßt, dass mit den vorliegenden Anträgen und deren Vollzug die Liegenschaften nunmehr aller Vereine saniert und damit einhergehend modernisiert werden.

Kritisch sieht Herr Alisch jedoch den Aufkauf der Vereinsgrundstücke wie vom TC gewünscht. Sollte man dem Antrag zustimmen, würde man für ähnliche Anträge einen Präzedenzfall schaffen, der so nicht bedient werden könnte.

Herr Gemeinderat Schlude teilt die Meinung von Herrn Bürgermeister Alisch, dass die grundsätzliche Natur der Anträge der vergangenen Jahre zur Sanierung der Vereinsliegenschaften zukunftsorientiert sei. So werden die Gebäude durchweg auch energetisch saniert, was die Betriebskosten senkt. Ebenso teilt er die Ansicht, dass man durch die Grundstücksrückkäufe die falschen Signale senden würde.

Frau Gemeinderätin Reger bemerkt, dass ein Punkt in den Angeboten seitens des Sportvereins nicht einkalkuliert worden ist, der grundsätzlich aber förderfähig wäre.

Der Gemeinderat einigt sich nach kurzer Absprache darauf, die dem Antrag zugrunde gelegte Bausumme mit 146.000 € festzusetzen.

Frau Gemeinderätin Reger und Herr Gemeinderat Storz sehen neben dem vorgeschlagenen Grundstücksrückkauf auch die Bezuschussung der Grundstückskäufe kritisch. Auch hierdurch würde man einen Präzedenzfall für künftige Anträge schaffen. So ziehen sie insbesondere in Frage, ob ein reiner Grundstückskauf, der nicht zeitlich unmittelbar mit konkreten Vorhaben, wie dem Bau von Tennisspielfeldern verbunden ist, eine Investition darstellt.

Die Herren Gemeinderäte Decker sowie Hans und Roland Hager sehen die Grundstückkäufe als Investition. Davon losgelöst wird das Argument dargelegt, dass viele Vereine aus historisch gewachsenen Gründen von einer kostenlosen Grundstücksnutzung von gemeindeeigenen Grundstücken profitieren. Diese Tatsache könne man grundsätzlich in der Abwägung über Grundstückskäufe einbeziehen, bei denen die Vereine die mit Grundbesitz verbundenen Lasten zu tragen haben.

Diese Argumentation überzeugt die Mehrheit der Gemeinderäte.

So wird lediglich der Beschlussvorschlag 2.) II der Sitzungsvorlage, dem beantragten Kauf der Grundstücke des TC durch die Gemeinde, per Beschluss abgewiesen.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Bausumme des TSV Nusplingen zur Sanierung des Vereinsheims auf 146.000,--€ festgesetzt wird. Die Maßnahme wird auf die Jahre 2025 und 2026 aufgeteilt. Die Gemeinde bezuschusst die Gesamtmaßnahme mit 10 %, maximal 10.000 € jährlich.

Ferner beschließt der Gemeinderat die Vorhaben des TC Nusplingen in Form des Erwerbs eines Grundstücks, der Sanierung und Neugestaltung der Terrasse, der Erneuerung der Außenfassade des Vereinsheims sowie der Anschaffung eines Court-Buggys mit einem Zuschuss von 10 % und somit mit 6.800,--€ zu bezuschussen.

TOP 4: Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

In der Sitzung vom 25.09.2025 ist ausführlich über die Auswirkungen der Grundsteuerreform berichtet worden. Zusammenfassend kann hier festgestellt werden, dass die Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral festgesetzt worden sind. Es besteht für das Haushaltsjahr 2026 kein Anpassungsbedarf.

Auch hat man sich in der Sitzung vom 25.09.2025 darauf verständigt, den Gewerbesteuerhebesatz für das Haushaltsjahr 2026 noch nicht anzupassen. Herr Kech erklärt, dass insofern der Gemeinderat die Hebesätze beibehält, ein erneuter Erlass einer Hebesatzsatzung nicht erforderlich ist.

Herr Bürgermeister Alisch erläutert, dass es in Anbetracht der zahlreichen, teils drastischen Gewerbesteuererhöhungen der Nachbargemeinden ein leichtes gewesen wäre, im Windschatten dieser Entwicklung den Hebesatz ebenfalls nach oben anzupassen.

Jedoch möchte die Verwaltung das Signal senden, dass eine Gewerbesteuererhöhung in angespannten Zeiten wie diesen nicht leichtfertig und nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft worden sind.

Der Gemeinderat diskutiert das Beibehalten der Gewerbesteuerhebesätze durchaus kontrovers, als dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer zumindest in Hinblick auf die Grundsteuerreform verhältnismäßig gewesen wäre, es sei nach derart vielen Jahren mit demselben Hebesatz aber auch legitim, die angespannte Haushaltslage über eine Erhöhung der Gewerbesteuer ein Stück weit zu entlasten. So soll im nächsten Jahr eine Anpassung der Hebesätze ergebnisoffen behandelt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Hebesätze beizubehalten.

Somit wird insbesondere festgesetzt, dass der Hebesatz für die:

• Grundsteuer A bei 490 v.H. verbleibt.

• Grundsteuer B bei 555 v.H. verbleibt.

• Gewerbesteuer bei 340 v.H. verbleibt.

TOP 5: Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren 2026

Der Gemeinderat ist für die Festlegung von Gebührenhöhen und für den Erlass von Änderungssatzungen zuständig.

Die Abwassergebühren in Nusplingen sind zuletzt unter Einbeziehung der Gebührenüber- und -unterdeckungen des Jahres 2020 für das Jahr 2025 kalkuliert worden. Die Abwassergebühren betragen seit dem 01.01.2025

• 3,20 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser und

• 0,21 Euro je Quadratmeter versiegelte Fläche für sonstige Einleitungen

Für den Zeitraum 2021-2025 liegt eine Kostenunterdeckung von voraussichtlich -9.232,77 € vor.

Im Gebührenjahr 2021 liegt eine Kostenüberdeckung von +114.501,71 € vor.

Da für die Jahre 2021-2024 keine geprüften Jahresrechnungen vorliegen, und die Gebührenkalkulation nach wie vor auf Mustern und Vorgehen basiert, die auf kameraler statt doppischer Buchführung beruhen, ist es nicht ratsam, mehrere Gebührenjahre zugleich zu verrechnen.

Das Gebührenjahr 2026 hält zwei große Unwägbarkeiten bereit, die bei Beibehaltung der aktuellen Gebührensätze ein voraussichtliches Defizit von mindestens -350.000,--€ erwarten lassen. Dieses ist auch nach Verrechnung des Überschusses des Jahres 2021 von 114.501,71 € nicht ausgeglichen.

So ergibt sich das Defizit insbesondere aus 2 Faktoren, die jedoch noch mit starken Unsicherheiten verbunden sind:

• Dem teilweisen Vollzug des EKVO-Maßnahmenpaketes 2026 250.000,--€

- Maßnahmenvollzug und Abrechnung liegen erfahrungsgemäß oft weit auseinander.

- Die Gemeinde Nusplingen erhält durch die Verteilung des Sondervermögens „Infrastruktur“ bis zu 1.221.248,23 €. Über die Verwendung der Mittel muss diskutiert werden.

• Einer rückwirkend ab 2020 erhobenen Niederschlagswasserabgabe des Landes 50.000,--€

- Die Bescheide sind noch nicht erlassen. Die Verwaltung zweifelt die Datengrundlage der Musterberechnungen an.

Um dem Grundsatz der Kostendeckung zu genügen, müsste hiernach für das Jahr 2026 grundsätzlich eine Erhöhung der Abwassergebühren erfolgen. Hiervon rät die Verwaltung aufgrund der Unsicherheitsfaktoren aktuell jedoch ab.

Die Wassergebühren in Nusplingen sind zuletzt, unter Einbeziehung der Gebührenüber- und -unterdeckungen des Zeitraumes der Jahre 2020 für das Jahr 2025 kalkuliert worden. Die Wassergebühren betragen seit dem 01.01.2025

• Verbrauchsgebühr (netto): 2,40 €/m³

• Grundgebühr (netto):

QN2,5 (771 Stk.) 5,50 €

QN 6 (2 Stk.) 7,50 €

QN 10 (2 Stk.) 9,50 €

Somit sind im Jahr 2026 zwingend Kostenüberdeckungen, mindestens des Gebührenjahres 2021, durch entsprechend verminderte Gebührensätze auszugleichen.

Für den Zeitraum 2021-2025 liegt eine Kostenunterdeckung von voraussichtlich -82.761,18 € vor.

Im Gebührenjahr 2021 liegt eine Kostenüberdeckung von +29.878,29 € vor.

Unter Berücksichtigung der Unterdeckung im Zeitraum 2021-2025 von voraussichtlich -82.761,18 € müsste eine Verbrauchsgebühr von 3,07 € netto für das Gebührenjahr 2026 festgelegt werden.

Insofern nur die Überdeckung im Jahr 2021 ausgeglichen werden soll, ergibt sich eine Verbrauchsgebühr von 1,79 € netto.

Als Hauptgrund der Unterdeckung im Zeitraum von 2021-2025 ist die als Aufwand verbuchte Sanierung der Ultrafiltrationsanlage sowie weiterer Wasserversorgungseinrichtungen zu nennen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Verbrauchsgebühr im Gebührenjahr 2026 nicht zu erhöhen und vorerst bei 2,40 € netto zu belassen, da sie den Mittelwert der beiden Gebührengrenzen gut widerspiegelt. Auch die Grundgebühren sollten beibehalten werden.

Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, die Wasser- und Abwassergebührensätze im Jahr 2026 beizubehalten.

TOP 6: Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat hat über ein Bauvorhaben in der Hohenbergstraße beraten und sein Einvernehmen einstimmig erteilt:

  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO

1) Anbau an das bestehende Wohnhaus über der Garage

2) Errichtung einer Dachgaube

3) Überdachung einer Terrasse

TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

1. Weitere Informationen zu den Internetausfällen

Herr Bürgermeister Alisch berichtet, dass trotz mehrfacher Mahnungen weder Vodafone noch die Bundesnetzagentur angemessen auf die Anfrage der Gemeinde reagieren und ähnliche Probleme auch in anderen Kommunen bestehen. Techniker führen die Störungen regelmäßig auf angebliche Rückkopplungsprobleme zurück, was die Verwaltung für wenig glaubhaft hält. Da Vodafone diverse Baumaßnahmen angekündigt hat, hofft man auf Besserung. Verwaltung und Gemeinderat äußern deutliche Kritik an der Kommunikationspolitik des Unternehmens.

2. Weitere Folgekosten der Umkleidekabinensanierung

Der Boden der umgebauten Umkleidekabinen ist nicht rutschfest, was zuletzt zu einem Unfall eines Kindes geführt hat, sodass zwingend eine Lösung erforderlich ist. Der Gemeinderat entscheidet sich nach Abwägung dreier Optionen klar für den Austausch der Matten.

3. Haushaltsplanung 2026

Herr Kech kündigt an, den Haushaltsplan aufgrund offener Schlussrechnungen und bestehender Unsicherheiten im Februar einzubringen. Er betont, dass sich dieses Vorgehen bereits im Vorjahr bewährt hat. Im Hinblick auf den Ausgleichsstock seien neue, größere Projekte nicht vorgesehen; einzig die Sanierung der Rosssteige sowie des Straßenkreuzes Bärastraße kommen überhaupt für eine mögliche Förderung in Betracht.

TOP 8: Bürgerfragen

Herr Klaus Schlude, Vorsitzender des Sportvereins, bringt seinen Dank für die genehmigten Förderungen zum Ausdruck.

Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
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