In der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die Messungen im Hangrutschgebiet für die nächsten 3 Jahre weiterzuführen.
Herr Bürgermeister Alisch erläutert, dass man zwei Dienstleister um die Abgabe eines Angebotes gebeten habe. Jedoch sah sich nur eines der Büros dazu in der Lage, die Messungen durchzuführen.
Nach mühseligem Ringen mit mehreren Instanzen übergeordneter Behörden, habe man die Zustimmung erhalten, lediglich dreimal jährlich Messungen für ca. 850,– € im Jahr durchzuführen. Bei besonderen Niederschlägen müsse es Ausnahmen geben.
In der sich darauf entfaltenden ausführlichen Diskussion bringt der Gemeinderat sein massives Unverständnis über Kommunikationspolitik sowie die geringe Verantwortungsbereitschaft der übergeordneten Behörden zum Ausdruck. Der Gemeinderat besteht auf eine schriftliche Bestätigung besagter Stellen, dass drei bis vier Messungen pro Jahr ausreichen.
Herr Bürgermeister Alisch begrüßt die Herren Wysotzki und Döppert vom Polizeirevier Albstadt und Polizeiposten Meßstetten.
Diese stellen mithilfe einer ausführlichen Präsentation die Kriminalstatistik für Nusplingen vor.
Im Anschluss an die Präsentation wird dem Gemeinderat die Möglichkeit eingeräumt, weitergehende Fragen zu stellen.
Frau Gemeinderätin Reger fragt an, ob die Polizei das Befolgen des jüngst angeordneten absoluten Halteverbots in der Schulstraße kontrolliert.
Die Polizei erklärt, dass sie noch nicht über das Halteverbot informiert worden ist. Daraufhin werden gelegentliche Kontrollen zu den Bring- und Abholzeiten von Kindergarten und Schule zugesichert.
Herr Gemeinderat Dr. Kleiner erkundigt sich nach dem Ermittlungsstand im Hinblick auf den Metalldiebstahl auf dem Friedhof.
Die Herren Wysotzki und Döppert erläutern, dass man bislang keine handfeste Spur habe. Anfang des Jahres sei es zu einer ganzen Serie an Metalldiebstählen über Winterlingen bis nach Burladingen gekommen.
Auch in Deilingen ist eine vergleichbare Tat verübt worden. Dort haben Hinweise in Richtung eines Schrotthändlers in Tuttlingen gedeutet. Letztlich konnten jedoch keine Zusammenhänge nachgewiesen werden.
Herr Bürgermeister Alisch dankt der Polizei für Ihren Einsatz und den Sitzungsbesuch.
Gemäß § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 21 Bundesnaturschutzgesetz
In Baden-Württemberg soll auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen werden.
Ziel der Biotopverbundplanung ist es, neben der nachhaltigen Sicherung heimischer Arten, Artgemeinschaften und ihrer Lebensräume, funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen zu bewahren und weiterzuentwickeln. Durch die stark zerschnittenen und zersiedelten Landschaften soll durch die Biotopverbundplanung der Austausch und die Ausbreitung zwischen den Populationen ermöglicht werden.
Eine konkrete Verpflichtung für Kommunen, eine Biotopverbundplanung durchzuführen, besteht laut dem Biotopverbundbeauftragten des Landratsamtes Zollernalbkreis aktuell noch nicht.
Eine freiwillige Durchführung der Biotopverbundplanung hat derzeit den Vorteil, dass eine Förderung der Planungskosten von bis zu 90 % über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) möglich ist.
Außerdem können die im Zuge der Planung ausgearbeiteten Maßnahmen für Ökopunktekonten angerechnet werden. Die Gemeinde Nusplingen führt jedoch kein entsprechendes Ökokonto.
Sollte es im Anschluss an die Biotopverbundplanung zu einer Maßnahmenausführung kommen, ist eine Förderung dieser Ausführungskosten von bis zu 70 % möglich. Es gibt allerdings keine Verpflichtung zur Maßnahmenausführung.
Die Projektdauer beträgt ca. 2,5 Jahre. Im ersten Schritt erfolgt eine Auswertung der vorhandenen Daten, gefolgt von Geländebegehungen. Es werden außerdem die Öffentlichkeit und diverse Fachbehörden beteiligt. Anschließend wird ein Maßnahmenkonzept ausgearbeitet.
Tiere und deren Lebensräume kennen keine Gemeinde- bzw. Gemarkungsgrenzen. Daher wurde bereits in den Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses im Oktober 2021 und März 2025 über eine gemeinsame Durchführung einer Biotopverbundplanung beraten.
Die Entscheidung, ob eine Biotopverbundplanung in den Verbandsgemeinden durchgeführt werden soll, liegt zuständigkeitshalber jedoch bei den Gemeinden selbst.
Sollten sich alle Verbandsgemeinden für eine gemeinsame Durchführung entscheiden, übernimmt das Stadtbauamt Meßstetten die Federführung.
Im Juli 2025 wurden 3 Planungsbüros für eine Biotopverbundplanung, das gesamte Verbandsgebiet (Meßstetten, Nusplingen, Obernheim) betreffend, angefragt.
Alle drei Planungsbüros haben ein Angebot abgegeben.
Das Büro Fritz und Grossmann aus Balingen hat mit einem Angebotsendpreis von 129.854,82 € Euro (brutto) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Gemessen an der gesamten Betrachtungsfläche entstehen für die Stadt Meßstetten sowie für die Gemeinden Nusplingen und Obernheim folgende anteilige Kosten:
Stadt Meßstetten: 94.333,95 Euro
Gemeinde Nusplingen: 19.030,12 Euro
Gemeinde Obernheim: 16.490,75 Euro
Im Zuge von erfolgten Nachverhandlungen ist der Angebotsendpreis zwischenzeitlich auf 125.566,06 € brutto reduziert worden.
Herr Bürgermeister Alisch erläutert, dass man dem Vorhaben im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten, Nusplingen, Obernheim bereits die Zustimmung erteilt habe. Wenngleich der voraussichtliche Nutzen der Planung für Nusplingen wohl äußerst überschaubar bleiben dürfte, stellt die Entscheidung im Gemeinderat eher eine Formsache dar. Grundsätzlich hofft man einer abzusehenden, dann eventuell nicht mehr geförderten gesetzlichen Verpflichtung der Planaufstellung zuvorzukommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Biotopverbundplanung an das Büro Fritz und Grossmann aus Balingen zum o. g. angepassten Angebotspreis, vorbehaltlich des noch ausstehenden Bewilligungsbescheids sowie der Zustimmung aller Gemeinden, zu vergeben.
– Umsetzung der Pflichtaufgaben aus dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg und des Wärmeplanungsgesetzes
Herr Bürgermeister Alisch begrüßt Herrn Schlagenhauf von der Energieagentur Zollernalbkreis. Mithilfe einer ausführlichen Präsentation stellt er die Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung vor.
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 sowie des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 06.08.2025 besteht für alle Kommunen die Verpflichtung, bis spätestens 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung (KWP) durchzuführen. Als finanziellen Ausgleich erhalten die Kommunen Konnexitätszahlungen des Landes Baden-Württemberg, für die Gemeinde Nusplingen wird diese voraussichtlich ca. 48.000 € betragen – für den Zeitraum 2025-2030.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische, rechtlich unverbindliche Fachplanung, die aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Kommune mittel- und langfristig umweltfreundlich gestaltet werden kann. Sie dient der Ermittlung geeigneter Gebiete für Wärmenetze sowie der Identifizierung von Bereichen, in denen Einzelheizungen sinnvoll sind.
Ziel ist ein umsetzungsorientiertes, individuelles und schlankes Konzept mit Mehrwert für die Gemeinde Nusplingen und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Aufbau und Ablauf der Wärmeplanung:
Die Wärmeplanung gliedert sich in mehrere Phasen, die wichtigsten davon sind:
Bestandsanalyse
- Erhebung der Energieverbräuche und eingesetzten Energieträger
- Erfassung der Heizsysteme, Gebäudebaujahre und vorhandenen Konzepte
- Berücksichtigung bestehender Planungen
Potentialanalyse
- Ermittlung lokaler Potenziale im Bereich erneuerbarer Energien, Abwärme und Energieeffizienz
- Abgrenzung von Gebieten mit Eignung für zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgung
Umsetzungsstrategie
- Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der Potentiale
- Frühzeitige Einbindung des Gemeinderats und relevanter Akteure
Nutzen für die Gemeinde Nusplingen
Die kommunale Wärmeplanung bietet der Gemeinde Nusplingen neben der gesetzlichen Erfüllung folgende Vorteile:
Die Energieagentur könnte bei Bedarf die Planung erstellen.
Im Anschluss an die Präsentation wird dem Gemeinderat die Möglichkeit eingeräumt, weitergehende Fragen zu stellen oder sich zum Thema zu äußern.
So verweist Herr Gemeinderat Storz zum einen auf das in die Jahre gekommene BHKW, welches Schule, Kindergarten und Mehrzweckhalle samt Schwimmbad versorgt, sowie auf die zurückgehende Holzabnahme des gemeindlichen Forstwirtschaftsbetriebs. Bei der Umsetzung der Wärmeplanung sollte daher untersucht werden, ob eventuell die Einrichtung einer Hackschnitzelanlage im Bereich des Sport- und Bildungskomplexes sinnvoll sein könnte.
Frau Gemeinderätin Reger und Herr Gemeinderat Dr. Kleiner erkundigen sich bei Herrn Schlagenhauf nach Erfahrungswerten hinsichtlich des absehbaren Nutzens dieser nunmehr verbindlichen Wärmeplanung für kleine Kommunen. Handelt es sich wie leider allzu oft um eine absehbare „Planung für die Schublade“ oder können auch kleine Flächengemeinden einen Mehrwert aus der Planung ziehen, der in einem angemessenen Verhältnis zu den umfangreichen Anforderungen an die Planung steht.
Herr Schlagenhauf erläutert, dass die Energieagentur über ihren Verband sich grundsätzlich für noch weitreichendere Vereinfachungsregelungen für kleine Kommunen und Flächengemeinden eingesetzt habe.
Ein grundsätzlicher Nutzen für die Kommunen ist gegeben, fällt in seiner Ausprägung jedoch teils sehr individuell aus. Wovon sicherlich alle Kommunen profitieren, ist die systematische Erfassung der Arten und des Alters von Heizsystemen sowie Energieerzeugungsanlagen innerhalb der Gemeinde.
Auch verweist Herr Schlagenhauf darauf, dass sich der Planungsaufwand und Umfang merklich verringert, insofern sich in der Bestandsaufnahme keine wesentlichen Potentiale abzeichnen.
Frau Gemeinderätin Reger erkundigt sich, ob die erhaltenen Konnexitätszahlungen rückgeführt werden müssen, insofern der Planungsaufwand geringer ausfällt.
Herr Schlagenhauf verneint dies. Es muss kein Verwendungsnachweis erfolgen, letztlich muss lediglich eine den Anforderungen genügende kommunale Wärmeplanung vorgelegt werden.
Herr Gemeinderat Roland Hager erkundigt sich, wie die Heizsysteme aller Gebäude erfasst werden.
Herr Schlagenhauf erklärt, dass dies über Schornsteinfegerdaten möglich wird.
Herr Gemeinderat Hans Hager zeigt sich erfreut, dass der Gesetzgeber, anders als sonst allzu oft üblich, hier ausreichende Mittel zur Verfügung stellt, um die neue Pflichtaufgabe auch kostenneutral erfüllen zu können.
Abschließend beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung damit, sich in den kommenden Wochen um die Akquise eines Planungsbüros zu bemühen. Insbesondere die Energieagentur wird um ein entsprechendes Angebot gebeten.
Die Gemeinde Nusplingen fördert ihre kulturell tätigen, sporttreibenden und sonstigen Vereine im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Arten und Höhen der Zuschüsse ergeben sich aus den vom Gemeinderat festgelegten Vereinsförderrichtlinien.
Die Vereinsförderrichtlinien sind im laufenden Jahr umfassend überarbeitet worden. Die neuen Richtlinien gelten jedoch erst für das Antragsjahr 2027.
Sämtliche Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Über den Beginn der Antragsfrist wird seitens der Gemeinde jährlich informiert. Diese müssen bis zum 01. Oktober des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde eingehen.
Die Zuschüsse lassen sich dabei grob in zwei Kategorien untergliedern. Zum einen jährliche Zuwendungen für den laufenden Vereinsbetrieb, sowie Zuschüsse für besondere Anschaffungen und Investitionen.
Insgesamt liegen Förderanträge für laufende Zwecke in Höhe von 14.170,61 € vor. Im Vergleich dazu sind 2025 Zuschüsse in Höhe von 13.591,97 € ausbezahlt worden. Die detaillierte Übersicht kann den Sitzungsunterlagen entnommen werden.
Auf Antrag gewährt die Gemeinde Zuschüsse für besondere Anschaffungen und Investitionen. Das Gleiche gilt für überörtliche Großveranstaltungen, um den enormen personellen und finanziellen Aufwand zu honorieren. Der Gemeinderat entscheidet individuell nach Einzelfall über die Höhe einer prozentualen Beteiligung oder einen Pauschalbeitrag. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Verwaltung, nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung der Maßnahme.
Sie werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt bzw. vorgemerkt.
Bisher hat man, aus geübter Praxis, den Vereinen bei Investitionen einen Zuschuss von 10 % je Investition gewährt. In begründeten Einzelfällen bezahlte die Gemeinde aber auch mehr. Beispielsweise wenn mit der Investition auch gemeindeeigene Liegenschaften aufgewertet wurden, Spielplätze gebaut worden sind, Belange des Tourismus mit berücksichtigt wurden usw.
Insgesamt sind drei entsprechende Anträge eingegangen.
Zwei Anträge müssen dabei jedoch aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfs in einer der kommenden Sitzungen gesondert behandelt werden.
Der übrige Antrag lautet wie folgt:
Zuschussbetrag von i. d. R. 507,75 € bei Gesamtkosten von 5.077,50 €
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag einstimmig seine Zustimmung.
Am 29.10.2025 ist die voraussichtlich letzte Rechnung im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen eingegangen.
Insgesamt sind für den Maßnahmenkomplex 233.000,– € in der Haushaltsplanung veransatzt worden. In den zugrunde liegenden Angeboten konnten viele Positionen, wie beispielsweise Personalkosten, vorab nicht bepreist werden, sodass eine große Diskrepanz zwischen reiner Angebotssumme und Abrechnungssumme besteht. Darüber hinaus habe man an den Einrichtungen auch weitere, sich im Zuge der Arbeiten anbietende Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die so vorab ebenfalls nicht bepreist worden sind.
An der eigentlichen Ultrafiltrationsanlage sind Maßnahmen in Höhe von insgesamt 153.473,24 € abgerechnet worden. Die Angebotssumme hat 128.613,68 € betragen.
Für die Ertüchtigung von weiteren Wasserversorgungseinrichtungen, die mittelbar durch die Maßnahmen an der Ultrafiltrationsanlage ausgelöst worden sind, fallen 18.317,19 € an. Die Angebotssummen haben 10.206,57 € betragen.
Bis zum Ausfall und Austausch der Ultrafiltrationsanlage entstanden im Zeitraum 2024-2025 Mehrkosten von 38.335,98 €. Diese setzen sich zusammen aus Wartungs- und Störungsbehebungskosten sowie den Mehrkosten aufgrund des Bezugs von Wasser aus der Notversorgung der Hohenberggruppe von in etwa 33.901 m³.
TOP 7: Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
1) Regionale Internetprobleme
Herr Bürgermeister Alisch äußert sich zum bekannten Sachstand der häufigen Internetausfälle.
So ist ihm bislang keine schlüssige und umfassende Erklärung seitens des Anbieters vorgelegt worden.
Viele benachbarte Kommunen sind ebenfalls von den Störungen betroffen.
Der Zustand stellt eine Zumutung für Firmen und im Homeoffice Arbeitende dar.
Herr Gemeinderat Hans Hager mutmaßt, dass es sich um ein Kapazitätsproblem handeln könnte, als dass die Störungen sich insbesondere nachmittags häufen. Also zu Zeiten, zu denen die Einwohner Zuhause sind und das Netz entsprechend beansprucht wird.
2) Verlauf und Abrechnung der Ferienspiele 2025 in Nusplingen
Herr Bürgermeister Alisch berichtet über den Verlauf der Ferienspiele. Anschließend stellt Herr Kech die Abrechnung vor.
| 2025 | 2024 | |
| Teilnehmer | 96 | 83 |
| Einnahmen | 7.300,–€ | 6.460,–€ |
| Ausgaben | 16.953,82 € | 16.089,77 € |
| Abmangel | 9.653,82 € | 9.629,77 € |
Der Abmangelbetrag wird paritätisch zwischen Nusplingen und Obernheim aufgeteilt.
3) Hinweis im Amtsblatt veröffentlichen,
dass kein Laub in den Rasenschnittcontainer gegeben wird.
Herr Gemeinderat Decker leitet eine Bitte von Herrn Dett weiter, einen entsprechenden Artikel zu veröffentlichen.
4) Veränderungen im Micro
Herr Gemeinderat Decker weist die Öffentlichkeit auf die umfangreichen Veränderungen im Mirco hin. So wird eine reine Selbstbedienungskasse eingerichtet.