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Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024

Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024 TOP 1: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO In der Gemeinderatssitzung...

Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024

TOP 1: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO

In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2024 wurden keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst.

TOP 2: Kindergarten St. Josef

TOP 2.1: Einführung Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Herr Bürgermeister Alisch begrüßt Frau Ringwald vom Katholischen Verwaltungszentrum sowie die Kindergartenleitung, Frau Münster.

Diese erläutern anschließend, dass bisher in Nusplingen eine Ausbildungsstelle für Erzieher/innen in der klassischen Ausbildung zur Verfügung gestellt worden ist. Klassische Ausbildung bedeutet, dass die Auszubildenden drei Jahre Vollzeit zur Schule gehen (begleitet durch unbezahlte Praktika im Kindergartenbereich) und im vierten Ausbildungsjahr ein Anerkennungspraktikum (Vollzeit) im Kindergarten absolvieren. Diese Berufspraktikanten haben bereits die komplette theoretische Ausbildung abgeschlossen, sind aber Berufsneulinge ohne praktische Erfahrung und sind auch nicht zu 100 % einsatzfähig, da sie noch Fehltage durch Schulbesuche haben, Schulprojekte für ihre Ausbildung machen müssen, eine Anleitung brauchen etc. Deswegen werden Berufspraktikanten aktuell nur mit einer 75%-Stelle im Mindestpersonalschlüssel angerechnet. Die Vergütung eines Berufspraktikanten zum Erzieher/zur Erzieherin beläuft sich derzeit auf rund 1800,- € brutto monatlich (Zum Vergleich: eine neu ausgelernte Erzieherin verdient im ersten Anstellungsjahr mit brutto 3525,- € monatlich in etwa das Doppelte.)

Durch die Einführung der praxisintegrierten Erzieherausbildung an den umliegenden Fachschulen stellen wir einen signifikanten Rückgang an Bewerber/innen für das Berufspraktikum fest. Gemäß der Aussage der Fachbereichsleitung der HWS Albstadt vom September 2024 machen mittlerweile ca. 2/3 der Schüler/innen die PiA-Ausbildung, Tendenz steigend. Wir können das auch bestätigen, da wir kaum noch Bewerbungen für das Anerkennungsjahr zur Erzieherin in den Kindergärten des Dekanats Balingen erhalten. Die klassische Erzieherausbildung scheint zum Auslaufmodell zu werden.

Das Katholische Verwaltungszentrum Albstadt spricht sich deshalb für eine Umstellung der Ausbildung in Nusplingen auf die praxisintegrierte Form aus. Die PiA-Ausbildung kombiniert Theorie und Praxis, wie man es von der herkömmlichen Ausbildung im kaufmännischen oder gewerblichen Bereich gewöhnt ist. Die PiA-Ausbildung dauert drei Jahre, wobei der Auszubildende an drei Wochentagen in der Schule und an zwei Wochentagen (40 %) in der Einrichtung ist. In den Schulferien ist er ebenfalls im Kindergarten. Voraussetzung für die PiA-Ausbildung ist im Normalfall die Mittlere Reife und ein Jahr soz.-päd. Berufskolleg. Die Vergütung beläuft sich derzeit monatlich auf ca. 1340,- € brutto im ersten bis zu 1500,- € brutto im dritten Ausbildungsjahr. (Zum Vergleich: Die Vergütung entspricht durchschnittlich in etwa einer Erzieherin im ersten Berufsjahr, die mit 40 % angestellt ist.)

Eine Anrechnung auf den Mindestpersonalschlüssel kann bis maximal 40 % erfolgen, da dies auch der maximalen Anwesenheit in der Einrichtung entspricht. Dies entspräche allerdings einer vollen Anrechnung der Auszubildenden. Bedacht werden muss, dass die PiA-Auszubildenden im ersten Jahr praktisch ohne nennenswerte pädagogische Kenntnisse und ohne praktische Erfahrung in den Kindergartenbetrieb einsteigen. Aus diesem Grund werden PiA-Auszubildende in vielen Kommunen mit auch nur 20 – 25 % angerechnet.

Nach der einführenden Erläuterung durch den Kindergartenträger zeigt sich Verständnis im Gremium dafür, dass Auszubildende sich vorzugsweise für eine durchgehend bezahlte Ausbildung entscheiden und die PiA-Ausbildung somit bevorzugen.

Sowohl Träger als auch Gemeinderat wollen jedoch grundsätzlich nach wie vor auch die klassische Ausbildung anbieten und bewerben.

Herr Kech erkundigt sich, wie genau der Antrag zu verstehen ist. So möchte er wissen, ob grundsätzlich Ausbildungsplätze vorgesehen sind und jährlich ausgeschrieben werden, oder ob Ausbildungsplätze nur ausgeschrieben werden, wenn der Mindestpersonalschlüssel tatsächlich auch nicht erreicht wird und somit auch ein dringender Bedarf besteht.

Frau Ringwald erwidert, dass in Nusplingen Ausbildungsplätze nur bei tatsächlichem Bedarf ausgeschrieben werden. Lediglich eine der von Verwaltungszentrum betreuten Kommunen bietet losgelöst vom tatsächlichen Bedarf jährlich Ausbildungsplätze an.

Anschließend erkundigt sich Herr Kech, ob aktuell der Mindestpersonalschlüssel im Verlauf des Jahres auch unter Ausreizung aller Anrechnungsspielräume nicht erreicht werden kann.

Frau Ringwald und Frau Münster bestätigen dies, insofern man die vom Gemeinderat bewilligte Leitungsfreistellung unberücksichtigt lässt.

Der Gemeinderat stellt weitere Sachfragen, die sogleich beantwortet werden. Dabei wird u. a. seitens des Gemeinderats die Forderung vorgebracht, aufgrund der angespannten finanziellen Situation grundsätzlich beim Personal, mit Ausnahme der freigestellten Leitung, die maximal mögliche Anrechnung auf den Personalschlüssel auszunutzen.

Letztlich fasst der Gemeinderat mit neun Stimmen einstimmig folgenden Beschluss en bloc:

1. Klassische Ausbildung und PiA werden parallel im Kindergarten St. Josef angeboten, beworben und durchgeführt.

2. Die Praktikanten im 4. Ausbildungsjahr der klassischen Ausbildung – AJs – werden mit 100 auf den MPS angerechnet.

3. Praktikanten in PiA werden während der gesamten Ausbildungszeit mit 40 % auf den MPS angerechnet.

TOP 2.2 Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur Beendigung der bisherigen Praxis „Buskinder“

In der Sachverhaltsdarstellung der Sitzungsvorlage wird die Situation ausführlich wie folgt erläutert:

Zum Jahreswechsel informierte der Kindergartenträger die Kirchengemeinde, dass der bisherige

„Hol- und Bringservice" der Kinder vom und zum Bus durch das Personal des Kindergartens nicht mehr fortgesetzt werden kann.

Der Träger, als auch die Gemeinde Nusplingen, bedauern diese Änderung außerordentlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen aber keine andere Handhabung zu.

Auslöser des Vorgangs war das jüngste Ereignis, als ein Kindergartenkind von der Erzieherin in den richtigen Bus gesetzt wurde, dort jedoch einschlief und nicht an der vorgesehenen Haltestelle ausstieg, sondern letztlich bis zur Endhaltestelle des Busses mitfuhr. Der Fehler wurde sofort bei der Erzieherin gesucht, gefolgt von Schuldvorwürfen.

Einhergehend mit diesem Ereignis flammten die Diskussionen um die Aufsichtspflicht wieder auf. Diesbezüglich hat die katholische Kirchengemeinde umgehend beim bischöflichen Ordinariat in Rottenburg um Stellungnahme gebeten.

Nachstehend ein Auszug aus dem Schreiben der Abteilung Verwaltung der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Sachverhalt:

„... Zum anderen ist die Aufsichtspflicht der Erzieher/-innen des Kindergartenträgers in diesem Zusammenhang problematisch zu sehen. Diese beginnt üblicherweise mit der Übernahme der Kinder im Kindergarten und endet mit der Übergabe der Kinder beim Kindergarten an einen Sorgeberechtigten. Soweit mit „Elternerklärungen“ beabsichtigt wird, eine Lösung des Problems der Aufsichtspflicht herbeizuführen, ist eine solche Erklärung in aller Regel nicht zielführend. Die Aufsichtspflicht besteht weiter fort, sofern das Kind von seinem Entwicklungsstand noch nicht in der Lage ist, völlig selbständig ohne Aufsicht am öffentlichen Verkehr, insbesondere am Personennahverkehr in öffentlichen Bussen teilzunehmen. Dies dürfte bei den allermeisten Kindergartenkindern der Fall sein. Die unbeaufsichtigte Fahrt im Bus stellt damit automatisch eine Aufsichtspflichtverletzung dar. Sofern das Kind infolge einer solchen Aufsichtspflichtverletzung einen Schaden erleidet, dürfte eine Elternerklärung höchstwahrscheinlich keine haftungsfreistellende Wirkung zu Gunsten der verantwortlichen Erzieherin entfalten. Eine Busfahrt, bei der ein Kleinkind ohne Aufsicht ist, ist aus haftungs- und aus strafrechtlicher Sicht u. E. nicht verantwortbar. In der Vergangenheit wurden wir von anderen Kindergartenträgern zu diesem Thema bereits angefragt.

Nach unserem Kenntnisstand wurde eine solche Praxis nach Kontaktaufnahme mit uns nicht mehr weitergeführt oder überhaupt nicht eingeführt.

Letztlich ist es alleinige Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zum Kindergarten zu bringen. Auf dem Weg von und zum Kindergarten obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern …“

(E-Mail Bischöfliches Ordinariat (BO), Abteilung Zentrale Verwaltung, vom 03.12.2024)

Wie Sie den obigen Ausführungen des BO entnehmen können, geht, entgegen der bisherigen Annahme, dass der Busfahrer die gesetzliche Aufsichtspflicht mit dem Einsteigen der Kinder in den Bus übernimmt, die Verantwortung nicht über und verbleibt somit bei der Erzieherin, welche die Kinder zum Bus begleitet und in den Bus setzt. Würde einem Kind auf der Fahrt, z. B. wegen einer Starkbremsung des Busses, etwas zustoßen, wäre nach derzeitiger Lesart des BO die Aufsichtspflicht weiterhin bei der Erzieherin, obgleich diese nicht im Bus sitzt. Dies begründet in der Tatsache, dass der KiGa die Aufsichtspflicht von den Sorgeberechtigten mit Übergabe der Kinder übernimmt und diese endet, sobald die Kinder wieder in der Obhut der Sorgeberechtigten sind. Hinzu kommt, dass in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des KiGa vorliegt, sondern die betroffene Erzieherin mit hoher Wahrscheinlichkeit persönlich belangt werden würde.

Im umgekehrten Fall ist es so, dass die Sorgeberechtigten, wenn sie das Kind in den Bus setzen, ihre Aufsichtspflicht ebenso nicht an den Busfahrer übergeben, sondern so lange in der Pflicht bleiben, bis das Kind im Kindergarten ankommt bzw. am Bus abgeholt wird. Sollte während dieser Fahrt etwas passieren, begehen die Eltern die Aufsichtspflichtverletzung mit ggf. strafrechtlichen Konsequenzen.

Als Arbeitgeber sieht sich die katholische Kirchengemeinde in der Verpflichtung der Mitarbeiterinnen gegenüber. Es obliegt also dem Arbeitgeber, hier dem Träger des Kindergartens, alles Notwendige zu tun, um Mitarbeiterinnen im Kindergarten zu schützen, insbesondere wenn es, wie in diesem Fall, ggf. auf strafrechtliche Konsequenzen hinausläuft. Dies ist vollkommen verständlich und auch die Pflicht des Trägers.

Auch wir haben seitens der Gemeinde beim Gemeindetag nach Lösungsansätzen nachgefragt und Folgendes in Erfahrung gebracht:

2009 gab es zu diesem Thema ein Gespräch der Kommunalen Landesverbände mit der Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Rechtslage hat sich seit 2009 nicht verändert.

Zur haftungsrechtlichen Situation wurde 2009 festgehalten:

In haftungsrechtlicher Hinsicht besteht zum einen das Problem, dass die jeweiligen Kindergartenkinder mit Einstieg in den Bus und somit während der Heimfahrt unbeaufsichtigt sind, zum anderen kann beim Einstieg nicht vorhergesehen werden, ob die Kindergartenkinder an der jeweiligen Haltestelle von ihren Eltern in Empfang genommen und somit von diesen weiter beaufsichtigt werden. Es besteht somit neben der Unfallgefahr während der Heimfahrt insbesondere die Gefahr, dass die Kindergartenkinder im Falle einer Nichtabholung durch die Eltern in einen aufsichtsfreien Bereich und somit in eine unüberschaubare Gefahrensituation entlassen werden, ohne dass hierauf im Einzelfall reagiert werden kann. Vergleichbar ist diese Situation mit der Entlassung von Kindergartenkindern an der Grundstücksgrenze des jeweiligen Kindergartens, wo im jeweiligen Einzelfall gegebenenfalls zu prüfen ist, ob aufgrund einer besonderen Gefährdungssituation, z. B. durch Baustellen, Krankheit etc., von einer Entlassung abgesehen und eine weitere Beaufsichtigung durch den Kindergarten erfolgen muss. So begegnet auch eine etwaige Einverständniserklärung der Eltern, dass ihr Kind ohne Aufsicht im Bus mitfahren dürfe, deswegen haftungsrechtliche Bedenken, weil hierdurch im Einzelfall nicht sichergestellt werden kann, dass die Kindergartenkinder bei Ankunft tatsächlich von den Eltern in Empfang genommen werden.

Vor diesem Hintergrund wurden Möglichkeiten erörtert und diskutiert, wie eine Schließung dieser „Aufsichtslücke“ bei Aufrechterhaltung des Beförderungsbetriebs durch die jeweilige Kommune erfolgen kann.

Zum einen wurde dabei festgestellt, dass eine komplette Schließung der Aufsichtslücke und damit eine Haftungsfreizeichnung des jeweiligen Kindergartens nur dadurch erfolgen kann, dass entsprechendes Aufsichtspersonal im Bus bereitgestellt wird und dieses vor Ort an der jeweiligen Haltestelle des Kindergartenkindes die Empfangnahme durch die Eltern beaufsichtigt. Erfolgt eine Empfangnahme an der Haltestelle durch die Eltern nicht, ist das Kind in diesem Fall weiter zu beaufsichtigen. Hingegen ist die alleinige Organisation der Abholung der Kindergartenkinder durch die Eltern an der jeweiligen Haltestelle nicht ausreichend, da hierdurch weder die Beaufsichtigung während der Heimfahrt im Bus sichergestellt ist, noch eine entsprechende Weiterbeaufsichtigung der Kindergartenkinder für den Fall erfolgen kann, dass eine Empfangnahme dieser aus unvorhergesehenen Gründen an der Haltestelle durch die Eltern nicht möglich ist.

Zum anderen wurde für den Fall, dass eine Organisation einer Aufsichtsperson während der Heimfahrt im Bus nicht möglich ist, diskutiert, ob hier auf anderem Wege eine Schließung der Aufsichtslücke herbeigeführt werden kann. Dies wurde aber verneint, da jedenfalls keine Beaufsichtigung während der Heimfahrt im Bus erfolgt und zudem die Empfangnahme durch die Eltern an der jeweiligen Haltestelle nicht sichergestellt ist. Für den Fall, dass dennoch ein Weiterbetrieb des Bustransfers erfolgen soll, besteht Konsens darüber, dass durch eine weitgehende Einbeziehung und Aufklärung der Eltern über diese obliegende Aufsichtspflichten und durch Einholung einer Einverständniserklärung mit dem Heimtransport in einem unbeaufsichtigten Bus eine, soweit überhaupt möglich, weitgehende Haftungsverlagerung auf diese erfolgen soll. Ebenso ist es empfehlenswert, durch Einholung einer Verpflichtungserklärung im Hinblick auf die Abholung der Kindergartenkinder durch die Eltern an der jeweiligen Haltestelle zumindest im Regelfall sicherzustellen, dass eine Empfangnahme durch die Eltern und somit eine Fortsetzung der Aufsichtspflicht erfolgt. Hierdurch kann zwar das Haftungsrisiko des Kindergartens nicht in jedem Einzelfall ausgeschlossen werden, allerdings ist davon auszugehen, dass zumindest im Regelfall das Haftungsrisiko des Kindergartens zumindest minimiert ist.

Stuttgart, 17.03.2009

Die Tatsache, dass über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, ein Verfahren angewandt wurde, das nach jetziger Lesart objektiv aus rechtlicher, versicherungstechnischer und moralischer Sicht

nicht verantwortbar war, rechtfertigt also kein „weiter so", insbesondere in Kenntnis des Sachverhalts.

Die mögliche Einrichtung eines kommunalen Buszubringerdienstes würde die Gemeinde vor enorme finanzielle und personelle Herausforderungen stellen bzw. auch überfordern. Wie sie der Presse entnehmen können, wurden ähnliche Dienstleistungen in einer anderen Kommune im Zollernalbkreis jüngst ebenfalls eingestellt.

Mit Bezug auf die Sitzungsvorlage erläutert Herr Bürgermeister Alisch den Umgang der Situation seitens Gemeinde, Katholische Kirchengemeinde, Katholischem Verwaltungszentrum sowie Kindergarten.

Dabei bedauert Herr Bürgermeister Alisch den Wegfall der eingespielten Regelung außerordentlich. Für eine kommunal getragene Lösung sieht er jedoch keinen finanziellen Spielraum.

Herr Kleiner erläutert, dass Frau Ringwald im Rahmen der Kiga-Ausschusssitzung zugesichert hat, eine Vorlage bis 13.12.2024 vorzubereiten, um den Weihnachtsfrieden zu wahren.

Stattdessen wurde eine Kiga-Nachricht am 21.12.2024 über die Kirchengemeinde versandt. Er ist enttäuscht, dass das besprochene Vorgehen nicht eingehalten wurde.

Herr Mengis als Vertreter der Kirchengemeinde hat veranlasst, dass die Nachricht noch vor Weihnachten an alle Eltern veröffentlicht wird.

Herr Mengis wollte die Eltern im Januar nicht vor vollendete Tatsachen stellen.

Die Kommunikation seitens der Kirche wird bemängelt, ebenfalls die Kommunikation von Bürgermeister Alisch. Der Gemeinderat habe vom Schreiben des Trägers an die Eltern nichts gewusst.

Frau Reger äußert, dass die Kommunikation unterirdisch war.

Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Mengis ihm vor Weihnachten angerufen habe und mitteilte, dass für die bisherige Praxis kein rechtlicher Rahmen bestehe und er daher, seitens des Kindergartens, den Service einstellen werde. Ab Januar soll das umgesetzt werden, da keine Erzieherin den rechtlich nicht haltbaren Service durchführen möchte.

Der Vorsitzende sagte Herrn Mengis, dass er das Vorgehen verstehe. Leider habe er nicht unverzüglich den Gemeinderat informiert. Er bedauert dies.

10 Kinder sind aktuell auf der Heidenstadt betroffen. 5 haben regelmäßig den Heimfahrtservice genutzt. Frau Öffinger stellt klar, dass der Service jahrzehntelang gut funktioniert habe und man die Eltern verstehen muss, dass sie bisher diesen Service nutzten.

Herr Reiser hält fest, dass die rechtliche Situation leider keine andere Lösung, als das Einstellen des Services biete.

Bürgermeister Alisch betont auch nochmals, dass seitens des Gemeindetags keine Möglichkeit gesehen wird, den bisherigen Service aufrechtzuerhalten.

Peter Reiser bedankt sich bei Frau Münster, dass sie die Eltern, auf Anweisung von Herrn Mengis, informiert hat. Das alles sei sehr bedauerlich, dürfe aber nicht zu Lasten des Kindergartens und deren Leiterin gehen. Es müsse jetzt wieder Ruhe einkehren, sodass sich der Kindergarten wieder der eigentlichen Arbeit am Kind voll und ganz zuwenden könne. Solche Diskussionen seien für das Kindergartenpersonal und auch die Leiterin doch sehr belastend und jetzt müsse das Thema zum Abschluss kommen.

Gemeinderat Storz bedauert die Tatsache, dass für einige wenige Inklusionskinder tausende Euro Fahrtkosten anfallen und bei den Kindergartenkindern so wenig Spielraum vorhanden sei.

Frau Reger fragt, ob die Kinder morgens weiter an der Bushaltestelle abgeholt werden.

Frau Münster sagte, dass weiterhin eine Erzieherin an die Bushaltestelle kommt und die ankommenden Kinder in den Kindergarten begleitet.

TOP 3 Haushaltsplanung 2025

- Abstimmung der Maßnahmenplanung

Seitens des Gemeinderates gilt es, über das Maßnahmenprogramm des Haushaltsplanes 2025 zu beraten.

Sobald dieses festgelegt ist, kann der Haushaltsplanentwurf eingebracht und beschlossen werden.

Herr Bürgermeister Alisch erläutert, dass ein Teil der Maßnahmenplanung nichtöffentlich erfolgt ist. Das zur Diskussion stehende Maßnahmenprogramm des Haushaltsjahres 2025 beinhaltet diverse Punkte, die lediglich nicht öffentlich beraten werden dürfen, wie zum Beispiel Grundstücksangelegenheiten und Personalentscheidungen.

Anschließend geht Herr Kech dazu über, die öffentliche Maßnahmenplanung nach aktuellem Bestand zu erläutern.

Solarausbau:

  • Herr Kech schlägt vor, den weiteren Solarausbau erst einmal ruhen zu lassen und sich auf niederschwellige energetische Maßnahmen zu fokussieren, die voraussichtlich aus den vorgesehenen Energieaudits hervorgehen.

    Der Gemeinderat stimmt dem zu. Der Solarausbau soll dieses Jahr zunächst nicht weiter intensiviert werden. Die Energieagentur kommt im April in die Sitzung und sucht mit der Gemeinde nach Verbesserungen beim Energiemanagement.
    Gemeinderätin Reger regt an, eventuell Bürgerenergiegenossenschaften für den weiteren Solarausbau zu gründen. Herr Bürgermeister Alisch teilt mit, dies könne auch im April mit der Energieagentur besprochen werden. Ihm sei bisher nur die Energiegenossenschaft in Balingen bekannt, hier würden die Stadtwerke den technischen Sachverstand beisteuern und eine kaufmännisch geschulte große Verwaltung den Rest. Es kommt die Anregung auf, dies in der Verwaltungsgemeinschaft anzusprechen. Herr Bürgermeister Alisch sichert dies zu.

Ersatzbeschaffung LF 8/6

  • Geänderte zu erwartende Zahlungsflüsse nach Vergabevorbereitung im Vergleich zur Vorjahresplanung. Schlusszahlung vermutlich sogar erst 2029.
  • Für den vorbereiteten Ausgleichstockantrag ist die Gesamtsumme auf 650.00,-- € angehoben worden. Nach der Besprechung dürfte der maximale Kostenrahmen von 600.000,-- € angeblich jedoch einzuhalten sein.
  • Im Ausgleichstockantrag werden 217.000,-- € beantragt, realistischerweise muss man jedoch leider wohl eher mit 96.000,-- € rechnen. Nusplingen hat, anders als beispielsweise Obernheim mit 180.000,-- €, die vergangenen Jahre hohe Auszahlungen aus dem Ausgleichstock erhalten.

Grundsätzliche Ansätze freiwillige Feuerwehr

  • Außer bei Geräten und Schläuchen sind hier, wie in den Vorjahren auch, höhere Minderausgaben zu erwarten.

Abmangel Kindergarten:

  • Voraussichtlich wird 2025 mit Abmangelzahlungen von 1.145 Mio. € gerechnet werden. Vorsichtshalber wird damit gerechnet, dass die Kirche mit Eingang der Abrechnung 2024 ab Mai die monatlichen Zahlungen von 65.000,-- € auf 83.000,-- € erhöhen wird.

Mehrgenerationenspielplatz:

  • Nach Zusage der Erweiterung des Sanierungsgebiets sollte die Maßnahme für eine weitergehende Förderung über das Landes SIQ, wenn gewünscht, veransatzt werden.

    Der Gemeinderat wünscht eine entsprechende Veransatzung in Höhe von 45.000,-- €.

Ersatzbeschaffung Radlader

  • Nach Rücksprache mit Herrn Dett wird keine konkrete Veransatzung im Haushalt 2025 vorgesehen, da die Finanzplanung 2029 nicht im Plan enthalten ist. Eine konkrete Planung folgt im Haushaltsplan 2027 und somit im Jahr 2026. Hier soll dann eine Bewertung des Fahrzeugzustandes erfolgen – und, je nach Finanz- und Wirtschaftslage aufgrund der hohen Eigenkapitalbindung von ca. 90.000,-- €, eventuell alternative Beschaffungsmodelle wie z. B Leasing diskutiert werden.
    Gemeinderat Storz teilt mit, dass der Gemeinderadlader über 6000 Einsatzstunden habe. Das Fahrzeug sei jetzt, trotz einer Reparatur der Hydraulik von 10.000,-- €, permanent reparaturanfällig.
    Er verkaufe jetzt für ca. 55.000,-- € seinen Radlader im Internet, der 130 Leistungsstunden aufweise und etwas größer und stärker sei als der Gemeinderadlader.
    In der aufkommenden Diskussion wird daher seitens der Verwaltung zugesichert, das Angebot zu prüfen, nachdem sich der Bauhofleiter bereits gegenüber Herrn Storz positiv zu diesem Projekt geäußert hat.

Missbrauch Grüngutsammelplatz:

  • Bedauerlich, dass der Ansatz mit 9.000,-- € so hoch gesetzt werden muss, -- Herr Kech bittet um die Mithilfe der Bevölkerung bei der Ahndung von Missbrauch.

Pauschalansätze jährliche Unterhaltung Schächte/Kanäle/Fließgewässer/Straßenbau und Beleuchtung

  • Der Straßenbauansatz für die Bärastraße kann laut Herrn Dett aktuell vermutlich noch geschoben werden. Entsprechend würde dies die Planung um 35.000,-- € im laufenden Betrieb entlasten. Im Falle einer Absenkung im Laufe des Jahres käme es hier aber zu einer außerplanmäßigen Ausgabe. Herr Kech empfindet dies als vertretbar.

    Herr Bürgermeister Alisch bittet darum, die Ansätze für Bach-, Straßen-, Wege- und Kanalunterhalt im Auge zu behalten. Die Infrastruktur in diesem Bereich sei teilweise sehr alt. Durchlässe müssten frei gefräst werden, Kanäle mit Hochdruck von Schotter und sonstigen Ablagerungen befreit werden. Die Gemeinde müsse hier laufend investieren und dürfe den Unterhalt nicht schieben.

Planungsrate hinsichtlich Zukunft Kläranlage sowie Strukturgutachten 2025

  • Nach Sitzungsversand ist der Gemeinde ein Angebot zur Beteiligung an einem Strukturgutachten hinsichtlich einer interkommunalen Abwasserplanung angeboten worden.

    Herr Bürgermeister Alisch ergänzt, dass man an der Kläranlage festhalten will, aber man könne nicht davon ausgehen, dass die Nusplinger Kläranlage auch in weiter Zukunft unangetastet Bestand haben wird. Sollten sich südlich angrenzende Gemeinden zum Bau einer Großanlage zusammenschließen, könnte dies auch eine Lösung für Nusplingen sein.

Glasfaserzuschüsse:

  • Die Breitbandstelle zeigt sich optimistisch, dass bereits 2025 eine weitere Auszahlung erfolgen kann.
    Jedoch wird bei einem Förderprogramm, das sich nicht nach Baukosten, sondern nach Strecke bemisst, wohl eine Rückzahlung fällig, da nicht die komplette Strecke so auch verwirklicht worden ist. Der Nettobetrag der Förderprogramme 2025 beträgt insgesamt +59.600,-- €.
    In der ursprünglichen Planung ist bei den betreffenden Programmen im Jahr 2026 mit 75.700,-- € gerechnet worden.

Restzahlungen OD BA II

  • Brutto 800.000,-- € veransatzt. Die vorgetragenen zu erwartenden Minderzahlungen von 400.000,-- € sind sicherheitshalber nicht vollständig berücksichtigt worden.

Maßnahmen Halle:

  • Die Enthärtungsanlage ist nicht veransatzt worden, stattdessen jedoch der Ersatz der Duschköpfe.
  • Das BHKW wird wohl doch erst 2027 ersetzt werden müssen.

    Da der Austausch der Duschköpfe, die in die Jahre gekommen sind, erhebliche Mittel verschlingt und auch bereits jetzt in der Halle die Toilettenspülungen die ersten Missstände durch Kalk aufweisen, sprechen sich mehrere Gemeinderäte für das erneute Prüfen des Einbaus einer Entkalkungsanlage für die Festhalle aus.

TOP 5 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat hat über folgende Bauvorhaben beraten und einstimmig das Einvernehmen erteilt:

  • Nutzungsänderung eines bestehenden Schuppens in Büro, Teilabbruch Schuppen und Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum
    - Antrag auf Baugenehmigung

TOP 6 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

  • Der Stand der Ausfallbürgschaften zum 31.12.2024 beträgt 21.741,91€
  • Unterzeichnung des LBS Darlehensvertrages von 498.063,77 € zur Finanzierung der Sanierung der Ortsdurchfahrt.

TOP 7 Bürgerfragen

  • Die Bürgerschaft erkundigt sich mit Hinblick auf die Verkehrssituation am Bildungskomplex hinsichtlich einer möglichen Versetzung der Altglascontainer.
Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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