Aus den Rathäusern

Kurzbericht über die Gemeinderatssitzung vom 17.10.2024

TOP 1: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO In der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2024 wurden folgende, nichtöffentliche...

TOP 1: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO

In der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2024 wurden folgende, nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan „Alte Samtfabrik“

Über mögliche Änderungen des Bebauungsplans wurde beraten, es wurde aber beschlossen, den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Neuverpachtung Landwirtschaftliche Flächen

Der Gemeinderat hat der Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Flächen im Gewann „Allmend“ und „Allmendwiese“ an einen örtlichen Landwirt zugestimmt.

Ehrenamtliche Entschädigung für Gemeindehelfer

Es wurde beschlossen, die ehrenamtliche Entschädigung für Gemeindehelfer, die handwerklich tätig sind, von 13 € auf 14 € zu erhöhen.

TOP 2: Vorstellung Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Herr Groß, stellvertretender Leiter des Polizeiposten Meßstetten, stellt den Kriminalitätsbericht für das Jahr 2023 vor.

Die Gemeinde Nusplingen, mit knapp 1.895 Einwohnern, ist Teil des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg. Um die Kriminalitäts- und Verkehrssicherheitslage besser einordnen zu können, wird sie hier im Verhältnis zum Zollernalbkreis (ca. 190.000 Einwohner) und zum gesamten Land Baden-Württemberg (ca. 11,1 Millionen Einwohner) dargestellt.

Verkehrssicherheitslage

Unfallzahlen Baden-Württemberg:

2022: 293.820 Unfälle insgesamt

2023: 308.662 Unfälle insgesamt

Unfälle mit Personenschaden: 33.650 (2023)

Sachschadensunfälle: 275.012 (2023)

Unfallzahlen Zollernalbkreis:

2022: 4.412 Unfälle insgesamt

2023: 4.676 Unfälle insgesamt

Unfälle mit Personenschaden: 384 (2023)

Sachschadensunfälle: 4.171 (2023)

Unfallzahlen Nusplingen:

2022: 28 Unfälle insgesamt

2023: 30 Unfälle insgesamt

Unfälle mit Personenschaden: 3 (2023)

Sachschadensunfälle: 6 (2023)

Verhältnis zur Gesamtregion:

Mit 30 Unfällen in 2023 trägt Nusplingen zu weniger als 0,64 % der Unfälle im Zollernalbkreis bei und etwa 0,01 % zur Unfallstatistik von Baden-Württemberg. Trotz der geringen Einwohnerzahl zeigt dies, dass Nusplingen verkehrstechnisch relativ unauffällig bleibt. Auch die 3 Unfälle mit Personenschaden sind im Verhältnis zur Bevölkerung niedrig im Vergleich zum Zollernalbkreis, der 384 solcher Unfälle zu verzeichnen hatte.

Kriminalitätslage

Baden-Württemberg gesamt:

Straftaten insgesamt: 594.657 (2023)

Aufgeklärte Straftaten: 377.711 (2023)

Kriminalitätsbelastung: 5.272 Straftaten pro 100.000 Einwohner

Tatverdächtige gesamt: 264.534 (2023)

Zollernalbkreis gesamt:

Straftaten insgesamt: 7.489 (2023)

Aufgeklärte Straftaten: 4.527 (2023)

Kriminalitätsbelastung: 3.876 Straftaten pro 100.000 Einwohner

Tatverdächtige gesamt: 3.466 (2023)

Nusplingen gesamt:

Straftaten insgesamt: 41 (2023)

Aufgeklärte Straftaten: 31 (2023)

Kriminalitätsbelastung: 2.198 Straftaten (hochgerechnet auf 100.000 Einwohner)

Tatverdächtige gesamt: 31 (2023)

Verhältnis zur Gesamtregion:

Nusplingen liegt mit 41 Straftaten deutlich unter dem Schnitt des Zollernalbkreises und Baden-Württembergs. Die Kriminalitätsbelastung in Nusplingen von 2.198 Straftaten (pro 100.000 Einwohner) ist ebenfalls deutlich niedriger im Vergleich zu den 3.876 Straftaten (pro 100.000 Einwohner) im Zollernalbkreis und den 5.272 (pro 100.000 Einwohner) im Land Baden-Württemberg.

Dies zeigt, dass Nusplingen relativ sicher bleibt, vor allem im Vergleich zu den umliegenden Regionen. Besonders hervorzuheben ist auch die hohe Aufklärungsquote in Nusplingen, die mit 75,6 % zwar leicht unter der Quote von 2022 liegt (82,1 %), aber immer noch über dem Landesdurchschnitt von 63,5 %.

Kriminalitätsverteilung nach Deliktarten in Nusplingen:

Straftaten gegen das Leben: Keine Fälle in 2023 (2022: 0)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 1 Fall in 2023 (2022: 3)

Rohheitsdelikte und Delikte gegen persönliche Freiheit: 14 Fälle in 2023 (2022: 8)

Diebstahl ohne erschwerte Umstände: 5 Fälle in 2023 (2022: 2)

Betrug: 5 Fälle in 2023 (2022: 4)

Allgemeine Verstöße gegen das BtMG: 4 Fälle in 2023 (2022: 0)

Verhältnis zur Gesamtregion:

Nusplingen verzeichnete eine Zunahme bei Rohheitsdelikten sowie bei Diebstahl und Betrug. Trotz dieser Zunahme ist die absolute Anzahl dieser Delikte in Nusplingen sehr gering und bleibt im Vergleich zu den Gesamtzahlen des Zollernalbkreises und des Landes vernachlässigbar. Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz stiegen von 0 (2022) auf 4 Fälle (2023), was einen signifikanten Anstieg in einer ansonsten ruhigen Gemeinde darstellt.

Zusammengefasst zeigt der Bericht, dass Nusplingen mit seinen knapp 1.895 Einwohnern in vielen Bereichen der Kriminalitäts- und Verkehrssicherheitsstatistik relativ gut dasteht. Die niedrige Kriminalitätsbelastung und die überdurchschnittliche Aufklärungsquote unterstreichen den sicheren Charakter der Gemeinde.

Im Anschluss an den Sachvertrag wird dem Gemeinderat die Möglichkeit eröffnet, weitergehende Fragen zu stellen.

Herr Gemeinderat Roland Hager erkundigt sich, ob die augenfällig hohe Zahl der Rohheitsdelikte aus denselben Familien herrühren.

Herr Groß bestätigt dies teilweise.

Herr Gemeinderat Dr. Kleiner erkundigt sich, ob es möglich wäre, dass eine Streife dem Kindergarten einen Besuch abstatten könnte.

Herr Groß bejaht dies, der Besuch würde jedoch nicht von Beamten des Polizeipostens, sondern von einer speziell geschulten Präventionseinheit abgehalten werden. Per einfacher E-Mail kann um einen solchen Besuch gebeten werden.

TOP 3 Sanierung Mariengrotte Nusplingen

- Ausschreibungsbeschluss für die Sanierungsarbeiten

Die Entwurfsplanung vom 29.07.2024 ist bei der Gemeinde am 02.09.2024 eingegangen.
Darin sind Sanierungskosten, also Baukosten, in Höhe von 135.982,00 € netto aufgeführt (Kostenberechnung). Die Kostenschätzung vom 22.02.2024 ging von Baukosten in Höhe von 120.725 € netto aus.
Der Ausschreibungsbeschluss soll am 17.10.2024 in der Gemeinderatssitzung erfolgen, basierend auf der Entwurfsplanung vom 29.07.2024 und den Anlagen Übersichtsplanung, Entwurfsstatik, Rahmenterminplan und Kostenberechnung vom 25.06.2024.

Für die Ausschreibung beabsichtigt das Büro Dr. Spang 8 Baufirmen anzuschreiben.

Nach der Submission im Herbst 2024 soll der Vergabebeschluss für die Arbeiten am 05.12.2024 im Gemeinderat gefasst werden.

Forstliche Vorarbeiten sollen bis 28.02.2025 erledigt werden.

Die Bauausführung ist vom 01.04.2025 bis 09.05.2025 eingeplant.

Nach der Sachverhaltsdarstellung durch Herrn Bürgermeister Alisch ergeht das Wort an Herrn Gemeinderat Dr. Kleiner. Dieser hat die Ausschreibungsunterlagen ausführlich geprüft und die Unterlagen mit Anmerkungen schriftlich an Herrn Bürgermeister Alisch zurückgesandt.

Herr Gemeinderat Dr. Kleiner führt aus, dass ihm zwei Punkte aufgefallen sind, die besonderem Augenmerk bedürfen. Davon abgesehen seien die Unterlagen seiner Einschätzung nach gut aufbereitet worden.

So wird vorliegend auf Grundlage der Entwurfsplanung, anstelle einer finalen Ausführungsplanung, ausgeschrieben. Bei der Planung von Felssicherungsmaßnahmen, insbesondere von Steinschlagschutz-zäunen, ist es, den Angaben des Büros Dr. Spang zufolge, entgegen der beim Hochbau üblichen Vorgehensweise, jedoch nicht möglich, die Ausführungsplanung (Lph 5) vor der Ausschreibung (Lph 6) zu erstellen.

Da auf Grundlage einer Entwurfsplanung ausgeschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass es hier, je nach gewählten Bauprodukten, auch zu Kostensteigerungen kommen kann.

Als weiteres Problem benennt Herr Gemeinderat Dr. Kleiner die Tatsache, dass noch nicht abschließend im Vorfeld geklärt ist, ob eine bautechnische Prüfung der Felssicherungsmaßnahmen erforderlich ist.

Falls eine bautechnische Prüfung erforderlich ist, wäre diese ausschließlich im März 2025 (4 Wochen) möglich, da die Lph 5 durch das Büro Dr. Spang erst am 28.02.2025 fertig gestellt wird. Als Baubeginn wird April 2025 vorgesehen. Herr Gemeinderat Dr. Kleiner erkennt hier einen möglichen Flaschenhals, da 4 Wochen für eine bautechnische Prüfung knapp bemessen sein könnten.

Im schlimmsten Fall könnte der Gemeinde bei einer erforderlich werdenden bautechnischen Prüfung ein Baustopp auf die Füße fallen, da die bautechnisch geprüften Unterlagen dem Auftragnehmer nicht unmittelbar nach Auftragserteilung ausgehändigt werden können und das Zeitfenster (April – Mai 2025) damit verstreichen könnte.

Herr Gemeinderat Dr. Kleiner rät zwingend zu einer kurzfristigen Abfrage bei den eventuell in Betracht kommenden Prüfbehörden, ob ersichtlich ist, dass eine bautechnische Prüfung bereits in Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten erforderlich wird.

Der Gemeinderat fasst den Ausschreibungsbeschluss entsprechend der Sitzungsvorlage.

TOP 4 Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat hat über folgende Bauvorhaben beraten:

  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren;

Errichtung von 2 Einfamilienhäusern (Tinyhäusern) mit Carport

TOP 5 Gemeinsamer Gutachterausschuss Albstadt

- Vorstellung und Beschlussfassung über den erstmalig erstellten Qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Nusplingen

Die Gemeinderatsgremien der am Gemeinsamen Gutachterausschuss Albstadt beteiligten Städte und Gemeinden Albstadt, Bitz, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen haben zwischen dem 21.03.2023 und dem 20.04.2023 die erstmalige Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels beschlossen. Gleichzeitig wurde die bei der Stadt Albstadt ansässige Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ermächtigt, einen Förderantrag gemäß dem seinerzeit neu aufgelegten Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, umgehend nach Vorliegen sämtlicher notwendiger Gemeinderatsbeschlüsse der teilhabenden Kommunen, zu stellen. Außerdem wurde zugestimmt, dass die Stadt Albstadt als erfüllende Gemeinde das EMA-Institut aus Regensburg (seinerzeit noch in Sinzing ansässig) mit der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels beauftragt.

Am 12.05.2023 erfolgte schließlich die Einreichung des Förderantrags. Mit Datum vom 05.06.2023 wurde dieser Antrag positiv beschieden, sodass die Maßnahme mit einer Fördersumme in Höhe von 18.574,75 EUR (25 ct. je Einwohner bei insgesamt 74.299 Einwohnern) bezuschusst wurde.

Im Nachgang schloss die Stadt Albstadt mit dem EMA-Institut aus Regensburg den Vertrag über die Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels ab.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 14.09.2023 mit den Vertretern der Kommunen sowie den Interessenvertretungen „Haus und Grund Albstadt/Zollernalbkreis e.V.“ und „DMB Mieterverein Zollernalb u. Umgebung e.V.“ wurden zum einen der Entwurf des „Fragebogens zur Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels“ in den sieben beteiligten Kommunen beraten und zum anderen die Modalitäten der weiteren Abwicklung festgelegt. Gewünschte Änderungen wurden im Nachgang eingearbeitet.

Als nächster Schritt erhielt das EMA-Institut von den beteiligten Kommunen die erforderlichen Daten der Einwohnermelde- sowie Steuerämter. Ende Januar 2024 startete nach Aufarbeitung bzw. Auswertung dieser Daten die Erhebungsaktion mittels Versand des Fragebogens an nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Mieter und Vermieter. Aufgrund der noch unzureichenden Rücklaufquote nach Ablauf der vorgegebenen Frist bis 26.02.2024 erfolgte ein weiterer Aufruf in der örtlichen Presse bzw. den Amtsblättern.

Bei insgesamt 4.562 Befragungen in allen sieben Kommunen konnte bei 2.339 Rückläufen eine Quote mit 51 % erreicht werden. Verwertbar waren daraus 670 Fragebögen, was einer Quote von rund 15 % entspricht. Nähere Details sind der Anlage zu entnehmen bzw. werden in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Das EMA-Institut hat anhand der verwertbaren Fragebögen die ortsüblichen Mieten abgeleitet und zusätzlich einen Online-Mietrechner mit detaillierten Kriterien erstellt. Diese Entwürfe wurden mit den Vertretern der Kommunen sowie den Interessenvertretungen „Haus und Grund Albstadt/Zollernalbkreis e.V.“ und „DMB Mieterverein Zollernalb u. Umgebung e.V.“ in der Sitzung am 25.07.2024 beraten und mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Der Qualifizierte Mietspiegel behält für 4 Jahre Gültigkeit, sofern er nach 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst wird. Dabei kann er mittels Preisindex auf einfache Art eine Fortschreibung erfahren. Nach Ablauf von 4 Jahren verliert der Mietspiegel entweder das Prädikat „Qualifizierter Mietspiegel“ oder ist erneut zu erstellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dabei allerdings nicht mit einer erneuten Förderung zu rechnen.

Der Gemeinderat beschließt den erstmalig erstellten Qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Nusplingen.

Der Qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Nusplingen tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Qualifizierte Mietspiegel wird auf der Homepage der Gemeinde Nusplingen samt dem dazugehörigen Online-Mietrechner der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt.

TOP 6 Hangrutsch

- Zuständigkeitsänderung bei Messungen und Auswertungen

Das Landratsamt führt die weiteren Messungen und Auswertungen beim Hangrutsch nicht weiter fort, da die Zuständigkeit hierfür rechtlich bei der Gemeinde als Ortspolizeibehörde liegt. Dies teilte das Landratsamt in einem Gespräch am 01.10.2024 der Gemeinde mit. Das Landratsamt hat die bisherigen Messungen weitgehend freiwillig als Unterstützungsleistung für die Gemeinde getätigt, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein. Das Landratsamt übergibt die Organisation, Kostentragung und Durchführung der Messungen und Auswertung nach nunmehr 10 Jahren der Unterstützung zum Jahreswechsel an die zuständige Gemeinde. Allerdings wird, wie in einem Gespräch am 01.10.2024 vereinbart und von Herrn Landrat Pauli zugesichert, der Landkreis die Kosten für Messungen, welche durch das Vermessungsamt des Landkreises im Auftrag der Gemeinde künftig durchgeführt werden, für das Jahr 2025 nicht in Rechnung gestellt. Sollten über das Jahr 2025 hinaus weitere Messungen durchzuführen sein, wird dies vom Landkreis künftig in Rechnung gestellt.

Mit Messkosten von rund 10.000 € jährlich ist zu rechnen.

Die Auswertung der Messungen muss die Gemeinde aber bereits ab 2025 übernehmen und hierfür einen geeigneten Geologen finden. Der bisherige Auswerter der Messungen möchte seine Arbeit nicht mehr weiterführen.

Das Landratsamt hat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, in welcher das Landratsamt die Kostentragungspflicht der Gemeinde rechtlich begründet. Herr Bürgermeister Alisch erläutert, dass die rechtliche Würdigung Herrn Rechtsanwalt Dr.Ott von der WGV als rechtlichen Begleiter in Sachen Hang-rutsch zur Prüfung übersandt worden ist.

Unter der Voraussetzung, dass die Kostentragungspflicht hier tatsächlich unstrittig bei der Gemeinde liegt, muss der Gemeinderat entscheiden ob weiterhin Messungen vorgenommen werden sollen. Auch in Hinblick darauf gilt es weitere Meinungen einzuholen, ob und inwiefern die weitere Durchführung von Messungen erforderlich sind und überdies im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen.

Daher sollen die Beratung und der Beschluss vorerst noch vertagt werden.

Der Gemeindeart stimmt dem zu.

TOP 7 Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung neuer Vereinskleidung im Rahmen der Jugendmusiktage

Auf Antrag gewährt die Gemeinde Zuschüsse für besondere Anschaffungen und Investitionen. Das Gleiche gilt für überörtliche Großveranstaltungen, um den enormen personellen und finanziellen Aufwand zu honorieren. Der Gemeinderat entscheidet individuell nach Einzelfall über die Höhe einer prozentualen Beteiligung oder einem Pauschalbeitrag. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Verwaltung nach Vorlage der jeweiligen Abrechnung der Maßnahme; so die Regelung in den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Nusplingen.

Bei unseren jüngsten Großveranstaltungen „Narrenringtreffen“ und „Jubiläum MGV und TSV“ wurden ebenfalls für Bewirtungen der Gäste bzw. Müllentsorgungskosten Sonderbeträge der Gemeinde an die Festausrichter bezahlt.

Der Musikverein hatte im Rahmen der Jugendmusiktage im letzten Sommer ebenfalls erhebliche Kosten und Aufwendungen. Bei vergangenen Ausrichtungen der Jugendmusiktage wurde jeweils der Festakt samt Verköstigung durch die Gemeinde übernommen. Aufgrund der politischen Neutralität am Wahlwochenende musste auf dieses Ereignis 2024 verzichtet werden.

Alternativ beantragt der MV jetzt einen Zuschuss zur neu beschafften Vereinskleidung, welche bei den verschiedensten Veranstaltungen in und für die Gemeinde zum Einsatz kommt.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss für T-Shirts und Polohemden in Höhe von 1.897,75 € an den MV auszubezahlen.

Die Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.

Herr Gemeinderat Hans Hager bittet darum, den TOP zu vertagen, da er den Beschlussvorschlag einer vollumfänglichen Übernahme der Kosten der Hemden und Shirts nicht mittragen könne. Er betont dabei nachdrücklich, dass er und der Gemeinderat selbstredend, wie bislang auch immer so praktiziert, für eine Unterstützung der Vereine einstehen. Jedoch müsse zwingend sichergestellt werden, dass alle Vereinsanträge gleichbehandelt werden. Durch den Entfall eines Empfangs liegt vorliegend keine entsprechende Vergleichbarkeit vor. Der Gemeinderat sollte sich seiner Meinung nach daher vorher erst intern darüber klar werden, wie mit ähnlich gelagerten Anfragen umgegangen werden soll.

In diesem Zusammenhang erläutert er unter anderem, weshalb man aus seiner Sicht die Übernahme der Müllentsorgungskosten des Narrentreffens nicht als Vergleich heranziehen kann. Hier ist nicht nur der Narrenverein als solcher unterstützt worden, sondern sogleich auch die vielen Betreiber von Besenwirtschaften, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben.

Der Gemeinderat befürwortet das vorgeschlagene Vorgehen.

Der ebenfalls anwesende Vorsitzende des Musikvereins, Herr Schilling stellt klar, dass nicht ausdrücklich eine vollumfängliche Kostenübernahme seitens des Musikvereins beantragt worden ist.

TOP 7 Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

  • Pressemitteilung der Zollernalbdata, Netzbetreiber des Backbonenetzes, FTTC-Nutzbar

Herr Bürgermeister Alisch verliest eine Pressemeldung der Zollernalbdata, die bereits auch im Amtsblatt veröffentlicht worden ist.

  • Ergebnisse des Zensus 2022

Für die Gemeinde Nusplingen wird zum 15. Mai 2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 1.895 Personen festgestellt.

Finanzzwischenbericht 2024

Im Folgenden wird ein Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2024 abgegeben. Der Bericht basiert auf den Beratungsunterlagen zur Klausurtagung vom 28. September 2024.

1. Rückblick auf die Ausgangslage

Die Haushaltsplanung 2024 wurde stark von mehreren Unsicherheitsfaktoren geprägt. Diese Faktoren haben sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des Haushalts erheblich beeinflusst.

Wichtige Einflussfaktoren auf die Haushaltsplanung:

• Unsicherheit bei den Gewerbesteuereinnahmen:

Aufgrund der andauernden wirtschaftlichen und weltpolitischen Unsicherheiten, darunter die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, geopolitische Spannungen und die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, bleibt die Prognose für die Gewerbesteuer volatil. Diese Einnahmequelle ist traditionell eine der wichtigsten, aber aufgrund der derzeitigen Krisenlagen nur schwer vorauszusehen.

• Inflationsentwicklung:

Die anhaltend hohe Inflation und die damit verbundenen Preissteigerungen führen zu durchweg erhöhten Ausgaben.

• Personalkosten:

Ein wesentlicher Treiber für die Kostenentwicklung im Haushalt sind stark gestiegene Personalkosten. Dies betrifft sowohl den laufenden Betrieb der Verwaltung als auch die Eigenbetriebe. Hintergrund hierfür sind bislang beispiellose gesetzliche Tariferhöhungen sowie umfangreiche Höhergruppierungen aufgrund der Ergebnisse einer durchgeführten Stellenbewertung.

• Altmaßnahmen im Investitionsprogramm:

Im Bereich der Investitionen schlagen Restzahlungen aus bereits begonnenen Projekten, wie beispielsweise die Sanierung der Ortsdurchfahrt, erheblich zu Buche. Diese Maßnahmen belasten den Finanzhaushalt auch 2024 weiterhin.

Der planmäßige Vollzug des Haushaltsplanes inkl. Wirtschaftspläne 2024 würde zu einem Finanzierungsmittelbedarf von 3.630.867 € führen. Der Finanzierungsmittelbedarf stellt die aufsummierten Salden der Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebes (Ergebnishaushalt) und des Investitionsprogramms (Finanzhaushalt) dar.

Zum 31. Dezember 2023 verfügte die Gemeinde über liquide Mittel in Höhe von 2.714.768 €. Allerdings sollte ein Bausparguthaben in Höhe von 514.302 € idealerweise nicht angetastet werden, da dieses zu äußerst vorteilhaften Zinskonditionen angelegt ist. Dadurch ergibt sich ein frei verfügbarer Betrag von 2.200.466 €, was eine rechnerische Finanzierungslücke von 1.430.401 € hinterlässt. Diese Lücke kann durch die vom Kommunalamt bereits in den Vorjahren bewilligte Kreditaufnahme von bis zu 1.800.000 € ausgeglichen werden.

Jedoch wird die Planung durch diverse Unsicherheitsfaktoren erschwert, die die hier skizzierte finanzielle Lage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen könnten:

• Gewerbesteuermehrerträge:

Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage könnte ein höherer Ertrag bei den Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden als im Haushaltsansatz berücksichtigt. Die damalige Sollstellung betrug 774.731 €, während konservativ nur 400.000 € angesetzt wurden.

• Sanierung der Ortsdurchfahrt in zwei Bauabschnitten

Planmäßig sollen die beiden Bauabschnitte 2024 fertiggestellt und abgerechnet werden. Hier ist zum einen nicht klar, ob 2024 tatsächlich bereits eine geprüfte Schlussrechnung, insbesondere für den zweiten Bauabschnitt, vorliegt. Des Weiteren ist unklar, ob und wie hoch gegebenenfalls Einsparungen vorliegen könnten.

• Mariengrotte und Kirchensanierung:

Die Kosten für die Sanierung der Mariengrotte und die Beteiligung der Kirche sind noch unklar. Hier besteht Unsicherheit in Bezug auf die endgültigen Kosten und den Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Grundsätzlich wird von Baukosten i.H.v 310.000,--€ ausgegangen.

• Nicht ausschöpfen von Pauschalansätzen:

Der Haushaltsplan enthält eine Reihe Pauschalansätze (z.B. für mögliche Grundstückskäufe), die oftmals nicht ausgeschöpft werden.

• Bauplatzverkäufe:

Geplant sind Bauplatzverkäufe im Gebiet Hirtenwiese II, wobei unklar ist, ob pro Jahr mehr oder weniger als zwei Bauplätze verkauft werden können.

• Teilverkauf des Samtfabrikareals:

Ein Teilverkauf dieses Areals könnte bereits 2024 realistisch sein, wurde jedoch vorsichtshalber erst für 2025 eingeplant.

• Weltpolitische Lage:

Die bundesdeutsche als auch weltpolitische Lage wirkt sich in der Regel auch (un)mittelbar auf die Kommunalwirtschaft aus (Inflation, Steuerentwicklung, Zuschüsse, Umlagen usw.).

2. Entwicklung des Ergebnishaushalts („Laufender Betrieb“)

Der Ergebnishaushalt bildet im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen des laufenden Betriebes der Verwaltung der Gemeinde ab.

Zum Stichtag 23. September 2024 sind rund 73 % des Jahres verstrichen, entsprechend sollten auch die Haushaltsansätze in etwa zu 70 % bewirtschaftet sein. Tatsächlich wurden 76 % der Erträge (3.710.528 €) realisiert, während die Aufwendungen bei 69 % (3.505.823 €) liegen.

Der Haushaltsplan sah zahlungswirksame Erträge in Höhe von 4.911.709 € und Aufwendungen von 5.042.982 € vor, was ein geplantes Defizit von 131.273 Euro ergibt.

Das ordentliche Ergebnis, welches aussagt, ob der Haushalt ausgeglichen ist oder nicht, weist ein planmäßiges Defizit von -652.209 Euro auf. Das ordentliche Ergebnis beinhaltet neben den zahlungswirksamen auch zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen wie insbesondere Abschreibungen.

Insbesondere aufgrund einer unterjährigen Erhöhung der zu leistenden Abschlagszahlungen an den Kindergartenträger für den Kindergartenbetrieb wird der hierfür vorgesehene Ansatz um 111.060 € überschritten.

Es wird erwartet, dass die veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen nach Abzug der Gewerbesteuerumlage höher ausfallen als im Plan vorgesehen.

Viele der besonderen Maßnahmen des laufenden Betriebes sind nicht vollzogen oder vollständig abgerechnet. Dies könnte ebenfalls zu einer Entlastung des Haushalts 2024 von bis zu 248.200 € führen.

Da bislang keine Kreditaufnahme erforderlich geworden ist, fallen die hierfür angedachten Zinsen aus, dies führt zu einer Einsparung von rund 30.000 €.

Bei ansonsten weiter planmäßigem Haushaltsvollzug ergibt sich hierdurch eine mögliche Spanne des tatsächlichen Ergebnisses des zahlungswirksamen laufenden Verwaltungsbetriebs im Vergleich zur Haushaltsplanung. Diese liegt zwischen einem Defizit von -45.874 € und einem Überschuss von bis zu +202.326 €, je nachdem, wie sich die Unsicherheiten bei den genannten Faktoren weiterentwickeln.

3. Entwicklung des Finanzhaushalts („Investitionsprogramm“)

Für 2024 ist maximal noch ein Mittelbedarf von 1.559.519 € zu erwarten. Darunter fallen insbesondere Restzahlungen für die Sanierung der Ortsdurchfahrt von bis zu 998.071,12 €. Restzahlungen für die Hallensanierung samt Außenbereich und Zuwegung von bis zu 245.000 €. Restzahlungen für die gemeindlichen Glasfaserprojekte von bis zu 180.000 €. Die Teilerschließung des Samtfabrikareals für 120.000 €. Sowie die Solaranlage für 65.000 €.

Demgegenüber stehen Mehreinnahmen bei Bauplatzverkäufen im Vergleich zur Planung. So sind fünf, anstelle der geplanten zwei, Bauplatzverkäufe zu erwarten.

4. Gesamtbetrachtung

Die Gesamtbetrachtung zeigt, dass der Finanzierungsmittelbedarf des Haushalts einschließlich der Eigenbetriebe aktuell zwischen 1,36 Millionen und 1,6 Millionen Euro liegt. Zum Stichtag 23. September 2024 verfügte die Gemeinde über liquide Mittel in Höhe von 1.287.717,45 €, was eine rechnerische Finanzierungslücke von 312.282,55 € ergeben würde.

Um diese Lücke zu schließen, steht der Gemeinde u.a. eine Investitionskreditaufnahmeermächtigung von bis zu 1.800.000 € zur Verfügung. Um Bereithaltungszinsen von 2 % p.a zu vermeiden, ist eine Bauspardarlehensaufnahme i.H.v 498.063,77 € beschlossen und beantragt worden. Der Darlehenszins beträgt 1,40 % p.a.

5. Eigenbetriebe

Der laufende Betrieb der Eigenbetriebe entspricht im Wesentlichen den Erwartungen, auch wenn einzelne Posten noch nicht vollständig bewirtschaftet wurden.

6. Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Haushaltsvollzug im Wesentlichen wie geplant verläuft.

Wie in den Vorjahren bestehen jedoch erhebliche Diskrepanzen innerhalb des Zeitraumes Maßnahmenplanung - Vollzug - Abrechnung im Vergleich zur Planung, was wiederum zu einem „Auszahlungsstau“ führt.

Wenngleich die Großprojekte der vergangenen Jahre größtenteils aus Eigenmitteln finanziert werden können, zehrt die Gemeinde hier jedoch von Rücklagen aus vergangenen Jahren sowie von Bauplatzverkäufen. Mit Hinblick auf die weitreichenden Kostensteigerungen des laufenden Betriebs bleibt die Frage offen, wie die Gemeinde künftig den laufenden Betrieb, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwirtschaftenden Abschreibungen, nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) abbilden soll. Die nachhaltige Finanzierung des laufenden Betriebs, insbesondere angesichts der Unsicherheiten bei der Gewerbesteuer, bleibt eine Herausforderung, die es zu bewältigen gilt, für die jedoch keine einfache Lösung aufgezeigt werden kann. Nicht nur Nusplingen hat mit dieser Problematik zu kämpfen. So wurde bei der gemeinsamen Sitzung der Finanzausschüsse des Gemeindetags und des Landkreistags Baden-Württemberg am 24. Juli 2024 berichtet, dass die Gruppe derjenigen, die aktuell keinen ausgeglichenen Haushalt vorweisen könnten, bereits 60 %-70 % der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausmache.

Erscheinung
Nusplinger Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024

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Nusplingen

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Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Nusplingen
25.10.2024
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