TOP 1: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 (1) GemO
In der Sitzung vom 26.02.2026 ist über folgende Angelegenheiten beraten und Beschluss gefasst worden:
• Personalangelegenheiten.
• Dem Antrag auf Teilauszahlung eines Vereinszuschusses ist zugestimmt worden.
TOP 2 Sanierung Ortsdurchfahrt Nusplingen
– Erfreuliche, deutliche Baukosteneinsparungen von 1 Mio. Euro für das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Nusplingen
- Vorstellung der Abrechnung
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Nusplingen (L 433) erfolgte in mehreren Abschnitten über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren, beginnend im Juli 2022 bis zum Abschluss Anfang August 2024. Das Großprojekt umfasste den Straßenbau sowie die Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen auf einer Länge von 1,4 km.
Nach der Ausschreibung der Arbeiten ging man von 7,468 Mio. Euro Bau- und Planungskosten aus.
Tatsächlich abgerechnet wurden aber nur 6,427 Mio. Euro, also eine Gesamteinsparung von rund 1 Mio. Euro.
Anhand einer Finanzübersicht erklärte Bauleiter Andreas Musen vom Büro Kovacic, Sigmaringen, die vorgelegte Schlussrechnung.
Die Arbeiten seien sehr herausfordernd gewesen. Straßenbau im Bestand, hier mit 79 Anliegern, sei immer besonders anspruchsvoll, so Musen.
Die Einsparungen begründeten Musen mit Massenreserven, Unterschreitung des Entsorgungsbudgets für teerhaltige belastete Böden, Reduzierung des geplanten Bauumfangs und einer guten Teamarbeit aller am Bau Beteiligten.
TOP 3 Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Wüstenrot Bausparkasse AG zur Finanzierung der Sanierung der Ortsdurchfahrt
Herr Kech erläutert, dass die Finanzierungsplanung für die Sanierung der Ortsdurchfahrt von Beginn an auf der Aufnahme zinsgünstiger Bauspardarlehen basiert. Zeitweise hat die hierfür vorgesehene und genehmigte Kreditermächtigung bis zu 2.000.000 € betragen.
Aufgrund einer insgesamt günstigen kommunalwirtschaftlichen Entwicklung, vor allem aber infolge der verzögerten Rechnungsstellung durch die ausführenden Firmen bei den gemeindlichen Großprojekten, ist eine Kreditaufnahme bislang nicht zwingend erforderlich geworden. Dennoch sollten die äußerst günstigen Darlehenskonditionen nicht ungenutzt bleiben.
Um die Erhebung von Bereitstellungszinsen in Höhe von 2 % zu vermeiden, ist daher am 23.01.2025 ein Darlehen in Höhe von 498.063,77 € zu einem effektiven Zinssatz von 1,4 % p. a. aufgenommen worden. Die Rückzahlung erfolgt über eine Laufzeit von 6 Jahren und 3 Monaten mit monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 7.000 €, was einer jährlichen Gesamtbelastung von 84.000 € entspricht.
Das nunmehr zu Beschluss stehende Darlehen beträgt netto 999.386,60 € zu einem effektiven (um die Abschlussgebühr bereinigten) Zinssatz von 1,25-1,42 % p.a. Die Rückzahlung erfolgt über eine Laufzeit von 4 Jahren und 11 Monaten mit monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 18.000 €, was einer jährlichen Gesamtbelastung von 216.000 € entspricht.
Die Investitionskreditermächtigung ist ein genehmigungspflichtiger Bestandteil des Haushaltsplans. Für den Haushaltsplan 2026 liegt derzeit noch keine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde für die vorgesehene Investitionskreditermächtigung in Höhe von 1.000.000 € vor. Nach Rücksprache mit dem Kommunalamt kann jedoch auf die nicht vollständig ausgeschöpfte Investitionskreditermächtigung des Vorjahres in Höhe von 1.800.000 € zurückgegriffen werden.
Nachdem die Gemeinde einen Großteil ihrer eigenen verfügbaren liquiden Mittel zur Vorfinanzierung gemeindlicher Großprojekte, insbesondere der Sanierung der Ortsdurchfahrt, eingesetzt hat, ist sicherzustellen, dass die Mittel aus dem zum Beschluss stehenden Bauspardarlehen nicht zur Finanzierung anderer Vorhaben in Anspruch genommen werden, sondern langfristig der Sicherung der erforderlichen Liquidität der Gemeinde dienen.
Vor diesem Hintergrund sollen die in Form des Darlehens eingehenden Mittel, unter Berücksichtigung der jeweils absehbaren Verfügbarkeit, im Rahmen der kommunalrechtlichen Möglichkeiten möglichst wirtschaftlich angelegt werden.
Sollte sich die Zinsentwicklung künftig so gestalten, dass der Darlehenszins über den jeweils erzielbaren Anlagezinsen liegt und die Mittel zugleich nicht zur unmittelbaren Sicherung der Liquidität benötigt werden, besteht bei Bauspardarlehen jederzeit die Möglichkeit, Sondertilgungen ohne betragsmäßige Begrenzung vorzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt daher die Darlehensaufnahme.
TOP 4 Erneuerung der Verdolung und Bachführung im Bereich Kanalstraße
- Vergabe der Sanierungsarbeiten
Herr Bürgermeister Alisch erläutert, dass im Bereich der Kanalstraße ein Gewässer zunächst oberirdisch verläuft und anschließend in einem Rohr (Verdolung) weitergeführt wird. In den vergangenen Wochen führte es außergewöhnlich viel Wasser. Am Freitag, 27.02.2026, war die Verdolung vermutlich infolge von Tuffablagerungen vollständig verstopft.
Die Betonrohre sind rund 60 Jahre alt und lediglich gesteckt. Bereits seit längerer Zeit drückte sich Wasser durch die Rohrstöße, wodurch der Untergrund stark durchnässt wurde.
Als das Rohr am 27.02.2026 endgültig verstopfte, trat aus einem Rohrstoß eine Wasserfontäne aus. Durch das schnelle Eingreifen des Bauhofs (u. a. mit Sandsäcken) konnte verhindert werden, dass Wasser in das Wohnzimmer des Anwohners eindrang. Der untere Gewässerabschnitt wurde vom Bauhof ausgebaggert. Die Verstopfung wurde provisorisch durch einen externen Dienstleister beseitigt.
In einer trockenen Phase könnte das Wasser oberhalb angestaut und abgepumpt werden. Anschließend würde der betroffene Bereich aufgegraben und ein neues Rohr verlegt werden.
Es liegen drei Angebote vor.
Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, den Auftrag an die preiswürdigste und wertbare Bieterin zu vergeben.
Da die Angebote preislich sehr eng beieinanderliegen und zudem noch Rückfragen bestehen, die sich möglicherweise auf die Bewertung der Preiswürdigkeit auswirken, kann die zu beauftragende Bieterin zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht namentlich benannt werden. Die Angebote belaufen sich jedoch grundsätzlich im Bereich von ca. 40.000,--€