Bauplatzverkäufe in der Gemeinde Empfingen für das Jahr 2026
BM Truffner gibt aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14.04.2026 bekannt, dass folgende Bauplätze veräußert wurden:
1. Für den Teilort Empfingen:
a. Flst. Nr. 8578, Baugebiet Brühlweg,
b. Flst. Nr. 8579, Baugebiet Brühlweg,
c. Flst. Nr. 480/6, Baugebiet Brunnenstraße,
d. Flst. Nr. 8575, Baugebiet Brühlweg,
e. Flst. Nr. 8543, Baugebiet Brühlweg,
2. Für den Teilort Wiesenstetten:
a. Flst. Nr. 1086, Baugebiet Hinter den Gärten III
b. Flst. Nr. 1073, Baugebiet Hinter den Gärten III
c. Für den Teilort Dommelsberg sind im Jahr 2026 keine Bewerbungen eingegangen.
Weiter wird künftig in Musterverträgen der Gemeinde folgender Passus aufgenommen:
„Dem Käufer sind die Bestimmungen des Bebauungsplanes bekannt. Der Bebauungsplan lag dem Käufer bei der Antragstellung bereits vor. Dem Käufer ist auch bekannt, dass die Gemeinde Abweichungen/Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplanes in der Regel nicht zustimmt. Besonders wird seitens der Gemeinde auf die Bestimmungen des Bebauungsplanes hingewiesen, welche nicht Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens (z. B. Einfriedigungen) sind. Der Käufer verpflichtet sich auch diese Bestimmungen einzuhalten.“
BM Truffner erläuterte den Haushaltserlass für das Jahr 2026 durch das Landratsamt Freudenstadt. Dabei ging er auf die zwingende Haushaltskonsolidierung ein, die der Gemeinderat im Jahr 2025 bereits angegangen sei und man dieses Jahr vertiefen werde.
Er verweist auf den Erlass mit Datum vom 15.04.2026.
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Billigung Planentwurf
- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Einstimmig erfolgte o.g. Beschluss. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Kenntnisnahme Plangebiet/Geltungsbereich
Einstimmig erfolgte o.g. Beschluss. Auf die öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Einstimmig erfolgte o.g. Beschluss.
- Erneute Beratung
Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich das städtebauliche Einvernehmen zu o.g. Antrag.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das städtebauliche Einvernehmen zu o.g. Antrag.
Keine Wortmeldungen.