Aus den Rathäusern

Kurzbericht von der Gemeinderatssitzung am Freitag, 23. Mai 2025, 17 Uhr, im Rathaus Meßstetten

TOP 1 / Bürgerfragestunde Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft. TOP 2 / Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Es gab keine...

TOP 1 / Bürgerfragestunde

Es gab keine Anfragen aus der Bürgerschaft.

TOP 2 / Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Es gab keine Bekanntgaben.

TOP 3 / Anordnung der Baulandumlegung „Loh II“ nach § 46 Abs. 1 BauGB

  1. Erweiterung der Begrenzung des Umlegungsgebietes auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loh II“
  2. Bildung des Umlegungsausschusses für das Umlegungsverfahren „Loh II“

Beschlussvorschlag:

  1. Gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der aktuellen Fassung wird hiermit der in der Gemeinderatssitzung am 11.04.2025 gefasste Anordnungsbeschluss der Baulandumlegung „Loh II“ dahingehend geändert, dass das Umlegungsverfahren zur Neuordnung der Grundstücke nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 - 79 BauGB) auf das gesamte Gebiet des Bebauungsplans „Loh II“ erweitert wird.
  2. Zur Durchführung der Umlegung „Loh II“ wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB-DVO) in seiner aktuellen Fassung gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister, Herrn Frank Schroft als Vorsitzenden und weiteren vier Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.
  3. Als Mitglieder des Umlegungsausschusses „Loh II“ werden gewählt: Jürgen Clesle (FWVM), Frank Härter (FWVM), Steffen Berger (CDU) und Oliver Rentschler (Bürgerliste).
  4. Als stellvertretende Mitglieder des Umlegungsausschusses „Loh II“ werden gewählt: Jürgen Wagner (FWVM), Karin Tiefenbach (FWVM), Ernst Berger (CDU) und Alfred Sauter (Bürgerliste).
  5. Als Beratende Sachverständige gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung werden bestellt:
    1. Bautechnischer Sachverständiger: Stadtamtsrat Martin Kittel
    2. Vermessungstechnischer Sachverständiger: Dr. Matthias Neureither (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur)

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema im vorderen Teil dieser Amtsblattausgabe.

TOP 4 / Sanierung der Roßsteige, Tieringen (Straßenbauarbeiten)

– Vergabe der Bauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt an die Firma Clemens Müller GmbH & Co.KG aus Albstadt zum Angebotsendpreis in Höhe von 118.766,49 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes.

TOP 5 / Erneuerung der Wasserleitung in der Wagnerstraße, Tieringen

– Vergabe der Bauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt an die Firma Clemens Müller GmbH & Co.KG aus Albstadt zum Angebotsendpreis in Höhe von 172.030,60 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes.

TOP 6 / Vergabe des Stromlieferungsvertrages 2026

– Ermächtigung der Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe der Leistungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung die Stromlieferungsverträge für das Jahr 2026 abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 7 / Erweiterung des Kindergartens Bueloch in Meßstetten

– Beauftragung weiterer Planungsleistungen

Beschlussvorschlag:

Das Büro Mauthe GmbH – Architekten und Ingenieure aus Balingen wird mit den weiteren Leistungsphasen 5 bis 9, der Objektplanung für die Erweiterung des Kindergartens Bueloch, beauftragt. Die Honorarsumme beläuft sich auf 218.528,10 Euro.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes.

TOP 8 / Bebauungsplan „Panoramastraße 3. Änderung“, Meßstetten

  1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
  2. Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Um das Bebauungsplanverfahren „Panoramastraße, 3. Änderung“, Stadt Meßstetten, Gemarkung Meßstetten, und das Verfahren zu den Örtlichen Bauvorschriften „Panoramastraße, 3. Änderung“, Stadt Meßstetten, Gemarkung Meßstetten, abzuschließen, wird beschlossen:

  1. Die zum Planentwurf des Bebauungsplans „Panoramastraße, 3. Änderung“, Stadt Meßstetten, Gemarkung Meßstetten, und der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen” vom 23.05.2025, behandelt.
  2. Der Bebauungsplan „Panoramastraße, 3. Änderung“, Stadt Meßstetten, Gemarkung Meßstetten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 23.05.2025 und dem schriftlichen Teil (Teil B 1.) vom 23.05.2025, wird gebilligt und als Satzung beschlossen.
  3. Die Örtlichen Bauvorschriften „Panoramastraße, 3. Änderung“, Stadt Meßstetten, Gemarkung Meßstetten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) vom 23.05.2025 und dem schriftlichen Teil (Teil B 2.) vom 23.05.2025, werden gebilligt und als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung zum Bebauungsplan und zu den Örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 23.05.2025 wird festgestellt.
  5. Dieser Beschluss des Gemeinderates ist gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme

Wir verweisen zu diesem Thema auch auf die Veröffentlichung in den „Amtlichen Bekanntmachungen“ in dieser Ausgabe des Amtsblattes.

TOP 9 / Bestattungswesen

– Gebührenkalkulation

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gebührenkalkulation „Bestattungswesen“ vom 13.05.2025 für die Jahre 2025-2029 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Kostendeckungsgrade der einzelnen Gebührenarten werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung festgesetzt.
  3. Die Gebühren werden gemäß beiliegendem Gebührenverzeichnis festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema in der Amtsblattausgabe 2025-24.

TOP 10 / Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Aus dem Gremium kam die Nachfrage über die Bodenwelle in der sanierten Hossinger Straße. Bürgermeister Frank Schroft verwies darauf, dass es sich um eine Kreisstraße handle und deshalb die Landkreisverwaltung eine Prüfung veranlasst habe. Es habe sich offenbar eine sogenannte Schlechterfüllung des Vertrages ergeben und eine Nachbesserung stünde im Raum. Das bestätigten auch Schrofts im Gremium vertretene Kreistagskollegen Berger und Rentschler.

Vor dem Hintergrund jüngster Blackouts kam aus dem Gremium die Nachfrage, wie Meßstetten in einem solchen Fall gerüstet sei. Bürgermeister Frank Schroft informierte über ein Katastrophenfallmanagement-Seminar in mehreren Workshops, das die Stadtverwaltung in Kooperation mit der EnBW absolviere, und das daraus entstehende Krisenhandbuch. Dieses sei kurz vor der Fertigstellung und eine Art Regieanweisung bis ins kleinste Detail, wie in welchem Katastrophenfall vorzugehen sei. Zudem stehe im November/Dezember eine große Übung dazu an. Die Bevölkerung werde darüber im Vorfeld noch informiert.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf die Brandruine „Soldatenheim“ und ob es seitens der BImA, Eigentümerin des Areals, schon eine Information zur weiteren Vorgehensweise gebe. Das sei aktuell noch nicht der Fall, klärte der Schultes auf.

Erscheinung
Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Stadt Meßstetten
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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