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Kurzbericht von der IIGP-Verbandsversammlung

Kurzbericht von der Verbandsversammlung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks (IIGP) Zollernalb am Dienstag, 1. Juli 2025, 18 Uhr, im Gebäude...
Kurzbericht von der IIGP-Verbandsversammlung

Kurzbericht von der Verbandsversammlung des Interkommunalen Industrie- und Gewerbeparks (IIGP) Zollernalb am Dienstag, 1. Juli 2025, 18 Uhr, im Gebäude 48

TOP 1 / Erweiterung des Verbandsgebiets des Zweckverbands Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb (IIGP) um die Zufahrtsstraße von der Abzweigung Geißbühlstraße bis zu den Sportstätten, um die Bundesfläche und die Teilflächen des FlSt.Nr. 12850/1, die östlich der Geißbühlstraße liegen

Die Verbandsversammlung beschließt,

  1. das Verbandsgebiet des Zweckverbands Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb (IIGP) entsprechend dem als Anlage 3 beiliegenden Lageplan „Verbandsfläche ZV IIGP Zollernalb“ vom 01.07.2025 um die Zufahrtsstraße von der Abzweigung Geißbühlstraße bis zu den Sportstätten, um die Bundesfläche und die Teilflächen des FlSt. Nr. 12850/1, die östlich der Geißbühlstraße liegen, zu erweitern.
  2. die in Anlage 5 beigefügte Änderungssatzung mit nachfolgender Anpassung: § 1 Abs. 3 Verbandssatzung: „Der Interkommunale Industrie- und Gewerbepark Zollernalb liegt auf der Gemarkungsfläche der Stadt Meßstetten und umfasst eine Fläche von ca. 51,5 ha. Der Grenzverlauf ergibt sich aus dem als Anlage 3 beiliegenden Lageplan „Verbandsfläche ZV IIGP Zollernalb“ vom 01.07.2025. Der Lageplan ist Teil der Satzung.“
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 2 / Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Zollernalb-Kaserne“: förmliche Festlegung des städtebaulichen Erneuerungsgebietes „Zollernalb-Kaserne“ gemäß § 142 BauGB

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verbandsversammlung beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zollernalb-Kaserne“ gemäß Sanierungssatzung und Lageplan im Anhang.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 3 / Dachbegrünung als Festsetzung im Bebauungsplan: Möglichkeiten und Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Festsetzung von Dachbegrünung im Bebauungsplan

„Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ im Umfang von mindestens 50 % der Fläche von Gebäuden und Gebäudeteilen mit flachen und flach geneigten Dächern (0°-10° Dachneigung).

In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ wird die Festsetzung zur Dachbegrünung (A9.6) gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.07.2025 zur Vorlage V03/2025 angepasst.

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ wird der Ausgleichsbedarf entsprechend der Festsetzung angepasst.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in der Ausgabe 28/2025 des Amtsblattes Meßstetten sowie auf der Homepage des IIGP.

TOP 4 / Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen und Ökopunkten und Verrechnung zwischen den Zweckverbandskommunen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verbandsversammlung stimmt den im Umweltbericht aufgeführten Ausgleichmaßnahmen zu. (Vorlage 05/2025, Anlage 4.2)
  2. Den am Zweckverband beteiligten Kommunen Meßstetten und Albstadt wird empfohlen, eigene Ökopunkte einzubringen.
  3. Der verbleibende Rest von Ökopunkten soll über die Flächenagentur eingekauft werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in der Ausgabe 28/2025 des Amtsblattes Meßstetten sowie auf der Homepage des IIGP.

TOP 5 / Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verbandsversammlung stimmt den Bewertungsvorschlägen (Anlage 1, Spalte 3 in der Tabelle), zu den im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, entsprechend den Beschlussempfehlungen (Spalte 4) der Anlage 1 (Abwägungstabelle) zu.
  2. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ wird die Festsetzung zur Dachbegrünung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 01.07.2025 zur Vorlage V03/2025 angepasst: „Mindestens 50 % der Fläche der Dächer von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die eine Dachneigung zwischen 0°-10° aufweisen, sind mit Ausnahmen von Terrassen, Glasdächern, Oberlichtern und technischen Aufbauten dauerhaft mit einer extensiven Dachbegrünung aus niederwüchsigen, trockenheitsresistenten Stauden und Gräsern entsprechend zu begrünen. Die Aufbaustärke der extensiven Dachbegrünung muss mindestens 12 cm betragen. Es ist ein schadstofffreies zertifiziertes Dachbegrünungssubstrat zu verwenden. Im Umweltbericht zum Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ wird der Ausgleichsbedarf entsprechend der Festsetzung angepasst.
  3. Die Verbandsversammlung billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 01.07.2025, jeweils mit Begründung vom 01.07.2025 sowie den Umweltbericht vom 01.07.2025 und die Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften (Anlagen 1 bis 4.14).
  4. Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ und der örtlichen Bauvorschriften vom 01.07.2025, jeweils mit Begründung vom 01.07.2025 sowie den Umweltbericht vom 01.07.2025 und die Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften (Anlagen 1 bis 4.14) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichenund der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 kann der Bebauungsplan im Rathaus Meßstetten, Zimmer 006 während der Dienstzeiten eingesehen werden.
  5. Die Offenlage darf erst durchgeführt werden, wenn auch die planexternen Ökokontomaßnahmen M 17ff. im Entwurf des Umweltberichts vollständig aufgeführt sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, die noch fehlenden Ökokontomaßnahmen M 17ff. selbst festzulegen, sofern die standörtlichen und naturräumlichen Voraussetzungen i.S.d. Ökokontoverordnung (ÖKVO) erfüllt sind und ein ausreichender Ausgleich der Ökopunktebilanz erfolgt. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die Ökokontomaßnahmen M 17ff. eigenständig auch noch nachträglich ganz oder teilweise zu ändern, sofern und soweit die vorgesehenen Maßnahmen wegen fehlender Zustimmung des Eigentümers nicht umsetzbar sein sollten oder andere Ökokontomaßnahmen für den Zweckverband wirtschaftlich günstiger sind und zudem die vorgenannten Voraussetzungen (Art und Lage der Maßnahme und notwendiger Ausgleich der Ökopunktebilanz i.S.d. ÖKVO) erfüllt sind."
  6. Die Verbandsversammlung beschließt und beauftragt die Verwaltung, einen Antrag auf Waldumwandlungserklärung gem. §§ 9 – 11 LWaldG für die innerhalb des Bebauungsplans befindlichen Waldflächen im Umfang von ca. 54.946 m² zu stellen.

Abstimmungsergebnis:Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in der Ausgabe 28/2025 des Amtsblattes Meßstetten sowie auf der Homepage des IIGP.

TOP 6 / Vergabe Kanalsanierung

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Beauftragung der Firma LineTec GmbH aus Walddorfhäslach mit der Innensanierung mittels Reparatur und Renovierung von Haltungen und Schächten mit einem Angebotsendpreis i.H.v. 352.459,10 Euro.

Abstimmungsergebnis:Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in der Ausgabe 28/2025 des Amtsblattes Meßstetten sowie auf der Homepage des IIGP.

TOP 7 / Vergabe Konzeptstudie und Ausschreibungsverfahren Rückbau

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beauftragt die EPEA GmbH (Part of Drees & Sommer) mit der Vorbereitung der Rückbauarbeiten (Ausschreibungsverfahren inkl. Konzeptstudie) gemäß Angebot vom 11.06.2025 und 18.06.2025 zum Angebotspreis von 164.000 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis:Einstimmig

Wir berichten über dieses Thema ausführlich in der Ausgabe 28/2025 des Amtsblattes Meßstetten sowie auf der Homepage des IIGP.

TOP 8 / Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Verbandsrechner Daniel Bayer gab das vorläufige Ergebnis der Umlageabrechnung 2024 bekannt. Diese weist einen Betrag von 725.906,58 Euro aus. Vorauszahlungen wurden von den Verbandskommunen in Höhe von 935.000,00 Euro geleistet, sodass eine voraussichtliche Erstattung von 209.093,42 Euro erfolgen kann.

Aus dem Gremium kam die Nachfrage, wie der Sachstand zur Brandruine Soldatenheim ist. Der Verbandsvorsitzende informierte, dass man diesbezüglich mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin in Kontakt sei. Bislang seien Ankaufverhandlungen durch den IIGP am zu hohen Preis gescheitert. Er gehe nach dem Brand nun davon aus, dass die BImA andere Preise aufrufe; dann könne man dieses Thema nochmals diskutieren.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Stadt Meßstetten
10.07.2025
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