Die Sitzung wurde ohne die persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Video-Sitzung nach § 37a der Gemeindeordnung (GemO) durchgeführt.
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung
2. Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten – Nusplingen – Obernheim stimmt den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Spalte 4) entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle zu.
2. Die IV. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Ehemalige Zollernalb-Kaserne“ mit Begründung in der Fassung vom 03.12.2025 und Umweltbericht zum Bebauungsplan „Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb“ in der Fassung vom 10.11.2025 wird beschlossen (Feststellungsbeschluss).
3. Der Gemeinsame Ausschuss ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und die IV. Änderung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt Zollernalbkreis zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
- Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßstetten - Nusplingen - Obernheim wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft informierte das Gremium über den Sachstand bei der sogenannten Biotopverbundplanung. Die Gemeinderäte von Meßstetten, Nusplingen und Obernheim haben in öffentlichen Sitzungen jeweils einstimmig zugestimmt, die Biotopverbundplanung im Verwaltungsraum anzustoßen. Die Stadt Meßstetten übernimmt für die Verwaltungsgemeinschaft die Federführung bei diesem Projekt.