• Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
• Bürgerfragen
• Verpflichtung von Frank Oehrle als Gemeinderat
• Kriminalitätsentwicklung 2023 in Obernheim
• Zuschussantrag von der Hexenzunft Obernheim für eine zusätzliche Förderung
im Jahr 2025
• Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10, Vergabe Dienstleistung für feuerwehrtechnische Beratung
• Gemeinsamer Gutachterausschuss Albstadt: Vorstellung und Beschlussfassung über den erstmalig erstellten qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Obernheim
• Änderung der Satzung der Wirtschaftsfördergesellschaft für den Zollernalbkreis mbH (WFG)
• Beteiligung der Umlandgemeinden an Investitionskosten für Schulbau – Antrag der Gemeinde Aldingen
• Baugesuche
a) Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine Produktionshalle, Flst.-Nr. 5359, Obere Dorfstraße 52
• Bekanntgaben und Sonstiges
Verpflichtung von Frank Oehrle als Gemeinderat
Die Verpflichtung des am 09.06.2024 neu gewählten Gemeinderats erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.09.2024. Da Frank Oehrle urlaubsbedingt nicht an der damaligen Sitzung teilnehmen konnte, legte er in der Sitzung vom 22.10.2024 sein Gelöbnis ab. Die Verpflichtung wurde durch Handschlag besiegelt.
Kriminalitätsentwicklung 2023 in Obernheim
Der Vorsitzende konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Polizeihauptkommissar Sven Groß vom Polizeiposten Meßstetten begrüßen. Dieser stellte nachfolgende Zahlen hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung 2023 in Obernheim anhand einer Präsentation vor. Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Baden-Württemberg im Jahr 2023 hat sich im Vergleich zu 2022 wieder etwas erhöht. Das ist auch den Zahlen im Zollernalbkreis zu entnehmen, dort ist die Tendenz der Unfälle gestiegen, jedoch hat lediglich der Sachschaden zugenommen und der Personenschaden abgenommen. Speziell in Obernheim hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Unfalllage etwas entschärft, was außerhalb der Tendenz ist. Es waren zwei Unfälle mit Personenschäden zu verzeichnen, und insgesamt dreht es sich um zwei Unfälle mit Sachschaden. Dabei handelte es sich um 4 verunglückte Personen, davon war eine Person schwer verletzt und eine Person leicht verletzt. Die Anzahl der Straftaten in Baden-Württemberg ist gegenüber dem Vorjahr auch angestiegen. Ebenso ist dieser Anstieg im Zollernalbkreis zu erkennen. Von 23 Straftaten (2022) auf 48 Straftaten (2023) haben sich die Straftaten in Obernheim nahezu verdoppelt. Dies liegt daran, dass es einen Kreditkartenbetrug gab. Dabei wurde mehrmals von der Karte etwas abgebucht, was eine weitere Straftat darstellt. Mit 48 Straftaten und davon 12 aufgeklärten Fällen liegt die Aufklärungsquote in diesem Jahr nur bei 25 %. Die Kriminalitätsbelastung (auf 100.000 Einwohner bezogen) liegt bei 3,23 % und somit weit unter dem Landesdurchschnitt (5,27 %) sowie knapp unter dem des Landkreises (3,88 %).
Da die Kriminalitätsrate in Obernheim weit unter dem Durchschnitt des Landes und knapp unter dem des Landkreises liegt, ist dennoch zu erkennen, dass Obernheim seinen Einwohnern weiterhin ein sicheres Leben in der Gemeinde bietet.
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, gemeinwesenorientierter Jugendarbeit und der Gemeindeverwaltung funktioniert gut. Im Bereich der Prävention können somit Entwicklungen rechtzeitig erkannt und geeignete Mittel zur Gegensteuerung gesucht werden.
Zuschussantrag von der Hexenzunft Obernheim für eine zusätzliche Förderung im Jahr 2025
Die Hexenzunft Obernheim hat bei der Gemeindeverwaltung einen schriftlichen Antrag hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung für den Erwerb von neuem Häs/neuer Bekleidung gestellt. Hierbei sollen sowohl Kleider für den Hofstaat, die Hofdamen, Marschkleider und Bekleidungsteile für den Zunftrat angeschafft werden. Diesbezüglich wurden von verschiedenen Anbietern Angebote eingeholt. Grund der neuen Anschaffung ist der Verschleiß des Stoffs, das Alter der Gewänder, die vielen Änderungen durch Wechsel in den Gremien sowie die verschiedenen Einzelteile, welche kein ansprechendes Gesamtbild mehr abgeben. Die Kostenaufstellung der Hexenzunft beläuft sich laut der Angebote auf 22.000 €. Bisher war es gängige Praxis, bei größeren Investitionen von der Gemeinde aus die Hälfte der Kosten als Zuschuss zu gewähren, wenn dies für eine Maßnahme erforderlich gehalten wurde. In Einzelfällen wurden jedoch auch geringere oder höhere Zuschüsse gewährt. Gemäß den Unterlagen der Gemeindeverwaltung wurde die Hexenzunft zuletzt im Jahr 2019 mit 450 € und im Jahr 2010 mit 2.370 € finanziell unterstützt. Der Gemeinderat beschließt, der Hexenzunft wird im Jahr 2025 ein Investitionszuschuss für den Kauf von neuer Bekleidung in Höhe von 50 % der Kosten – höchstens jedoch 11.000 € nach Vorlage der Rechnung gewährt. Die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2025 dementsprechend eingestellt.
Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10, Vergabe Dienstleistung für feuerwehrtechnische Beratung
Im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Obernheim ist die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges LF 10 eingestellt. Dazu wurde von der Verwaltung ein Zuschussantrag aus Mitteln der Fachförderung (ZFEU) in Höhe von 96.000,00 EUR und aus Mitteln des Ausgleichstocks in Höhe von 200.000,00 EUR gestellt. Der Bewilligungsbescheid für eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von 180.000,00 EUR liegt der Verwaltung vor, ebenso der Bescheid über die Gewährung einer Zuwendung nach VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) in Höhe von 96.000,00 EUR. Da diese Förderbescheide nun vorliegen, kann die Beschaffung weiter vorangetrieben werden. Für die Beschaffung des LF 10 wird mit Kosten in Höhe von 590.000,00 EUR gerechnet. Eine erste Kostenschätzung bzw. ein Angebot für das Fahrzeug liegt hierzu bereits vor. Die Kosten wurden auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 aufgeteilt. Es wird aktuell mit einer Lieferzeit von ca. 30 Monaten ab Auftragserteilung gerechnet. Zusätzlich wurden im Haushaltsjahr 2024 für die Ausschreibung Kosten für eine externe Agentur in Höhe von 10.000,00 EUR eingeplant.
An die Ausschreibung, die europaweit zu erfolgen hat, sind zwischenzeitlich extrem hohe Anforderungen gestellt, sodass die Ausschreibung durch Fachbüros erfolgt. Diesen Weg beschreiten auch nahezu alle Kommunen, die Fahrzeuge in entsprechender Größenordnung kaufen, um entsprechende Rechtssicherheit im Vergabeverfahren zu haben. Die Verwaltung hat hierzu mehrere Angebote in Absprache mit dem Feuerwehrkommandanten Markus Haas eingeholt. Wirtschaftlichste Anbieterin ist der Gt-service mit einem pauschalen Angebotspreis von 9.163,00 EUR brutto. Der Aufgabenumfang umfasst die Bereiche von der Erstellung der kompletten Vergabeunterlagen, einschließlich eines Zeitplans, die Klärung von Vorgaben zu Vertragsbedingungen und die Durchführung des vollelektronischen europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Dienstleistung für die feuerwehrtechnische Beratung zur Beschaffung eines neuen LF 10 an die Fa. Gt-service, zum Angebotspreis von pauschal 9.163,00 EUR brutto zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Beschaffung des Löschfahrzeugs LF 10.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Albstadt: Vorstellung und Beschlussfassung über den erstmalig erstellten qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Obernheim
Die Gemeinderatsgremien der am gemeinsamen Gutachterausschuss Albstadt beteiligten Städte und Gemeinden Albstadt, Bitz, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen haben im Jahr 2023 die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beschlossen. Gleichzeitig wurde die bei der Stadt Albstadt ansässige Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses ermächtigt, einen Förderantrag gemäß dem seinerzeit neu aufgelegten Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, zu stellen. Außerdem wurde zugestimmt, dass die Stadt Albstadt als erfüllende Gemeinde das EMA-Institut aus Regensburg mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Nachdem nun alle erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, hat der Gemeinderat den erstmalig erstellten qualifizierten Mietspiegel beschlossen. Dieser tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Der qualifizierte Mietspiegel behält für 4 Jahre Gültigkeit, sofern er nach 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst wird. Dabei kann er mittels Preisindex auf einfache Art eine Fortschreibung erfahren. Nach Ablauf von 4 Jahren verliert der Mietspiegel entweder das Prädikat „Qualifizierter Mietspiegel“ oder ist erneut zu erstellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dabei allerdings nicht mit einer erneuten Förderung zu rechnen. Der qualifizierte Mietspiegel ist auf der Homepage der Gemeinde www.obernheim.de abrufbar.
Änderung der Satzung der Wirtschaftsfördergesellschaft für den Zollernalbkreis mbH (WFG)
Die Satzung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Zollernalbkreis mbH (WFG) / Zollernalb-Touristinfo aus dem Jahr 1995 muss an die gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Über die Satzung müssen transparente Strukturen der Wirtschaftsführung und des Rechnungs- und Prüfungswesens gewährleistet werden. Hierzu gehört die Pflicht zur Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans und einer fünfjährigen Finanzplanung sowie die Aufstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses mit Lagebericht sowie die Einräumung von Prüfungsbefugnissen und Rechten für die örtliche und überörtliche Prüfung. Es handelt sich bei der Satzungsänderung um formale Punkte, inhaltliche Änderungen bzgl. der Aufgaben der WFG oder dem Ausmaß der Beteiligung sind nicht vorgesehen. Der Gemeinderat stimmt den geplanten Satzungsänderungen zu.
Beteiligung der Umlandgemeinden an Investitionskosten für Schulbau – Antrag der Gemeinde Aldingen
Die Gemeinde Aldingen forderte die Gemeinde Obernheim auf, einen Beschluss des Gemeinderats herbeizuführen. Darin sollte über die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an Investitionskosten der Generalsanierung / Neubau der Gemeinschaftsschule Aldingen entschieden werden. Die Verwaltung hatte das Gremium in der nicht öffentlichen Sitzung am 23.07.2024 über den Sachverhalt informiert. Grundlage der Forderung der Gemeinde Aldingen ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 06.12.2022 – AZ 9 S 3232/21. Darin bestätigte der VGH den Anspruch einer Schulträgergemeinde auf Kostenbeteiligung von Nachbargemeinden. Dies ist ebenfalls im Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) im § 31 festgelegt. In den Schuljahren 2021/2022; 2022/2023 und 2023/2024 besuchte jeweils ein Schüler die Gemeinschaftsschule in Aldingen. Zwischenzeitlich fand ein Austausch mit verschiedenen Gemeinden statt, welche von der Thematik ebenfalls betroffen sind. Die Verwaltung sieht aus aktueller Sicht nur Erfolgsaussichten, wenn sich hier die Rechtslage ändert. Eine Änderung in Richtung einer veränderten Finanzausstattung für betroffene Kommunen wäre hier wünschenswert. Dies müsste aber vom Land Baden-Württemberg erfolgen. Sollte es hier zu einem entsprechenden Urteil kommen, wird sich auch die Gemeinde Obernheim der Rechtslage fügen müssen. Die Gemeinde wird zum aktuellen Zeitpunkt keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Freiwilligkeitsphase zur Beteiligung an der Finanzierung treffen. Somit wird von einer freiwilligen Mitwirkung an einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesehen.
Baugesuche
a) Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine Produktionshalle,
Flst.-Nr. 5359, Obere Dorfstraße 52
Auf Flurstück 5359, Obere Dorfstraße 52, solle eine bestehende Lagerhalle einer neuen Nutzung als Produktionshalle zur Herstellung von Drehteilen zugeführt werden. Es sind keine baulichen Veränderungen notwendig. Lediglich im Innenbereich sind kleinere Einbauten geplant, wie die Errichtung von Sanitär-, Umkleide- und Putzräumen. Fahrzeug-Stellplätze sind vorhanden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bestehen gegen diese Nutzungsänderung keine Einwände, auch der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.
Bekanntgaben und Sonstiges
Im Rahmen der Bekanntgaben berichtet der Vorsitzende, dass in der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des IIGP (Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark) am 16.10.2024 der Jahresabschluss 2023 und der Haushaltsplan 2025 verabschiedet wurden. Die Verbandsumlagen werden im Haushaltsplan 2025 entsprechend angepasst.
Hinsichtlich der laufenden Baumaßnahmen teilt der Vorsitzende den aktuellen Sachstand mit:
Erneuerung Heizung MZH
Der Schacht mit Rückstauklappe wird aktuell gebaut. Die Verrohrung in der Hackschnitzelheizzentrale wurde entsprechend für das Abwasser geändert, sodass kein Rückstau mehr zu erwarten ist. Die Thematik der Nutzung der Tanks als Löschwassertank wird aktuell vom Architekten geprüft. Ebenfalls wurde Asche zur Beprobung an ein externes Labor gesendet. Erst nach Eingang einer Bescheinigung der Beprobung kann ein Angebot für den Aschecontainer eingeholt werden. Hier entscheidet es sich, wo die Asche dann letztlich entsorgt werden darf. Außerdem seien zwischenzeitlich noch Informationen bezüglich der hydraulischen Deckel eingegangen.
Baugebiet Gruben-Ramsäcker
Das Baugebiet Gruben-Ramsäcker ist seit Anfang August fertiggestellt. Die Bauabnahme erfolgt am 23.10.2024 mit den beteiligten Firmen und dem Ingenieurbüro. Die Bauplätze sind vermessen und vermarktet, jedoch fehlt noch der Preis.
A. Kolleck