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Gemeinderat

Kurzprotokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 19.01.2026

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 19:29 Uhr Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt TOP 1...

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 19:29 Uhr

Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt

TOP 1 - Begrüßung

TOP 2 - Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger

TOP 3 - Entwurf einer Richtlinie zur Nutzung, Gestaltung und Pflege eines Ehrenhains Plankstadt

Sachverhalt

Die SPD-Gemeinderatsfraktion stellte Mitte 2024 einen Antrag für die Errichtung eines Ehrenhains, um beispielsweise Vereinen die Möglichkeit zu geben, anlässlich eines Jubiläums oder eines besonderen Ereignisses in Absprache mit der Verwaltung einen Baum zu pflanzen und die anschließende Pflege zu übernehmen. Dazu soll die Gemeinde ein Grundstück zur Verfügung stellen. Anfang des Jahres 2025 wurde von der Landwirtschaft ein Grundstück (FlSt.-Nr. 6167, Alsheimer Weg) vorgeschlagen, welches vom Gemeinderat als geeignet befunden wurde. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, Richtlinien für die Nutzung, Gestaltung und Pflege eines Ehrenhains Plankstadt zu entwerfen und in die Beratung einzubringen.

Die Verwaltung hat einen ersten Entwurf dieser Richtlinien erstellt, der in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 02.12.2025 vorberaten und befürwortet wurde.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinie zur Nutzung, Gestaltung und Pflege eines Ehrenhains gem. des vorliegenden Entwurfs.
Beschluss

Mehrheitlich beschlossen: Ja 18 Nein 3 Enthaltung 1 Befangen 0.
GR Burger (GLP), GR Felbel (GLP) und GR Reize (GLP) stimmten dagegen, GR Dr. Verclas (PL) enthielt sich.

TOP 4 - Bebauungsplan "Kultur- und Sportquartier, Westend, 1. Änderung" bzw. 2. Änderung der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB -

Sachverhalt

Die Wohnbauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ sollen zeitnah an Investoren veräußert werden, welche auf Basis des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs eine Bebauung realisieren möchten.

Aufgrund einer bestehenden Leitungstrasse parallel zur Jahnstraße, welche nicht verlegt werden kann, müssen jedoch die Baufelder im Norden angepasst werden. In der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen ebenfalls ein Fuß- und Radweg sowie private Stellplätze entlang der Jahnstraße planungsrechtlich gesichert werden.

Ebenso soll im mittleren und südlichen Baufeld geplante Wohnungsbau und das betreute Wohnen/Tagespflege mit oberirdischen Stellplätzen in einer Hochgarage statt einer Tiefgarage und wo städtebaulich vertretbar oberirdisch ermöglicht werden. Dies dient der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage erfolgt über den Eugen-Pfaff-Ring.

Daher soll im Südwesten des Geltungsbereichs der 1. Änderung zur Sporthalle/dem Parkplatz (Südwesten des Plangebiets) hin ein oberirdisches Parkhaus angeordnet werden. Dieses wäre auf Basis des geltenden Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig, da die bisherige Baugrenze überschritten würde. Das Parkhaus ist ausschließlich für den Bedarf der geplanten Wohnbebauung und der Tagespflege mit betreutem Wohnen vorgesehen.

Ebenso sollen an der südlichen gebietsinternen Querstraße, entlang der Straße „Westende“ und dem Eugen-Pfaff-Ring zusätzliche oberirdische Stellplätze angeordnet werden.

Des Weiteren soll im mittleren Baufeld eine etwas veränderte Konzeption verfolgt werden, die zur Halle hin Wohnbau und zum Westende hin Tagespflege und betreutes Wohnen um einen Hof herum vorsieht. Im südlichen Baufeld soll Wohnungsbau als Zeilenbau entstehen.

Um die planungsrechtliche Grundlage für die geplante städtebauliche Entwicklung und den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und um die städtebauliche Ordnung zu sichern, ist die Änderung des Bebauungsplans und der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften erforderlich.

Das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB kann für Bebauungspläne angewendet werden, die der Innenentwicklung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder an- deren Maßnahmen der Innenentwicklung dienen. Diese Bebauungspläne unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung. Allerdings darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 2 ha.

Im vorliegenden Fall kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, weil folgende Voraussetzungen vorliegen:

• Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB.
• Die Grundflächen liegen deutlich unter dem Schwellenwert von 2 ha.
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 (6) Nr. 7b BauGB.
• Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant.
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BImSchG genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Frau Hoffmann vom beauftragten Planungsbüro Schöffler aus Karlsruhe wird in der Gemeinderatssitzung online dazugeschaltet um die Umplanungen zu erörtern.

Nach der Beschlussfassung über die Aufstellung und die Billigung der Änderungsplanung würde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 30.01.2026 – 03.03.2026 erfolgen.

Die Änderung betrifft folgende Flurstücknummern (Grundlage ist der aktuelle Lageplan mit dem letzten Fortführungsnachweis 12/2025):

Flst.Nrn.: 6598 (Teilbereich), 6599 (Teilbereich), 1316/14 (Teilbereich), 6600, 6585, 6586, 6587, 6588, 6589, 6590, 6593 (inkl. ehem. 6592 und 6591), 6594.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und die 2. Änderung der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

2. Den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Kultur- und Sportquartier, Westend“ und die 2. Änderung der diesbezüglichen örtlichen Bauvorschriften (siehe Anlage, Stand 18.12.2025) zu billigen.
3. Die Verwaltung mit der Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 74 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) zu beauftragen.

Beschluss

Einstimmig beschlossen: Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.

TOP 5 - Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 15.12.2025 gefassten Beschlüsse

TOP 6 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat

Erscheinung
exklusiv online
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