Gemeinderat

Kurzprotokoll zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Bau und Umwelt am 01.12.2025

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 18:45 Uhr Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt TOP...

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 18:45 Uhr

Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt

TOP 1 - Begrüßung

TOP 2 - Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flurstücks 1513/7, Richard-Wagner-Str. 43
- Hier: Erneute Beurteilung vor Ersetzen des Einvernehmens durch das Baurechtsamt -

Sachverhalt

Es wird auf die Vorlagen und die Beschlussfassungen des Ausschusses für Ordnung, Bau und Umwelt vom 05.11.2024 und des Beschlusses des Gemeinderates vom 24.02.2025 verwiesen.

Der Bauherr plant das Grundstück Richard-Wagner-Str. 43 zu teilen und auf der nördlich gelegenen Grundstückshälfte ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten.

Nachdem der Sachverhalt von der Verwaltung und dem Ausschuss nach § 34 BauGB (Vorhaben im Innenbereich) beurteilt und abgelehnt wurde (kein Einfügen in die Umgebungsbebauung) liegt das Grundstück nicht im Innenbereich, sondern, laut Baurechtsamt, im Außenbereich. Ein Bauvorhaben beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Nach § 35 Abs. 2, 3 BauGB können im Einzelfall sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Bauvoranfrage wurde daher in der Sitzung vom 24.02.2025 nach der Außenbereichsverträglichkeit beurteilt. Der Gemeinderat hatte in dieser Sitzung das Vorhaben erneut abgelehnt, da nach mehrheitlicher Auffassung des Gemeinderates die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch eine Bebauung so dicht an der ökologischen Ausgleichsfläche (B535) beeinträchtigt wären.

Das Baurechtsamt hat nunmehr diesbezüglich die Gemeinde angeschrieben mit der Bitte den Beschluss zu überdenken, da nach deren Auffassung der Beschluss rechtswidrig sei und ansonsten das Einvernehmen ersetzt werden müsse.

Begründet wird dies wie folgt:

„Im Rahmen der Prüfung des Bauvorbescheides (AZ 24021057) wurde die untere Naturschutzbehörde (UNB) angehört.

Hierzu führt die UNB aus: Hinweis: Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die Naturschutzbehörde nach Vorlage der konkreten Flächeninanspruchnahme über Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen entscheiden. Es ist im Bauantragsverfahren daher neben dem schriftlichen Teil des Lageplans auch ein Nachweis vorzulegen, in dem der Umfang der Errichtung baulicher Anlagen auf bereits teil- oder vollversiegelten Flächen nachgewiesen wird.

Aufgrund dessen, dass die UNB bis heute keine neue STN abgegeben hat, ist davon auszugehen, dass keine Einwendungen bestehen. Aufgrund der damaligen STN AZ 24021057 kann davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich keine Bedenken bestanden haben.“

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde erteilt zu der nachfolgenden Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienwohnhauses auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 1513/7, Richard-Wagner-Str. 43:

„Liegen durch das geplante Bauvorhaben Beeinträchtigungen öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB vor?“

gem. §§ 35, 36 BauGB und § 57 LBO ihr Einvernehmen. Es liegen lt. Mitteilung des Baurechtsamtes keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB vor. Der Beschluss vom 24.02.2025 wird zurückgenommen.

Beschluss

Mehrheitlich abgelehnt: Ja 1 Nein 2 Enthaltung 8 Befangen 0.

TOP 3 - Abwasserkanäle
Untersuchung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung

Sachverhalt

Im Rahmen der Eigenkotrollverordnung, welche die Zustandserfassung unserer Misch- und Regenwasserkanäle alle 10 Jahre fordert, sind wir verpflichtet den Kanalzustand wieder zu erfassen.

Die notwendigen Planungsleistungen wurden von Seiten der Gemeinde bei der „BIT Ingenieure“ aus Karlsruhe angefragt.

Nach Sichtung der von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen über unser Kanalnetz haben die BIT Ingenieure der Verwaltung ein Angebot unterbreitet.

Dieses Angebot umfasst folgende Leistungen:
- Kanalbefahrung planen und ausschreiben
- Ausschreibungs- und Ausführungsphase bis hin zur Abrechnung von Ingenieurseite betreuen
- Zustandserfassung unserer Kanalisation

Die Gesamtkosten für diese Leistungen betragen 37.093,29 € brutto.

Die Kalkulation wurde von Seiten der Verwaltung geprüft. Diese ist wirtschaftlich und somit schlägt die Gemeindeverwaltung dem Ausschuss vor, die Ingenieurleistungen zur Kanalkontrolle gemäß EKVO an die BIT Ingenieure zu vergeben.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss stimmt der Beauftragung der Ingenieurleistungen an die BIT Ingenieure aus Karlsruhe zu. Die Auftragssumme beträgt 37.093,29 € brutto.

Beschluss

Einstimmig beschlossen: Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.

TOP 4 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gremium

Erscheinung
exklusiv online
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