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Gemeinderat

Kurzprotokoll zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Bau und Umwelt am 03.06.2025

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 18:44 Uhr Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt TOP 1...

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr

Sitzungsende: 18:44 Uhr

Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt

TOP 1 – Begrüßung

TOP 2 – Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Schwetzinger Str. 60, Flst. Nr.1424
Sachverhalt

Nach dem Abriss des Altbestandes plant der Bauherr nunmehr die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses bestehend aus Vorderhaus, Zwischenbau und Hinterhaus.

Das Baugrundstück liegt im nichtüberplanten Innenbereich und beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Höhe des neuen Gebäudes ordnet sich mit 10,14 m der umgebenden Bebauung unter. Die Bautiefe orientiert sich an den angrenzenden Nebengebäuden. Da bereits bei der Hausnummer 64 eine Wohnbebauung annähernd in dieser Tiefe genehmigt und realisiert wurde, würde sich auch eine Wohnbebauung in dieser Tiefe einfügen.

Nach Art und Maß würde sich das Vorhaben somit einfügen.

Durch die Auflösung des Grenzabstandes zum Nachbar aufgrund der geplanten Grenzbebauung wird aus der bisherigen offenen Bauweise (Häuserfront unter 50 m) eine geschlossene Bebauung (rd. 54 m). Eine geschlossene Bebauung ist im Gebiet vorhanden (Schwetzinger Straße 75 – 79a und Waldpfad 82 – 92). Somit entspricht auch die Bauweise der Umgebungsbebauung.
Bzgl. der Anordnung der Stellplätze wäre anzumerken, dass die Stellplätze an der Westseite unrealistisch erscheinen. Allerdings wäre die Vorgabe des § 37 LBO für ein Einfamilienhaus ohnehin nur ein Stellplatz.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Schwetzinger Str. 60, Flst. Nr. 1424 wird gem. §§ 34, 36 BauGB erteilt, da es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.

Beschluss

Einstimmig beschlossen: Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.

TOP 3 – Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gremium

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 25/2025
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