Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr
Sitzungsende: 19:30 Uhr
Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt
TOP 1 - Begrüßung
TOP 2 - Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
TOP 3 - Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Sachverhalt
Am 08.04.2025 erhielt die Gemeinde Plankstadt durch Bareinzahlung eine Spende eines Bürgers anlässlich eines Geburtstagsbesuchs i.H.v. 150,00 € zugunsten der örtlichen Notgemeinschaft (Anlage 1).
Am 10.04.2025 zahlte eine Bürgerin 150,00 € im Namen der Selbsthilfegruppe Plankstadt ein. Das Geld stammt aus einer Sammlung und soll für die örtliche Notgemeinschaft verwendet werden.
Am 11.04.2025 zahlte die Senioreninitiative Plankstadt (SIP) einen Spendenbetrag i.H.v. 119,00 € ein, welcher bei der Teilnahme am Frühlingsmarkttag am 10.04.2025 gesammelt wurde. Auch dieser erhöht die Mittel der örtlichen Notgemeinschaft.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden gemäß den Anlagen 1-3 zu.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 - Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Plankstadt
Sachverhalt
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr - Herr Uwe Emmert - sowie sein Stellvertreter - Herr Michael Mechler - werden in der Sitzung den neu erstellen Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Plankstadt erläutern.
Bezüglich des im Bedarfsplan enthaltenen Projekts „Neues Feuerwehrgebäude“ wird als nächster Schritt ein Raumprogramm sowie eine Machbarkeitsprüfung für einen neuen Standort gemeinsam mit einem Gutachter und einem Arbeitskreis aus Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und der Verwaltung erstellt. Dieses wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Dem Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Plankstadt.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 5 - Anschaffung eines Food-Trailers
Sachverhalt
Im Rahmen der Vereinsförderung plant die Gemeinde die Anschaffung eines Food-Trailers. Dieser soll ausschließlich an gemeinnützige Plankstadter Vereine zur Nutzung bei Veranstaltungen vermietet werden.
Ein regelmäßig notwendiger Einsatzort wird auf dem Außengelände der Kultur- und Sporthalle sein, um Vereinsgästen bei Veranstaltungen fetthaltige Speisen anbieten zu können, da die dortige Verpflegungsstation lediglich als Aufwärmküche und nicht als Kochküche für Fritteusen und Grillwaren konzipiert wurde. Grund hierfür war die Einsparung von Kosten für den Einbau eines Fettabscheiders, einer entsprechenden Lüftungsanlage, notwendigen Brandschutzklappen i.H.v. rund 100.000 Euro brutto und regelmäßigen jährlichen Wartungsarbeiten i.H.v. rund 13.000 Euro brutto.
Nach Planung der Ausstattung gemeinsam mit der IG Vereine, Einholung mehrerer Angebote und einer Vorortbesichtigung verschiedener Modelle schlägt die Verwaltung das in der Anlage stehende Modell der Firma FlexFuse GmbH vor. Die Anschaffungskosten betragen 29.599,82 Euro brutto.
Bei einer Vermietungshäufigkeit von 10 Mal pro Jahr würden sich die jährlichen Einnahmen und Ausgaben brutto wie folgt darstellen:
Einnahmen aus Vermietung (je Ausleihe 250 €): 2.500 €
Interne Personalkosten (3 Arbeitsstunden à 65 Euro pro Einsatz): 1.950 €
Versicherungskosten: 1.000 €
Kosten professionelle Reinigung (130 € je Reinigung): 260 €
Den jährlichen Einnahmen i.H.v. 2.500 € stünden Ausgaben i.H.v. 3.210 € entgegen. Im Sinne der Vereinsförderung ergäbe sich ein jährlicher Förderbeitrag von i.H.v. 710 Euro.
Nach der Anschaffung könnten die Außenflächen Sponsoren zu Werbezwecken angeboten werden und eventuell ein, wenn auch geringer Teil der Anschaffungskosten, refinanziert werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Food-Trailers laut Angebot der FlexFuse GmbH für brutto 29.599,82 Euro. Der Food-Trailer wird 5 - 10 mal im Jahr ausschließlich an gemeinnützige, ortsansässige Vereine verliehen.
Geänderter Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Food-Trailers laut Angebot der FlexFuse GmbH für brutto 29.599,82 Euro. Der Food-Trailer wird circa 5 - 10 mal im Jahr ausschließlich an gemeinnützige, ortsansässige Vereine verliehen.
Beschluss
Geändert beschlossen: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 6 - Vereinsförderung 1. Stichtag 2025
Sachverhalt
Folgende Anträge gingen bei der Verwaltung ein:
Der Antrag zur Förderung der Machbarkeitsstudie fällt als bauliche Maßnahme unter § 6 der Richtlinien zur Förderung der Vereine. Die Verwaltung schlägt die maximale Förderung i.H.v. 50 Prozent vor.
Alle weiteren Anträge fallen als außerordentliche Beschaffung unter § 5 der Richtlinien zur Förderung der Vereine und sind förderfähig mit einem Prozentsatz von 20 Prozent.
Der HKK beantragt zusätzlich nach § 7 der Richtlinien zur Förderung der Vereine einen Klima- und Umweltbonus i.H.v. 10 Prozent. Einer Förderung kann zugestimmt werden, wenn der neue Geschirrspüler mindestens der Energieeffizienzklasse B angehört.
Die Anträge der Tanzsportgarde zur Anschaffung von Uniformen und der TSG zur Anschaffung von Fußballtoren gingen verspätet am 14.04.2025 ein. Das Gremium entscheidet, ob ausnahmsweise eine Förderung erteilt wird.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Vereinsförderung i.H.v. 10.900 Euro.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 7 - Ausscheiden von Gemeinderat Tom Schneider aus dem Gemeinderat
Sachverhalt
Gemeinderat Tom Schneider hat der Verwaltung mit Schreiben, eingegangen am 26.03.2025 mitgeteilt, dass er wünscht, aus dem Gemeinderat auszuscheiden, da er beruflich wesentlich stärker belastet ist. Diesem Wunsch soll in der Gemeinderatssitzung am 28.04.2025 entsprochen werden. Herr Schneider gehört seit Juli 2024 dem Gremium an.
Gemäß § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) kann der Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet gem. § 16 Abs. 2 GemO bei Gemeinderäten der Gemeinderat.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden von Gemeinderat Tom Schneider aus dem Gemeinderat zu.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 8 - Nachrücken von Frau Anja Kegler in den Gemeinderat
a) Förmlicher Beschluss und Feststellung eventueller Hinderungsgründe
b) Verpflichtung
c) Neubesetzung von Ausschüssen
Sachverhalt
Zu a) Gemäß § 31 Abs 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) rückt der/die als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber/in nach. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 hatte die Bewerberin Anja Kegler die nächsthöchste Stimmenzahl und rückt somit als Ersatzperson mit 1.081 Stimmen auf der SPD-Liste automatisch und gleichzeitig mit dem Ausscheiden von Gemeinderat Tom Schneider nach. Frau Kegler wurde gebeten, bis zum 04.04.2025 schriftlich zu erklären, dass sie das Amt einer Gemeinderätin für das ausgeschiedene Ratsmitglied Tom Schneider antreten wird und dass keine Hinderungsgründe dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen. Frau Kegler teilte fristgerecht mit, dass Sie die Wahl zur Gemeinderätin annimmt.
Zu b) Der Bürgermeister verpflichtet einen Gemeinderat in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten nach § 32 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
Zu c) Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Tom Schneider aus dem Gemeinde-ratsgremium ändert sich auch die Zusammensetzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses „Sanierungsausschuss“ in dem er Mitglied war. Ebenfalls ändert sich die Zusammensetzung des Ausschusses „Landwirtschaftsausschuss“ in dem er im Rahmen der Reihenfolgestellvertretung Stellvertreter war.
Die Nachwahl der in Anlage genannten Personen oder die Wahl eines/einer anderen ordentlichen Ausschussmitglieds oder Stellvertreters/in setzt grundsätzlich das bisher übliche formlose Wahlverfahren über die diesbezügliche Neubesetzung eines Ausschusses voraus, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung stets einstimmig bzw. mit dem ausdrücklichen Votum aller Gemeinderäte zu erfolgen hat.
Wäre die geforderte einstimmige Beschlussfassung (offene Wahl per Akklamation) über die Nachwahl/Neubesetzung nicht möglich, wird die/der Ausschuss-Stellvertreter/in nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge formal gewählt werden.
Nach Mitteilung der SPD-Fraktion soll Frau Kegler den ausscheidenden Gemeinderat Tom Schneider in allen oben genannten Ausschüssen ersetzen. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine offene Wahl per Akklamation über die Neubesetzung durchzuführen.
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat stellt fest, dass für Gemeinderat Tom Schneider nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 als nächste Ersatzbewerberin auf der SPD-Liste Frau Anja Kegler in den Gemeinderat nachrückt. Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), die dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen, liegen nicht vor.
b) In der Sitzung des Gemeinderats soll Herr Bürgermeister Drescher Frau Anja Kegler per Handschlag verpflichten und sie auf ihre Rechte und Pflichten einer Gemeinderätin hinweisen.
c) Der Gemeinderat wählt die Zusammensetzung der vom Ausscheiden des Gemeinderats Tom Schneider betroffenen Ausschüsse neu.
Beschluss
a) Einstimmig beschlossen: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
b) Erfolgt.
c) Per Akklamation einstimmig öffentlich abgestimmt: Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 9 - Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 31.03.2025 gefassten Beschlüsse
TOP 10 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat