Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr
Sitzungsende: 19:38 Uhr
Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt
TOP 1 - Begrüßung
TOP 2 - Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
TOP 3 - Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Sachverhalt
Am 24.04.2025 beantwortete der SV Sandhausen 1916 e. V. eine Sachspende an die Gemeindebücherei positiv. Es handelte sich hierbei um 2 Trikots im Wert von 68,29 €, die im Rahmen der Leseaktion in den Sommerferien für Kinder ausgegeben werden sollten. Die Trikots kamen am 01.07.2025 an, sodass dieses Datum als Erhalt der Spende maßgeblich ist. Die Spende wird bereits jetzt beschlossen (auch wenn unter 100,01 €), damit die Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann (Anlage 1).
Am 03.09.2025 erhielt die Gemeinde Plankstadt von einem Plankstadter Bürger einen Scheck anlässlich der Diamantenen Hochzeit i.H.v. 500,00 €. Die Spende war zweckgebunden für die örtliche Notgemeinschaft. Der Geldeingang konnte nach Einlösung des Schecks am 11.09.2025 verzeichnet werden (Anlage 2).
Auch im Jahr 2025 fand an den Tagen 12.09.2025 u. 13.09.2025 wieder der Kruschd- und Krempelmarkt im Gemeindezentrum statt. Hier konnte an den beiden Tagen ein Erlös i.H.v. 3.398,00 € erzielt werden, der die finanziellen Mittel der örtlichen Notgemeinschaft aufstockt. Die Einzahlung in der Gemeindekasse erfolgte am 15.09.2025 (Anlage 3).
Am 23.10.2025 erhielt die Gemeinde Plankstadt eine Spende der Firma Berger GmbH für die Freiwillige Feuerwehr i.H.v. 4.779,56 €. Dieser Betrag dient dem teilweisen Ausgleich der Anschaffung von Rettungsgurten (Anlage 4).
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Annahme der Spenden gemäß den Anlagen 1-4 zuzustimmen.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 - Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Sachverhalt
Am 14.11.2025 erhielt die Gemeinde Plankstadt vom Lions-Clubhilfswerk Schwetzingen eine Spende i.H.v. 1.000,00 € für die Anschaffung eines weiteren Schülerbusses für die ukrainische Stadt Kozelets (Anlage 1).
Zudem spendete das Lions-Clubhilfswerk Schwetzingen mit gleichem Datum einen Betrag i.H.v. 1.251,88 € für die Übernahme der Kosten für Waschmaschine, Ersatzrad und Werkzeug für das Sozialcenter für Binnenflüchtlinge in der ukrainischen Stadt Kozelets in Höhe von 1.251,88 € (Anlage 2).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt den Spenden der Tischvorlage gemäß den Anlagen 1-2 zu.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 5 - Feldwegeschäden infolge Vibro-Truck Befahrung
- Verbessertes Angebot der Firma Geo Hardt
Sachverhalt
Im Zuge der Vibro-Truck-Befahrungen durch die Firma GeoHardt GmbH kam es im Januar 2023 zu Schäden an mehreren gemeindeeigenen Wirtschaftswegen.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers (QBE) bot mit Schreiben vom 08.08.2025 einen pauschalen Vergleichsbetrag von 110.000 € an. Dieses Angebot wurde vom Gemeinderat am 31.08.2025 einstimmig abgelehnt. Zwischenzeitlich konnten mehrere Gespräche und Vor-Ort-Termine erfolgen, zudem wurde ein Gutachter für Asphaltschäden sowie ein Anwalt seitens der Gemeinde hinzugezogen. Der Gutachter sah es möglich an, die Schäden durch Maßnahmen an der Asphaltdecke beseitigen zu können. Am 13.11.2025 kam das Unternehmen Geohardt nun erneut auf die Gemeinde zu und teilte schriftlich mit, dass sie ihr ursprüngliches Angebot aufgrund der Aussagen auf 160.000 € erhöht, dies entspricht den Ausführungen des Gutachters. Das Angebot erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für zukünftige und ähnlich gelagerte Schadensfälle und ist nicht-öffentlich in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, das verbesserte Angebot der Firma Geohardt vom 13.11.2025 anzunehmen.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 6 - Erhöhung des Stellplatzmietzinses für die Tiefgaragenstellplätze im Gemeindezentrum und in der Seniorenwohnanlage
Sachverhalt
Aufgrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die Gemeinde verpflichtet für Ihre Leistungen, soweit vertretbar, marktgerechte Preise anzusetzen.
Die Mieten für die Tiefgaragenstellplätze liegen seit Jahren konstant bei 25 € bzw. 35 € / Monat.
Recherchen haben ergeben, dass die durchschnittlichen Mietpreise für Tiefgaragenstellplätze in den Umkreisgemeinden je nach Lage und Ausstattung zwischen 50 € und 95 € liegen. Die Nachfrage ist sehr hoch.
Im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen wurde die Angelegenheit besprochen und ein Mietzins von 60 € / Monat zum nächstmöglichen Zeitpunkt als angemessen angesehen.
Die Erhöhungen für die freivermieteten Plätze werden umgehend durchgeführt. Die Erhöhungen für die mit Wohnungsmietverträgen verbundenen Stellplätze werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit den allgemeinen Mieterhöhungen umgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Mietpreis für einen Tiefgaragenstellplatz im Gemeindezentrum bzw. in der Seniorenwohnanlage wird auf 60 € / Stellplatz / Monat (Brutto) festgelegt. Die laufenden Verträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zeitnah angepasst.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 7 - Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Gemeindebibliothek Plankstadt
Sachverhalt
Der Vorstand der Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. hat in seiner Mitgliederversammlung vom 17.09.2025 die Erhöhung der Jahresgebühr für die Metropolcard von derzeit 24 € auf ab dem 01.01.2026 28 € beschlossen.
Bei der o.g. Mitgliederversammlung wurde durch den Vorstand erneut darauf hingewiesen, die Metropolcard auch weiterhin aktiv zu bewerben, auch wenn nur eine Bibliothek genutzt wird. Durch den Kauf der Metropolcard wird das Angebot der digitalen Medien (metropolbib, Brockhaus, Munzinger, PressReader) unterstützt, welches für die Mitgliedsbibliotheken zugänglich gemacht wird. Ohne eine Mitgliedschaft bei Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e. V. wäre für eine Bibliothek in der Größenordnung von Plankstadt ein solches Angebot finanziell nicht leistbar.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund sowie infolge des in den vergangenen Jahren gerade auch im Bereich der digitalen Medien gestiegenen Angebots vor, ebenfalls die Jahresgebühr der Gemeindebibliothek von derzeit 10 € auf ab dem 01.01.2026 15 € anzupassen. Diese Gebühr wurde seit ihrer Einführung zu Beginn des Jahres 2005 nicht erhöht. Durch die vorgeschlagene Anpassung könnten die Einnahmen der Bücherei bei derzeit 397 erwachsenen Lesern zzgl. 60 Personen, die eine Metropolcard haben, von derzeit 3.970,00 € / Jahr auf künftig 5.955,00 € / Jahr steigen.
In diesem Zuge sind auch die weiteren Gebühren anzupassen.
Ab dem 01.01.2026 sollen daher nach bereits erfolgter Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 03.11.2025 0,30 € je Kopie in Rechnung gestellt werden. Die Mahngebühren sollen von 2,00 Euro bis 5,00 Euro erhöht werden (1,00-4,00 Euro). Die Tagesgebühr soll auf 3,00 Euro erhöht werden (bisher 1,50 €), die Ersatzausweise von 3,00 € auf 5,00 €. Die Fernleihgebühr soll von 3,00 auf 5,00 Euro angepasst werden.
Zu den Kopiergebühren ist folgendes auszuführen. Es wurden im Durchschnitt der letzten 5 Jahre 9.450 Kopien pro Jahr an dem auch öffentlich genutzten Kopierer in der Bücherei getätigt. Davon sind 2025 rund ca. 3.000 Kopien p.a. von Kunden (Stand 04.11.2025: 2.568 öffentliche Kopien), der Rest wird vom Büchereipersonal erstellt, dem aktuell noch zwei weitere Arbeitsplatzdrucker zur Verfügung stehen (ein Gerät an der Theke, ein Gerät im Büro). 2019 wurden hingegen nur 960 Kopien von Kunden erstellt, die Zahl der öffentlichen Kopien ist in den letzten Jahren somit deutlich gestiegen, was sicherlich an dem sehr günstigen Preis von 0,10 Euro pro Kopie liegt.
Die Leasing-Kosten für den Kopierer inklusive Verbrauchsmaterial belaufen sich auf 4.980 Euro p.a. Die reinen Kosten für Geräteleasing – ohne die eigentlich kostenrechnerisch notwendige Berechnung des Personalaufwands, Strom, Papier – betragen somit 2025 voraussichtlich 0,53 Euro pro Kopie. Damit deckt die vorgeschlagene Gebühr von 0,30 Euro nicht die entstehenden Kosten, sondern die Gemeinde subventioniert jede Kopie mit ungefähr dem gleichen Betrag. Ein Kopiergerät in einer Bücherei dient sicherlich dem öffentlichen Zweck der Bildungsförderung und darf grundsätzlich somit durch die Gemeinde auch subventioniert werden. Allerdings darf eine Gemeinde einem gewerblichen Anbieter durch eine Subventionierung keine Konkurrenz machen, bzw. den Wettbewerb verzerren. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Satz von 0,30 Euro beiden Aspekten gerecht wird.
Insgesamt lag die Kostendeckung der Bücherei mit Kulturangebot 2023 (Rechnungsergebnis) bei 8,18 Prozent. Nach dem Haushaltsplan 2025 liegt die Kostendeckung bei 6,75 Prozent. Die Anhebung aller Gebühren wie vorgeschlagen (ca. + 4.000 Euro) entspräche für das Jahr 2025 einer Erhöhung der Kostendeckung von 1,20 Prozent auf 7,95 Prozent. Damit läge die Kostendeckung in etwa wieder auf dem Niveau von 2023.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Gemeindebibliothek Plankstadt ab dem 01.01.2026 zu.
Beschluss
Mehrheitlich beschlossen: Ja 17 Nein 2 Enthaltung 0 Befangen 0.
GR Dr. Dr. Mende (SPD) und GR Kegler (SPD) stimmten dagegen.
TOP 8 - Vergabe von Grünpflegearbeiten
Sachverhalt
Aufgrund des Ablaufs des Durchführungszeitraums waren die externen Grünpflegearbeiten neu auszuschreiben. Aufgrund der letzten Änderung der VOL und der damit verbundenen Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe konnte eine einfache Angebotseinholung durchgeführt werden und auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden.
Es wurden acht regionale Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe mit einer Angebotsanforderung für die in vier Losen aufgeteilten Grünpflegearbeiten angeschrieben. Der ausgeschriebene Durchführungszeitraum liegt zwischen dem 15.10.2025 und dem 14.10.2027 (er verschiebt sich entsprechend des Beschlusses nach hinten).
Es handelt sich um folgende Anlagen:
Los 1: Humboldtschule, Jubiläumspark, Castelnau-le-Lez-Anlage
Los 2: Neurott zwischen Gewerbering und Festplatz, Kantstraße, Heinrich-Heine-Weg, Golnerstraße
Los 3: Gässeläcker / Zentstraße, Ludwigstraße / Alte Schmiede, Keesgrieb, Bgm-Werner-Weick-Straße, Willy-Brandt-Straße, Bruchhäuser Weg, Konrad-Adenauer-Ring, Kreisel Ost.
Los 4: Areal Adler
Es ging ein Angebot ein für die Lose 1-3. Für das Los 4 gingen zwei Angebote ein. Aufgrund des großen Preisunterschiedes wurde mit dem zweiten Bieter für das Los 4 ein Aufklärungsgespräch geführt.
Bieter 1 Los 1-3 = brutto (für 1 Jahr): 78.150,06 € (Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege Süd-West GmbH & Co. KG, Mannheim)
Bieter 1 Los 4 = brutto (für 1 Jahr): 1.851,71 € (Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege Süd-West GmbH & Co. KG, Mannheim)
Bieter 2 Los 4 = Brutto (für 1 Jahr): 24.157,00 €
Die Firma WISAG hatte bereits den Pflegeauftrag in den Jahren 2021 und 2024 ausgeführt und ist der Verwaltung als kompetent und zuverlässig bekannt. Zum Jahr 2024 wurden keine Preissteigerungen vorgenommen.
Das Angebot ist auskömmlich und entspricht den allgemeinen Preisen der Branche. Das Personal des Bauhofs hat auch ohne die Pflege dieser aufwendigen Anlagen bereits seine Leistungsgrenze vollständig erreicht und könnte diese Aufgabe mit der vorhandenen Personaldecke nicht zusätzlich stemmen. Zudem ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, die Arbeitsspitze wie bisher mit externen Dienstleistungen abzudecken, um eine kontinuierlich hohe Auslastung des eigenen Personals zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt hat die diesbezügliche Vergabe empfohlen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege Süd-West GmbH & Co. KG, Mannheim für die Lose 1-4 zu einem Angebotspreis von 80.353,60 € / jährlich brutto zu.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 9 - Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg - Festlegung der Wahlhelferentschädigung
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat im Vorfeld der Landtagswahl 2026, welche am 08.03.2026 durchgeführt wird, durch Beschluss die Höhe der Vergütung der ehrenamtlichen Wahlhelfer festzulegen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld i.H.v. 35 € für den Vorsitzenden und 25 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Die überwiegende Zahl der Kommunen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und gewähren einen Betrag zumindest in dieser Höhe, meist jedoch darüber.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Entschädigung i.H.v. 25 € für die Wahlhelfertätigkeit als nicht angemessen erscheint, sollte aus Sicht der Verwaltung ein höherer Betrag gewährt werden. Für die Kommunal-, Kreistags- und Europawahl am 09. Juni 2024, die Bürgermeisterwahl am 07. Juli 2024 sowie die Bundestagswahl am 23.02.2025 wurde bereits eine Entschädigung pro Einsatztag von insgesamt 100 € festgesetzt. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund auch für die Landtagswahl im kommenden Jahr eine Entschädigung pro Einsatztag von insgesamt 100 € pro Wahlhelfer vor. Dies ist nötig, um die Wahlhelfertätigkeit und den zusätzlichen Mehraufwand zu würdigen und auch künftig die Bereitschaft zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Tätigkeit zu fördern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Wahlhelferentschädigung für die Durchführung der Landtagswahl am 08.03.2025 auf insgesamt 100 € pro Wahlhelfer und Auszählungstag.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 19 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 10 - Einführung hybrider Gemeinderatsitzungen und Livestreaming in öffentlichen Sitzungen
Sachverhalt
Am 21.07.2025 ging folgender Antrag der GLP zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Plankstadt ein:
Am 16. Juli 2025 hat der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften (Drucksache 17/8922) verabschiedet. Damit wird den Kommunen die rechtssichere Möglichkeit eröffnet, hybride Sitzungsformate sowie Film- und Tonübertragungen öffentlicher Sitzungen in ihrer Hauptsatzung zu regeln.
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Änderung der Hauptsatzung zur Ermöglichung hybrider Gemeinderatssitzungen.
Auf Basis des neu gefassten § 37a GemO wird beantragt,
- die Hauptsatzung der Gemeinde Plankstadt dahingehend zu ändern, dass Mitgliedern des Gemeinderats – mit Ausnahme des Vorsitzenden – auf eigenen Wunsch die digitale Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung ermöglicht wird;
- die technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für hybride Sitzungen zu prüfen und sicherzustellen;
- die Möglichkeit zu schaffen, dass in begründeten Einzelfällen eine digitale Teilnahme ausgeschlossen werden kann (§ 37a Abs. 3 GemO);
- die Zuschaltung auch für nichtöffentliche Sitzungen unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten gemäß § 17 GemO zu regeln.
2. Einführung von Livestreams öffentlicher Sitzungen
Nach § 35 Abs. 3 GemO wird beantragt,
- die Hauptsatzung um eine Regelung zu ergänzen, die es der Gemeinde erlaubt, Film- und Tonaufnahmen öffentlicher Sitzungen zum Zweck der Veröffentlichung (z. B. per Livestream oder Videopodcast) anzufertigen;
- die technischen, rechtlichen und personellen Anforderungen sowie die datenschutzkonforme Umsetzung des Livestreams zu prüfen
- eine barrierearme digitale Infrastruktur bereitzustellen, die insbesondere auch Bürgerinnen und Bürgern mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen familiären Anforderungen (z. B. Alleinerziehenden) die demokratische Teilhabe erleichtert.
Begründung:
Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen die Attraktivität kommunaler Ehrenämter stärken und den Zugang zur politischen Mitgestaltung erleichtern. Für unsere Gemeinde bietet sich damit die Möglichkeit, durch hybride Sitzungsformate und digitale Übertragungen eine moderne, familienfreundliche und transparente Gemeinderatsarbeit zu etablieren.
Wir beantragen daher:
- die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der Hauptsatzung,
- die rechtliche und technische Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten sowie
- die Vorlage eines entsprechenden Satzungsentwurfs zur Beratung im Gemeinderat.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Antrag wurde im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten und weit überwiegend wurde dem Gemeinderat die Ablehnung des Antrags vorgeschlagen. Gründe der Ablehnung waren fehlende Erfahrungswerte vergleichbarer Kommunen, die räumliche Nähe in Plankstadt, die eine Übertragung weniger notwendig erscheinen lässt sowie der Erhalt der guten nicht digitalen Sitzungsqualität in Plankstadt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat lehnt den Antrag der GLP zur Änderung der Hauptsatzung ab.
Beschluss
Mehrheitlich beschlossen: Ja 16 Nein 3 Enthaltung 0 Befangen 0.
GR Burger (GLP), GR Felbel (GLP) und GR Reize (GLP) stimmten dagegen.
TOP 11 - Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 29.09.2025 gefassten Beschlüsse
TOP 12 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat