Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr
Sitzungsende: 19:38 Uhr
Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt
TOP 1 - Begrüßung
TOP 2 - Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
TOP 3 - Bebauungsplan "Scipiostraße, 4. Änderung" frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt
In der Sitzung vom 20.03.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Scipiostraße“ auf den Weg zu bringen. Diese Bebauungsplan-Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung abgewickelt.
In der Gemeinderatssitzung am 14.10.2024 wurde die städtebauliche Analyse beschlossen.
Auf dieser Grundlage wurde nunmehr ein Nachverdichtungsplan erstellt, außerdem wurden die Zwecke und Ziele der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom Planungsbüro festgelegt. Nachdem in der OBU-Sitzung am 03.06.2025 noch Unklarheiten festgestellt wurden, hat die Verwaltung diese mit dem Planungsbüro nochmals erörtert. Hierbei wurde u. a. eine unklare Aufstockungs- und Grundstückssituation und die Ausgestaltung von Grünzonen in der Ladenburger Str. 12 und in der Scipiostraße 9 abgeklärt. Ebenso wurde ein deutlicheres Farbschema für die Darstellungen der Wohnraumerweiterungsflächen gewählt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Der Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 - Neubau eines Vierfamilienhauses mit überdachten Stellplätzen und sechs Reihenhäuser mit zwei Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 423/3, Scipiostr. 24
Sachverhalt
Das Grundstück liegt im nichtüberplanten Innenbereich. Somit beurteilt sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Der Bauherr plant den Abriss des Altbestandes der Scipiostr. 24. Hier soll ein Vierfamilienhaus in geschlossener Bauweise mit einer Traufhöhe von 5,90 m und einer Firsthöhe von 10,00 m entstehen. Drei der nach Landesbauordnung erforderlichen vier Stellplätze werden im rückspringenden Erdgeschoss an der Scipiostraße untergebracht. Die restlichen Stellplätze liegen entlang der seitlichen Erschließungsstraße.
Die Traufhöhe fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Referenzobjekte: Scipiostr. 2 mit 8 m, Scipiostr. 10 + 12 je 6 m.
Die Firsthöhe fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Referenzobjekt: Scipiostr. 2 mit 12,20 m.
Auch die fiktive hintere Baugrenze des Vorderhauses würde sich unter Bezugnahme der Grundstücke Scipiostraße 14 und 18, ohne die geplante hintere Bebauung, in die Umgebungsbebauung einfügen.
Hinter dem Vierfamilienhaus soll dann in zweiter Reihe eine Reihenhauskette mit 6 Einfamilienhäusern mit je zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (rückspringendes Staffelgeschoss mit Flachdach) entstehen. Die vordere Wandhöhe beträgt 6,45 m inkl. Absturzsicherung der Dachterrasse. Die gesamte Gebäudehöhe liegt bei 8,46 m.
Hier müsste sich der Bauherr an der Bebauung der Scipiostraße 28 orientieren. Diese liegt ebenfalls außerhalb des Bebauungsplans Scipiostraße. Diese Anforderung wurde dem Investor auch so vom Bauamt kommuniziert.
In der Gebäudehöhe liegt das Vorhaben im Rahmen dieser vorhandenen rückwärtigen Bebauung. Allerdings wird die überbaute Grundstücksfläche und eine fiktive östliche Baugrenze deutlich überschritten. Nach Ansicht der Verwaltung ist die gesamte Grundstücksüberbauung hier zu massiv geplant.
Als fiktive Baugrenze müsste die östliche Kante des Gebäudes Scipiostraße 28 herangezogen werden. Diese wird jedoch mit dem gesamten Baukörper des östlichen Reihenendhauses überschritten.
Insgesamt ist die geplante Bebauung in ihrer Gesamtheit als zu massiv anzusehen. Ein Einfügen ist daher aufgrund der überbauten Grundstücksfläche zu verneinen. Durch den massiven Baukörper der Reihenhauskette besteht außerdem die Gefahr, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht mehr eingehalten werden, da die Belüftung des dahinterliegenden Gebietes durch den massiven Baukörper der Reihenhauskette leiden würde. Dieser lange Baukörper würde wie ein Wall wirken. Aufgrund dieser Tatsache kommt auch eine Ausnahme des Einfügens nach § 34 Abs. 3a zur Wohnraumgewinnung nicht in Betracht.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat versagt das Einvernehmen für den Bauantrag zum Neubau eines Vierfamilienhauses mit überdachten Stellplätzen und sechs Reihenhäuser mit zwei Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 423/3, Scipiostr. 24 gem. §§ 34 Abs. 1 und 36 BauGB, da es sich aufgrund der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Ebenfalls wäre die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse hierdurch gefährdet, da aufgrund des massiven Baukörpers der Reihenhauskette die Belüftung des dahinterliegenden Gebietes als nicht mehr ausreichend gesehen wird.
Beschluss
Einstimmig abgelehnt: Ja 0 Nein 22 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 5 - Kultur- und Sporthallen
Außenschriftzug- Beauftragung
Der TOP wurde von der Tagesordnung genommen.
TOP 6 - Anerkennung der vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis erstellten Mietübersicht 2024 als einfacher Mietspiegel
Sachverhalt
Nach § 558 Abs. 2 BGB entspricht die ortsübliche Vergleichsmiete den üblichen Entgelten (Mieten), die in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde für jeweils vergleichbaren Wohnraum erzielt werden. Dabei werden Mietverträge in die Auswertung einbezogen, die in den letzten 6 Jahren vor dem Stichtag der Auswertung, bei Neuvermietung oder Mieterhöhung vereinbart worden sind. Relevant für die Auswertung sind die Kriterien vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit eines Mietobjekts.
Damit eine Mietübersicht auch als Mietspiegel bezeichnet werden darf, muss sie entweder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde (in der Regel der Gemeinde) oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Mit der Anerkennung einer Mietübersicht als Mietspiegel, erhält sie rechtlich einen bindenden Stellenwert.
Die vorliegende Mietenübersicht basiert auf einer strukturierten Auswertung aus über 800 Rückläufen des vom Gemeinsamen Gutachterausschuss erstellten im Frühjahr 2023 entwickelten Fragebogens.
Der einfache Mietspiegel wird auf der Internetseite der Gemeinde/bzw. des Gutachterausschusses veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Er schafft Transparenz über die ortsübliche Vergleichsmiete und leistet damit einen Beitrag zur fairen und nachvollziehbaren Mietpreisgestaltung. Durch die formelle Anerkennung wird die rechtssichere Anwendung im Rahmen des Mietrechts unterstützt.
Eine Überprüfung und Aktualisierung des Mietspiegels soll spätestens in zwei Jahren erfolgen.
Weitergehende Informationen zum Qualitätsanspruch, zur Struktur und zum Aufbau der Übersicht sind in der Ausführung des Gemeinsamen Gutachterausschusses in der Anlage anbei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erkennt die vorliegende Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für das Gebiet der Gemeinde Plankstadt, Stand 01.10.2024 als einfachen Mietspiegel im Sinne des § 558c Abs. 1 BGB an.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 7 - Angleichung der Elternbeiträge für die Schulbetreuung
Sachverhalt
Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung an der Friedrich- und Humboldtschule ist aufgefallen, dass die derzeitigen Beitragssätze uneinheitlich sind, insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Module (Früh-, Kern- und Spätbetreuung).
Eine letzte Beitragsanpassung erfolgte im Jahr 2023. Im letzten Jahr wurde in dem Grundschulbetreuungsbereich vom Träger - entgegen der Beschlusslage des Gemeinderats - keine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % vorgenommen. In diesem Jahr wären die Beträge entsprechend der Beschlusslage um 7,3 % zu erhöhen. Es wird daher vorgeschlagen, diese ausgelassenen Erhöhungen zu nutzen, um die Stundensätze innerhalb der Module zu vereinheitlichen und geringfügig zum 01.07.2025 anzuheben, um Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Dies betrifft konkret die Angleichung der Beiträge für die Module Früh, Kern und Spät auf jeweils einheitliche Sätze an beiden Grundschulen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abrechnung zu vereinfachen und gleichzeitig einheitliche Stundensätze innerhalb der einzelnen Module sicherzustellen, was wiederum zu einer Harmonisierung der Strukturen führt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Anhebung dann wieder nach den Empfehlungen des gemeinsamen Arbeitskreises der Gemeinde-, Städte und Trägerverbände Baden-Württembergs, wie in den anderen Betreuungs-einrichtungen.
Stundensätze Friedrichschule:
Aktuell nach Angleichung ab 01.09.2025
Früh – 36,00 € 36,00 €
Kern – 28,50 € 32,00 €
Spät – 34,66 € 35,00 €
Stundensätze Humboldtschule:
Aktuell nach Angleichung ab 01.09.2025
Früh – 34,00 € 36,00 €
Kern – 32,00 € 32,00 €
Spät – 28,00 € 35,00 €
Diese Stundensätze wurden mit den Nachbarkommunen verglichen. Bei Anwendung der zum 01.09.2025 vorgeschlagenen Beitragsangleichung würden sich die Beiträge weiterhin auf einem vergleichbaren Niveau befinden.
Der Ausschuss hat über die von der Verwaltung vorgeschlagene Angleichung der Elternbeiträge zum 01.09.2025 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, dieser zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung in Absprache mit dem Postillion e.V. vorgeschlagene Angleichung der Elternbeiträge zum 01.09.2025.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 8 - Einsatz der KI-gestützter Protokollierungssoftware "SpeechMindStudio"
Sachverhalt
Leistungsbeschreibung
Bei einem Treffen der Digitalisierungsbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises wurde die KI-gestützte Protokollierungssoftware „SpeechMindStudio“ vorgestellt, für deren Einsatz sich auch das Landratsamt entschieden hat.
Sie ist darauf ausgelegt, aus Audioaufnahmen detaillierte schriftliche Protokolle zu generieren. Das Protokoll ist ein Ergebnis- oder Verlaufsprotokoll von Sitzungen. Die Software verwendet fortschrittliche Algorithmen des maschinellen Lernens und der Spracherkennung, um Sprache effektiv in Text umzuwandeln.
Durch den Einsatz der Software kann der Stundenaufwand zur Erstellung von Sitzungsprotokollen erheblich reduziert werden. Die Verwaltung sieht einen vorteilhaften Einsatz auch bei der Dokumentation von wichtigen Besprechungen, die bisher nicht in diesem Umfang dokumentiert werden konnten.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Software gewährleistet die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich in Rechenzentren, die den strengen EU-Datenschutznormen entsprechen. Löschfristen sind einstellbar.
Eine datenschutzrechtliche Beurteilung des Datenschutzbeauftragten (Komm.ONE) steht derzeit noch aus.
Voraussetzung für den Einsatz der Software bei Gemeinderatsitzungen und Ausschusssitzungen ist die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung jedes Gemeinderates. Eine Mustereinverständniserklärung ist angehängt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, zur Reduzierung von Personalstunden beim Anfertigen von Sitzungsprotokollen den Einsatz der KI-gestützten Protokollierung einzusetzen.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 9 - Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung am 23.06.2025 gefassten Beschlüsse
TOP 10 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat