Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr
Sitzungsende: 18:41 Uhr
Raum/Ort: Raum Castelnau, Rathaus, Schwetzinger Straße 28, 2. Obergeschoss, 68723 Plankstadt
TOP 1 - Begrüßung
TOP 2 - Erhalt des Grabsteins an der Grabstätte F/030N
Sachverhalt
Die Nutzungsberechtigte der Doppeltiefwahlgrabstätte F/030N schrieb das Friedhofsamt mit dem Ziel der Abräumung bzw. Rückgabe der Grabstätte F/030N an.
Da es sich aus Sicht der Verwaltung um einen besonders aufwendig gestalteten Grabstein handelt, stellt sich nunmehr die Frage, ob dieser erhaltenswert ist und aus diesem Grund evtl. stehen bleiben oder an eine andere Stelle versetzt werden soll.
Das Nutzungsrecht an der Grabstätte auf dem Friedhof der Gemeinde Plankstadt wurde erstmals im Jahre 1911 erworben. Die Grabstätte trug die laufende Nr. 16 in den alten Grabbüchern. Die Nummer der Grabstätte ist der Beweis dafür, dass es sich um eine der ersten, und demnach um eine historische Grabstätte des Plankstadter Friedhofs handeln muss. Der Grabstein der Familie Erckenbrecht in seiner jetzigen Form (s. Anlage) steht seit ca. 1963.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 bereits den Erhalt des Grabsteins auf der benachbarten Grabstätte F/032N beschlossen. Einige Grabstätten in dieser Reihe sind die ersten, die auf dem Friedhof belegt wurden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es sich hier um einen erhaltenswerten Grabstein handelt und schlägt daher vor, den Grabstein an der besagten Stelle zu belassen, hierbei jedoch die Einfassung durch die Nutzungsberechtigte entfernen zu lassen.
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Erhalt des Grabsteins F/030N an der bisherigen Stelle und beauftragt die Verwaltung, die Entfernung der Einfassung durch die Nutzungsberechtigte zu beauftragen.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 3 - Vermietung Food-Trailer - Reduzierung des Mietpreises
Sachverhalt
In der Sitzung der IG Vereine am 12.05.2026 wurde der Mietpreis für den Food-Trailer in Höhe von 250 Euro je Ausleihe von den Vereinen als zu hoch erachtet. Die Vereine erklärten, dass ein Mietpreis von 175 Euro als Kompromiss tragbar wäre.
Die Verwaltung schlägt diese Reduzierung des Mietpreises beim ersten Mieten eines Vereins im Jahr vor. Sollte der Verein den Food-Trailer weitere Male im Jahr ausleihen, würde der Mietpreis 250 Euro pro Ausleihe betragen.
Die jährliche Einnahme- und Ausgabekalkulation aus der Gemeinderatsitzung vom 28.04.2025 aktualisiert um die Erhöhung der internen Personalkosten von 65 auf 68 Euro würde bei einer Vermietungshäufigkeit von 10 mal im Jahr an verschiedene Vereine wie folgt aussehen:
Einnahmen aus Vermietung (je Ausleihe 175 €): 1.750 €
Interne Personalkosten (3 Arbeitsstunden à 68 Euro pro Einsatz): 2.040 €
Versicherungskosten: 1.000 €
Kosten professionelle Reinigung (130 € je Reinigung): 260 €
Den jährlichen Einnahmen i.H.v. 1.750 € stünden Ausgaben i.H.v. 3.300 € entgegen. Im Sinne der Vereinsförderung ergäbe sich ein jährlicher Förderbeitrag von i.H.v. 1.550 Euro statt 710 Euro.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss entscheidet, den Mietpreis für den Food-Trailer von 250 Euro auf 175 Euro je Ausleihe beim ersten Mieten eines Vereins pro Jahr zu reduzieren und den fehlenden Betrag als Vereinsförderung zu decken.
Beschluss
Einstimmig beschlossen: Ja 10 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 - Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gremium