WELCHE PROMILLEGRENZE GILT AUF DEM FAHRRAD?
Nach § 316 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer durch Alkohol nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.
Dies gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrräder.
Schon ab 0,2 Promille steigt das Unfallrisiko.
Ab 0,8 Promille treten Gleichgewichtsstörungen auf.
Ab 1,6 Promille sind schwere Koordinationsstörungen und Gedächtnisverlust zu beobachten, man ist absolut fahruntüchtig und muss ggf. zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wer sie verweigert oder nicht besteht, verliert den Führerschein und riskiert sogar ein behördliches Radfahrverbot.