Auf ein Wort:
„So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“ (Epheser 2,19 – Biblisches Wort für den 7. Sonntag n. Trinitatis – 3. August 2025)
Sonntag, 3.8.
10.00 Uhr Gottesdienst (Kirchenrat i.R. Dr. Schmückle) – mit Musik für Oboe (Uli Steinheil) und Orgel (Susanne Schmidt-Zahnlecker)
Montag, 4.8.
9.00 Uhr Helferkreis
Das Gemeinschaftliche über den Gottesdienst hinaus zu pflegen, ist gute Tradition in unserer Kirchengemeinde. So auch die Möglichkeit, nach dem Kirchgang noch bei einer Tasse Kaffee miteinander ins Gespräch zu kommen. Können auch Sie sich vorstellen, beim HelferInnenkreis mitzumachen? Neue Gesichter sind herzlich willkommen hereinzuschauen.
Sonntag, 10.8.
10.00 Uhr Gottesdienst (Kirchenrätin Gisela Dehlinger)
Vorschau:
Ferienspiele für Kinder von 7-11 Jahren. Ihr könnt Euch per E-Mail anmelden bei Mareike Albrecht, Diakonie.Korntal.Christuskiche@elkw.de
Wir wünschen Ihnen eine schöne, gesegnete Sommerzeit!
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Kirchenwahlen am 1. Advent
Evang. Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt
Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und die ihre Hauptwohnung im Bereich der württembergischen Landeskirche haben. Wähler mit mehreren Wohnsitzen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg können sich aussuchen, in welcher Kirchengemeinde sie wählen wollen. Normalerweise wird in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes gewählt. Wer stattdessen in der Gemeinde des Nebenwohnsitzes wählen will, muss dies beim Pfarramt beantragen. Alle Wahlberechtigten sind in der Wählerliste eingetragen. Die Wählerlisten werden zur Einsichtnahme vom 20. bis 24. Oktober 2025 ausgelegt. Eine Briefwahl ist möglich.
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein. Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt, Kirchstr. 5, schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich. In unserer Kirchengemeinde sind 7 Kirchengemeinderäte zu wählen.
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.
Weitere Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de
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Nähere Informationen zu unseren Gruppen und Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.elk-wue-Korntal.de.
Beachten Sie bitte für alle Veranstaltungen immer auch die jeweils aktuellen Informationen in unseren Schaukästen und hier im Amtsblatt.
Barrierefrei: Die Christuskirche ist barrierefrei zugänglich. Im angeschlossenen Gemeindehaus stehen ebenfalls barrierefreie Toiletten zur Verfügung.