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L 549: Sanierung zwischen Bernau und Neckarbischofsheim

Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe Temporäre Sperrungen des Radwegs ab dem 14. August 2025 Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe...

Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Temporäre Sperrungen des Radwegs ab dem 14. August 2025

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird seit dem 1. August 2025 die schadhafte Fahrbahn der L 549 zwischen Neckarbischofsheim und Bernau saniert. Auf einer Strecke von rund 1,6 Kilometern werden die Asphaltdeck- und die Asphaltbinderschicht erneuert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen (Mitteilung vom 17. Juli 2025). Die Maßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt.

Während der ersten beiden Bauabschnitte kann der straßenbegleitende Geh- und Radweg ohne Einschränkungen genutzt werden, da dieser durch einen Grünstreifen ausreichend von der Fahrbahn der L 549 getrennt ist. Ab dem dritten Bauabschnitt verläuft der Radweg jedoch unmittelbar neben der Fahrbahn und muss daher während des Ein- und Ausbaus der Asphaltschichten aus Sicherheitsgründen voll gesperrt werden. Herumfliegendes Gestein stellt in diesen Phasen eine potentielle Gefahr für den Fuß- und Radverkehr dar.

Der Radweg wird an folgenden Terminen gesperrt sein:

Donnerstag, 14. August | Freitag, 15. August | Dienstag, 19. August | Mittwoch, 20. August | Mittwoch, 27. August | Dienstag, 2. September | Mittwoch, 3. September

Die Umleitungsstrecke verläuft über die von-Hindenburg-Straße, die Bahnhofstraße und die Helmstadter Straße entlang dem Storchenäckergraben in Richtung Schwarzbachsiedlung und von dort zurück zur L 549. Die Umleitung wird ausgeschildert.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

Aktuelle Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen in Baden-Württemberg sind unter VerkehrsInfo BW und in der VerkehrsInfo BW-App zu finden.

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Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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