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Laden im Mehrparteienhaus

Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ des Bundes unterstützt den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mehreren Parteien....

Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ des Bundes unterstützt den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mehreren Parteien. Ziel ist es, die Elektromobilität alltagstauglicher zu machen und insbesondere Bewohnerinnen und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern den Zugang zu Lademöglichkeiten zu erleichtern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Mehrparteienhäusern. Dazu zählen neben Wallboxen auch die technische Erschließung der Stellplätze, etwa Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetz
  • Einzelne Wohnungseigentümerinnen und ‑eigentümer, die Mitglied einer WEG sind
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Eigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern sind
  • Privateigentümerinnen und ‑eigentümer (natürliche Personen) von Mehrparteienhäusern
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen, Kommunale Gesellschaften und Genossenschaften oder Eigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern oder zugehörigen Stellplätzen (mit funktionalem Bezug zum Gebäude)

Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit festen Pauschalen pro Stellplatz bzw. Ladepunkt. Je Stellplatz sind Zuschüsse in Form einer Pauschale von bis zu 1.500 Euro für die Errichtung eines betriebsfähigen Ladepunkts inklusive Vorverkabelung möglich – wenn dieser bidirektionale Laden unterstützt, sogar bis zu 2.000 Euro. Alternativ kann auch die bloße Vorverkabelung mit bis zu 1.300 Euro gefördert werden.

Zeitpunkt der Antragsstellung?

Förderanträge können in allen Förderaufrufen ab dem 15. April 2026 gestellt werden. Für den Förderaufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind. Im Förderaufruf für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können Anträge bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.

Grundlegende Voraussetzungen:

  • Gefördert wird ausschließlich Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Wohnnutzung. Gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Mindestumfang je Mehrparteienhaus: Im Rahmen jedes Förderprojekts müssen pro Mehrparteienhaus mindestens sechs Stellplätze sowie mindestens 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze elektrifiziert werden.

Dabei genügt es, wenn die Stellplätze mindestens vorverkabelt werden (s.u.). Mehrparteienhäuser, die weniger als sechs Stellplätze haben, können leider keinen Förderantrag stellen.

  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen wird
  • Die geförderten Stellplätze bzw. die Ladeinfrastruktur müssen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren betrieben werden (Zweckbindungsfrist).
  • Betrieb mit erneuerbaren Energien: Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich unter Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen (s.u.), zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage.

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sowie die geltenden Ausschlusskriterien sind der Förderrichtlinie sowie den jeweiligen Aufrufveröffentlichungen zu entnehmen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des Projektträgers.

Die Anträge werden teilweise nach dem Eingangsprinzip („Windhundprinzip“) vergeben, sofern kein wettbewerbliches Verfahren vorgesehen ist.

Ablaufübersicht:

  1. Unterlagen vorbereiten
  2. Antrag online ab dem 15.04.2026 einreichen
  3. Bewilligung abwarten
  4. Dienstleistungsvertrag vergeben
  5. Vorhaben umsetzen
  6. Verwendungsnachweis einreichen

Warum ist das Programm wichtig?

Der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist technisch und organisatorisch komplex. Das Förderprogramm setzt gezielt Anreize, um diese Hürden zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu beschleunigen.

Antragsstellung sowie weitere Informationen unter:

www.laden-im-mehrparteienhaus.de/

Stadtverwaltung, Stadtplanungsamt

Tel. 0 74 72 / 165-289

E-Mail: klimawandel@rottenburg.de

Erscheinung
exklusiv online
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Rottenburg am Neckar
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