Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ des Bundes unterstützt den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mehreren Parteien. Ziel ist es, die Elektromobilität alltagstauglicher zu machen und insbesondere Bewohnerinnen und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern den Zugang zu Lademöglichkeiten zu erleichtern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Mehrparteienhäusern. Dazu zählen neben Wallboxen auch die technische Erschließung der Stellplätze, etwa Vorverkabelung, Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit festen Pauschalen pro Stellplatz bzw. Ladepunkt. Je Stellplatz sind Zuschüsse in Form einer Pauschale von bis zu 1.500 Euro für die Errichtung eines betriebsfähigen Ladepunkts inklusive Vorverkabelung möglich – wenn dieser bidirektionale Laden unterstützt, sogar bis zu 2.000 Euro. Alternativ kann auch die bloße Vorverkabelung mit bis zu 1.300 Euro gefördert werden.
Zeitpunkt der Antragsstellung?
Förderanträge können in allen Förderaufrufen ab dem 15. April 2026 gestellt werden. Für den Förderaufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind. Im Förderaufruf für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können Anträge bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
Grundlegende Voraussetzungen:
Dabei genügt es, wenn die Stellplätze mindestens vorverkabelt werden (s.u.). Mehrparteienhäuser, die weniger als sechs Stellplätze haben, können leider keinen Förderantrag stellen.
Die vollständigen Fördervoraussetzungen sowie die geltenden Ausschlusskriterien sind der Förderrichtlinie sowie den jeweiligen Aufrufveröffentlichungen zu entnehmen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des Projektträgers.
Die Anträge werden teilweise nach dem Eingangsprinzip („Windhundprinzip“) vergeben, sofern kein wettbewerbliches Verfahren vorgesehen ist.
Ablaufübersicht:
Warum ist das Programm wichtig?
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern ist technisch und organisatorisch komplex. Das Förderprogramm setzt gezielt Anreize, um diese Hürden zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu beschleunigen.
Antragsstellung sowie weitere Informationen unter:
www.laden-im-mehrparteienhaus.de/
Stadtverwaltung, Stadtplanungsamt
Tel. 0 74 72 / 165-289
E-Mail: klimawandel@rottenburg.de