Auf den Lärmkarten der Stadt Karlsruhe aufbauend werden Lärmaktionspläne mit Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes sind die Gemeinden nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG § 47e) zuständig und verpflichtet.
Ziele und Aufgaben des Aktionsplanes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung hochbelasteter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete in der Stadt vor Lärmzunahmen zu schützen.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 haben sich für die Kommunen neue Möglichkeiten ergeben, aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen zu beschließen.
Der Lärmaktionsplan wird seit 2009 regelmäßig nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes überprüft und fortgeschrieben. Aktuell wurde der Vorentwurf des Lärmaktionsplans (LAP) der 4. Stufe erarbeitet.
Zu den Vorschlägen des Vorentwurfs Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG anzuhören.
Start Öffentlichkeitsbeteiligung
Als Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an dem Vorentwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen.
Sie haben bis zum 26. Januar 2025 die Möglichkeit, Ihre Anregungen zu den vorgestellten Maßnahmenvorschlägen dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. Unter der folgenden E-Mail-Adresse können Sie Ihre Stellungnahme abgeben:
laermaktionsplan@ua.karlsruhe.de
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist geprüft und ausgewertet. Das Gesamtergebnis wird auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den Lärmkarten und dem Lärmaktionsplan sowie den Vorentwurf der Beschlussvorlage finden Sie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe unter: www.karlsruhe.de/umwelt-klima/umweltschutz/laerm