Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Eutingen wurden aufgrund dieser Verkehrsbelastung die A 81 und die B 28 erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans verpflichtet.
Das mit der Lärmaktionsplanung von der Gemeinde Eutingen beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung und die Wirkungsanalysen mit der Untersuchung von Geschwindigkeitsreduzierungen und Lärmschutzwänden durchgeführt. Die Ergebnisse sowie die Abwägung und Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung am 22. Mai 2025 von Herrn Wolfgang Wahl (Rapp AG) vorgestellt.
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen sollen im Lärmaktionsplan festgesetzt werden:
- Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
B 28 gesamte OD Eutingen (Lückenschlüsse zwischen dem bestehenden Tempo 30 Bereich und den Ortseingängen)
- Geschwindigkeitsreduzierung 100 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
A 81 in Höhe der Bebauungen Rohrdorf und Weitingen auf einer Länge von ca. 2,8 km
- Ausbesserung hervorstehender Schachtdeckel entlang der B 28
- Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Empfehlung zur Priorisierung einer Ortsumfahrung der Gemeinde Eutingen im Gäu (Voruntersuchungen, Aufnahme BVWPL)
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 28.05.2025 bis einschließlich 11.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Eutingen im Gäu, Marktstraße 17, öffentlich aus. Jeder kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.eutingen-im-gaeu.de/leben-wohnen/laermaktionsplanung? eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 11.07.2025 schriftlich an das Bürgermeisteramt Eutingen im Gäu, Marktstraße 17, 72184 Eutingen im Gäu oder per E-Mail an l.goettler@eutingen-im-gaeu.de vorgebracht werden.
Eutingen im Gäu, den 28. Mai 2025
Markus Tideman
Bürgermeister