Im Auftrag der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen übernimmt die Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG die Verfahrensdurchführung der Trägerbeteiligung zum ‚Lärmaktionsplan Oberhausen-Rheinhausen – 4. Runde’.
In diesem Zusammenhang haben Sie somit die Möglichkeit, zum vorliegenden Lärmaktionsplan Stellung zu nehmen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wird in der Zeit vom 18.07.2025 bis 18.08.2025 durchgeführt.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans sowie die Pläne und Tabellen können in dieser Zeit auf der Internetpräsenz der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen unter:
www.oberhausen-rheinhausen.de/gemeinde-info/laermaktionsplan
eingesehen und heruntergeladen werden.
Wir bitten Sie um Stellungnahme bis einschließlich Montag, 18.08.2025, soweit von Ihnen zu vertretende Belange durch die Planung berührt werden. Äußern Sie sich nicht binnen dieser Frist, gehen wir davon aus, dass von Ihnen wahrzunehmende Belange durch die Planung nicht berührt werden. Auch wenn Sie keine Anregungen zur Planung vorzubringen haben und dem Zwischenbericht zum Lärmaktionsplan Oberhausen-Rheinhausen in der vorliegenden Form zustimmen können, ersuchen wir Sie dennoch um eine kurze, schriftliche Mitteilung.
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an folgende Anschrift:
karlsruhe@modusconsult.net
Oberhausen-Rheinhausen, 18.07.2025
gez. Manuel Scholl, Bürgermeister