Gemeinderat

Lärmaktionsplan: So geht es jetzt weiter

Nach der mehrheitlichen Ablehnung der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Gemeinderatssitzung am 20. Mai hatte Oberbürgermeister Thomas...

Nach der mehrheitlichen Ablehnung der dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Gemeinderatssitzung am 20. Mai hatte Oberbürgermeister Thomas Keck angekündigt, prüfen zu lassen, ob für ihn eine Widerspruchspflicht gegen den Gemeinderatsbeschluss besteht. Die Prüfung ist nun abgeschlossen. Der Oberbürgermeister wird keinen Widerspruch einlegen.

Der Prüfung lag die Auffassung der Stadtverwaltung zugrunde, dass sich aus dem Kooperationserlass der Landesregierung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Verbindlichkeit für die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen ergibt. Das hätte bedeutet, dass der Gemeinderat die dritte Fortschreibung des Plans widerrechtlich abgelehnt hätte. Diese Auffassung hat das Regierungspräsidium Tübingen nicht bestätigt. Der Oberbürgermeister ist demnach nicht verpflichtet, dem Beschluss zu widersprechen.

Thomas Keck hat jedoch entschieden, zum Schutz der Reutlinger Bürgerschaft vor Verkehrslärm die lärmreduzierenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen, für die der Kooperationserlass eine Pflicht zur Umsetzung vorsieht, durch die Verkehrsbehörde anordnen zu lassen: „Ich möchte keine weitere Zeit verlieren, sondern stattdessen lieber so schnell wie möglich die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Reutlingerinnen und Reutlinger umsetzen, zu denen wir verpflichtet sind.“ Denn Lärmschutz sei Gesundheitsschutz: „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger liegt mir und der Verwaltung sehr am Herzen“, unterstreicht das Stadtoberhaupt.

Daher wird die Stadtverwaltung jetzt unverzüglich prüfen, welche lärmreduzierenden Maßnahmen aus verkehrsrechtlichen Gründen umgesetzt werden müssen und diese dann auch umsetzen. „Wir sind der Ansicht, dass der Beschluss des Gemeinderats die Straßenverkehrsbehörde nicht ihrer Aufgabe enthebt, auf Straßenabschnitten, deren Lärmpegel tagsüber 67 dB(A) und nachts 57 dB(A) übersteigt, tätig zu werden“, erläutert Keck.

Zeitgleich beantragt die Stadtverwaltung – wie vom Gemeinderat beschlossen – beim Bundesverkehrsministerium, Reutlingen zur Modellkommune für flächendeckendes Tempo 40 zu erklären. „Je nach Rückmeldung vom Bundesverkehrsministerium zu einem flächendeckenden Tempo 40-Versuch wird geprüft, inwieweit die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen, die im Ermessensbereich liegen, nochmals dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden“, so der Oberbürgermeister.

Bekanntlich hatte die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr zunächst einen Lärmaktionsplan erstellt, der ausschließlich Strecken mit Tempo 30 ganztags ohne Tag-Nacht-Trennung enthielt. Gründe dafür waren, einen möglichst hohen Lärmschutz und eine hohe Verkehrssicherheit für die Reutlinger Bürgerinnen und Bürger sowie einheitliche Geschwindigkeitsregeln im Stadtgebiet zu erreichen. Diese Version wurde im Januar in den Bauausschuss eingebracht. Da sich die Stadtbezirke in dieser Ausfertigung zu wenig berücksichtigt fühlten, wurde die Verwaltung vom Gremium beauftragt, sich nochmals mit den Bezirken abzustimmen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Die Verwaltung war daraufhin überall dort, wo es rechtlich möglich war, stärker auf die Anregungen der Bezirke eingegangen – mit dem Ergebnis, dass zehn von elf Bezirksgemeinden dem überarbeiteten Vorschlag der Verwaltung zustimmten. Trotz der stark überwiegenden Zustimmung der Stadtbezirke wurde auch diese Ausfertigung des Lärmaktionsplans am 20. Mai im Gemeinderat mit knapper Mehrheit abgelehnt. „Gerade für die beteiligten Bezirksgemeinderäte tut es mir sehr leid, dass die von ihnen gemeinsam mit der Verwaltung aufwendig erarbeiteten Kompromissvorschläge von der Mehrheit des Gemeinderats einfach vom Tisch gewischt wurden“, betont Thomas Keck.

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Ohmenhäuser Blättle – Bekanntmachungen des Stadtteils Reutlingen- Ohmenhausen
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Ausgabe 24/2025
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