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Lärmaktionsplanung der Gemeinde Talheim, Stufe 4

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Talheim - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5 BImSchG Der Gemeinderat Talheim hat am 12.05.2025 in öffentlicher...



Lärmaktionsplanung der Gemeinde Talheim
- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47 Abs. 5 BImSchG
Der Gemeinderat Talheim hat am 12.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans der
Stufe 4 gebilligt und beschlossen und diesen nach § 47 d Abs. 3 BImSchG öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Anliegen der Lärmaktionsplanung ist es, Beeinträchtigungen durch Lärm aus verschiedenen Quellen
systematisch und durch geregeltes, koordiniertes Vorgehen abzubauen. Die Aufgabe des vorliegenden
Lärmaktionsplans ist zunächst die vereinfachte Analyse und Bewertung der durch die Hauptverkehrsstraßen verursachten Lärmbelastung innerhalb der Gemarkung Talheim. Ziel ist es, Lärmschwerpunkte zu identifizieren und Gegenmaßnahmen festzulegen.
Weiterhin ist es Ziel der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete gegen Zunahme von Lärm zu schützen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Talheim vom 30.04.2025 wird in der Zeit vom 02.06.2025
bis 04.07.2025 (jeweils einschließlich) beim Bürgermeisteramt Talheim, Rathausplatz 18, im Foyer, 74388
Talheim während den Dienststunden ausgelegt. Gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden. Vor allem die
betroffenen Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der
Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der
Homepage der Gemeinde Talheim unter www.talheim.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Talheim, Rathausplatz
18, 74388 Talheim, abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an post@talheim.de übermittelt
werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Gemeinde Talheim, Rathausplatz 18, 74388
Talheim gesendet oder im Sachgebiet Bauen abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die
Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Talheim, den 30.05.2025
gez. Rainer Gräßle
Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Talheim
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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