Alle fünf Jahre befasst sich der Plochinger Gemeinderat mit einem sog. Lärmaktionsplan (LAP). Dieser Lärmaktionsplan dokumentiert die Lärmbelastung der Plochinger Bevölkerung und schlägt Maßnahmen zu deren Reduzierung vor. Die Sache hat allerdings einen Haken: Die Lärmaktionsplanung betrifft nur den Straßenverkehr. Bahn-, Flug- und Gewerbelärm bleiben außer Betracht. Da können wir Plochinger nur mit dem Kopf schütteln, weil wir besonders Bahn und Flugzeuge, aber auch Gewerbebetriebe als Lärmquellen erleben. Aber so hat es die Europäische Union im Jahre 2002 mit der Richtlinie 2002/49 EG beschlossen.
Würde man im Stadtgebiet Messungen des Lärms vornehmen, würden alle Lärmquellen erfasst und dadurch der tatsächliche Zustand dokumentiert werden. Das wird dadurch vermieden, dass in ein Software-Programm Werte wie Straßenverkehrsdichte, Fahrbahnaufbau und -belag etc. eingegeben werden und die theoretische Lärmbelastung durch den Straßenverkehr errechnet wird.
Der 5-Jahres-Rhythmus ignoriert, dass sich innerhalb von fünf Jahren wenig an der Lärmsituation ändert. So weist die SPD in den Plochinger Nachrichten vom 22. Mai 2025 darauf hin, dass sie bereits im Jahre 1979 „Lärmschutzmaßnahmen entlang der Landesstraße im Stumpenhof“ beantragt hat. 46 Jahre später wird ein wirksamer Schutzwall zwischen Talweg und Teckplatz errichtet. Da wäre es doch schön, wenn vor dem 50-jährigen Jubiläum des SPD-Antrages Lärmschutzmaßnahmen - z.B. ein Wall - zwischen Teckplatz und Jahnstadion realisiert würden.
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