Ob im Hofgarten, Feldweg oder in der Stadt – verantwortungsvolle Hundebesitzer greifen zur Tüte und entfernen das Geschäft ihres Vierbeiners. Doch: Wo wird der Kotbeutel fachgerecht entsorgt? Sicherlich nicht am Straßenrand oder im Vorgarten oder der Mülltonne des nächsten Hauses. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Mülleimer. Kompost und Biomüll sind nicht die richtigen Orte für die Entsorgung der Hundekotbeutel. Das liegt am Hundekot. In den Ausscheidungen befinden sich oft Eier von Parasiten, die vom Kompost direkt auf den Menschen übertragen werden können. Hundekotbeutel können nur im Restmüll sicher entsorgt werden. Bei der Verbrennung in den Müllverbrennungsanlagen werden alle Krankheitserreger beseitigt.
Hundebesitzern, die den Kot ihres Hundes in städtischen Grünanlagen einfach liegen lassen, droht laut § 20, Absatz 13 der Öhringer Polizeiverordnung ein Bußgeld. Die Öhringer Polizeiverordnung schreibt in § 12 zum Thema Verunreinigung durch Hunde vor: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Private Hauseigentümer haben ein Recht auf die Beseitigung des Hundekots. Ist der Hundehalter bekannt, kann privatrechtlich Anzeige erstattet werden.
Seit gut zehn Jahren gibt es in Öhringen das Angebot der „Dog Stations“. Im gesamten Stadtgebiet gibt es 62 Hundetütenspender. In der Stadt sind es 41 und in den Ortschaften noch einmal 21 Stück. Tüten gibt es auch kostenlos an der Öhringer Rathauszentrale. Pro Jahr werden rund 23.000 Tüten verbraucht. Die Kosten für die Tüten liegen bei rund 2.000 Euro. Eine „Dog Station“ schlägt derzeit mit rund 170 Euro zu Buche. Die gesamte Polizeiverordnung finden Sie unter www.oehringen.de/fileadmin/files/Buerger-Info/Stadtrechtsammlung/1.5.pdf