Gemeinderat

Lagerplatz für Feld- bzw. Lesesteine

Da das Ablagern von Feld- bzw. Lesesteinen, welche laufend bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung anfallen, in Hecken und im sonstigen freien Gelände...

Da das Ablagern von Feld- bzw. Lesesteinen, welche laufend bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung anfallen, in Hecken und im sonstigen freien Gelände nicht erlaubt ist und die Erdablagerungsplätze in der Regel abgesperrt sind, haben der Gemeinderat und die Ortschaftsräte geeignete Lagerplätze ausgewiesen.

In Schopfloch wird als Ablagerungsmöglichkeit ein Platz im Bereich „Hohe Mauern“ zur Verfügung gestellt.

In Ober- und Unteriflingen wird als Ablagerungsmöglichkeit der Platz zwischen den Gewannen Aischbach und Dießener Steig, unweit vom Sportplatz Oberiflingen, angeboten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass außer Feld- bzw. Lesesteinen keinerlei sonstige Ablagerungen an diesem Platz erfolgen dürfen. Die Steine werden von Zeit zu Zeit durch den gemeindeeigenen Bauhof abgefahren.

Um Beachtung wird gebeten.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
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