Treppenräume sind Bestandteil des Rettungsweges in einem Gebäude. In der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) werden generelle Aussagen über die Anforderungen an Bauteilen in Rettungswegen getroffen. Im § 28 Abs. 2 Satz 3 LBO heißt es:
„Notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist.“
Aus diesem Grund dürfen in Treppenräumen keine Gegenstände gelagert oder aufgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Kinderwägen, Fahrräder, Kleinmöbel usw. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um brennbare oder nichtbrennbare Gegenstände handelt.
Bewegliche Gegenstände engen die Treppenlaufbreite ein. Gerade im Brandfall können dadurch die Nutzer des Gebäudes sowie die Einsatzkräfte der Feuerwehr behindert und zusätzlich gefährdet werden. Beispielsweise verzögern umgestürzte Fahrräder oder Kleinmöbel die schnelle Rettung von Menschen und Tieren und behindern die Löscharbeiten der Feuerwehr.
Wer brennbare Gegenstände in Treppenräumen lagert, handelt ordnungswidrig! Ein entsprechender Passus ist im „Brandverhütungsparagraphen“ des Landesgesetzes über Ordnungswidrigkeiten (LOWiG) zu finden. Im § 10 Abs. 1 Nr. 1 LOWiG heißt es:
„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig bewegliche Sachen, die sich leicht von selbst oder gegenseitig entzünden oder die leicht Feuer fangen, an Orten aufbewahrt, an denen ihre Entzündung gefährlich werden kann.“
Deshalb appellieren wir nochmals an Sie, keine Gegenstände in den notwendigen Treppenräumen zu lagern oder aufzustellen. Bedenken Sie stets:
Treppenräume sind im Brandfall Ihre Lebensversicherung!
Freitag, 19. Januar, 19.00 Uhr: Zug 2 / Gruppe 3: Funkausbildung
Die Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch lädt die Alters- und Einsatzabteilung zur Hauptversammlung, die am Freitag, 26. Januar 2024, um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus stattfindet, herzlich ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Abendessen
3. Totenehrung
4. Bericht des Kommandanten
5. Bericht des Schriftführers
6. Bericht des Kassiers
7. Bericht des Kassenprüfers
8. Bericht der Altersabteilung
9. Bericht der Jugendfeuerwehr
10. Aussprache
Allgemein
Herr Bürgermeister Lutz
Kreisbrandmeister / Kreisverbandsvorsitzender
11. Entlastungen
12. Wahlen
Kommandant
1. stv. Kommandant
2. stv. Kommandant
Schriftführer
drei Ausschussmitglieder
13. Ehrungen
14. Grußworte
15. Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 19. Januar 2024 schriftlich an Kommandant Albert Kayser, Bahnhofstr. 12, 71111 Waldenbuch, oder per E-Mail an a.kayser@feuerwehr-waldenbuch.de eingereicht werden.