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Lagerung von Gegenständen in Treppenräumen

Treppenräume sind Bestandteil des Rettungsweges in einem Gebäude. In der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) werden generelle Aussagen über die...
Foto: Feuerwehr Waldenbuch

Treppenräume sind Bestandteil des Rettungsweges in einem Gebäude. In der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) werden generelle Aussagen über die Anforderungen an Bauteilen in Rettungswegen getroffen. Im § 28 Abs. 2 Satz 3 LBO heißt es:

„Notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist.“

Aus diesem Grund dürfen in Treppenräumen keine Gegenstände gelagert oder aufgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Kinderwägen, Fahrräder, Kleinmöbel usw. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um brennbare oder nichtbrennbare Gegenstände handelt.

Bewegliche Gegenstände engen die Treppenlaufbreite ein. Gerade im Brandfall können dadurch die Nutzer des Gebäudes sowie die Einsatzkräfte der Feuerwehr behindert und zusätzlich gefährdet werden. Beispielsweise verzögern umgestürzte Fahrräder oder Kleinmöbel die schnelle Rettung von Menschen und Tieren und behindern die Löscharbeiten der Feuerwehr.

Wer brennbare Gegenstände in Treppenräumen lagert, handelt ordnungswidrig! Ein entsprechender Passus ist im „Brandverhütungsparagraphen“ des Landesgesetzes über Ordnungswidrigkeiten (LOWiG) zu finden. Im § 10 Abs. 1 Nr. 1 LOWiG heißt es:

„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig bewegliche Sachen, die sich leicht von selbst oder gegenseitig entzünden oder die leicht Feuer fangen, an Orten aufbewahrt, an denen ihre Entzündung gefährlich werden kann.“

Deshalb appellieren wir nochmals an Sie, keine Gegenstände in den notwendigen Treppenräumen zu lagern oder aufzustellen. Bedenken Sie stets:

Treppenräume sind im Brandfall Ihre Lebensversicherung!

Termin Einsatzabteilung

Freitag, 19. Januar, 19.00 Uhr: Zug 2 / Gruppe 3: Funkausbildung

Hauptversammlung der Feuerwehr Waldenbuch

Die Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch lädt die Alters- und Einsatzabteilung zur Hauptversammlung, die am Freitag, 26. Januar 2024, um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus stattfindet, herzlich ein.

Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Abendessen

3. Totenehrung

4. Bericht des Kommandanten

5. Bericht des Schriftführers

6. Bericht des Kassiers

7. Bericht des Kassenprüfers

8. Bericht der Altersabteilung

9. Bericht der Jugendfeuerwehr

10. Aussprache

Allgemein

Herr Bürgermeister Lutz

Kreisbrandmeister / Kreisverbandsvorsitzender

11. Entlastungen

12. Wahlen

Kommandant

1. stv. Kommandant

2. stv. Kommandant

Schriftführer

drei Ausschussmitglieder

13. Ehrungen

14. Grußworte

15. Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 19. Januar 2024 schriftlich an Kommandant Albert Kayser, Bahnhofstr. 12, 71111 Waldenbuch, oder per E-Mail an a.kayser@feuerwehr-waldenbuch.de eingereicht werden.

Erscheinung
Stadtnachrichten Waldenbuch
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2024
von Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch
19.01.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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