Gemeinde Bempflingen
72658 Bempflingen
Aus den Rathäusern

Landes-Familienpass und Gutscheinhefte beantragen

Die neuen Gutscheinhefte für den Landesfamilienpass sind da und können von den Inhabern im Rathaus – Servicebüro - abgeholt werden. Sie berechtigen...

Die neuen Gutscheinhefte für den Landesfamilienpass sind da und können von den Inhabern im Rathaus – Servicebüro - abgeholt werden. Sie berechtigen im neuen Jahr zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt der Familie in verschiedene staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg. Dazu zählen beispielsweise die Wilhelma, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Heidelberger Schloss, das Museum für Technik und Arbeit in Mannheim und vieles mehr.

Einen Anspruch auf den Landesfamilienpass haben (unabhängig vom Einkommen) u. a.:

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wenn Sie zu einer dieser 5 Gruppen gehören, sollten Sie sich unbedingt von uns den kostenlosen Landesfamilienpass ausstellen lassen. Damit kommen Sie in den Genuss der o. g. Vergünstigungen.

Weitere Informationen erhalten Sie zu den üblichen Öffnungszeiten im Servicebüro oder telefonisch bei Frau Herter unter 07123/9383-12.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025

Orte

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von Gemeinde Bempflingen
24.01.2025
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