Die neuen Gutscheinkarten für das Jahr 2025 zum Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Sinsheim oder bei allen Verwaltungsstellen abgeholt werden
die in häuslicher Gemeinschaft
Bei der Ausstellung können jetzt neben der berechtigten Person noch bis zu vier weitere Erwachsene (Oma, Opa, getrenntlebende Elternteil) als Begleitpersonen eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen höchstens zwei die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheinkarte 2025 können die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/
ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.