Die Gutscheinkarten 2025 zum Landesfamilienpass sind eingetroffen und können ab sofort beim Bezirksamt Faurndau, Zimmer 106, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Inhaber des Landesfamilienpasses bekommen die Gutscheinkarten gegen Vorlage des Landesfamilienpasses.
Die Voraussetzungen für die Beantragung des Landesfamilienpasses bleiben grundsätzlich gleich. Bei der Ausstellung können neben der beantragenden Person bis zu vier weitere Begleitpersonen fest mit eingetragen werden. Jedoch können immer nur höchstens zwei der eingetragenen Begleitpersonen bei Ausflügen die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Folgende Personen können den Familienpass nutzen:
Mit dem Landesfamilienpass und den dazugehörigen Gutscheinkarten können die berechtigten Familien unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Der Landesfamilienpass wird einkommensunabhängig ausgestellt.