Aus den Rathäusern

Landesfamilienpass 2025

Die Gutscheine 2025 für den Landesfamilienpass sind da und können beim Einwohnermeldeamt Kusterdingen (Altes Rathaus, Emil-Martin-Straße 2) bzw....

Die Gutscheine 2025 für den Landesfamilienpass sind da und können beim Einwohnermeldeamt Kusterdingen (Altes Rathaus, Emil-Martin-Straße 2) bzw. bei den Ortsverwaltungen während den Öffnungszeiten ab sofort abgeholt werden.

Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Nun können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. Eine Nutzung des Passes ohne Kind/er ist nicht möglich.

Die speziell bezeichneten Gutscheine (Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technomuseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn) berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Neu hinzu gekommen sind die besonderen Gutscheine Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Barockschloss Mannheim, Kloster und Schloss Salem, Schloss Bruchsal, Kloster Wiblingen und die Festungsruine Hohentwiel.

Der Gutschein Kunsthalle Karlsruhe kann derzeit nicht eingelöst werden, da diese wegen Renovierung geschlossen ist.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen„Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstige Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ mehrfach zu besuchen.

Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt (https://www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass)

Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03.2025 bis 31.10.2025(Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Online-Verkauf.

Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 01.03.2025 und endet am 31.10.2025.

Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 01.06.2025 oder am 14.09.2025 zu einem ermäßigten Preis besucht werden und nur wenn der Besuch online bestellt wird. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6,00 €. Bitte die Gutscheinkarte abgeben.

Im Europa-Park Rust gibt es nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, 14.09.2025, erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag bei Abgabe des Gutscheins eine 5-Euro-EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.

Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart.

Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 € (statt 12,50 €) und Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5,00 €).

Derzeit ist das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf aufgrund von Umbauarbeiten geschlossen. Ein Eröffnungstermin steht bis dato noch nicht fest. Sofern es öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich daher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.

Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, am 28.06.2025 oder am 29.06.2025 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

Neu hinzu gekommen sind folgende Gutscheine:

  • Insel Mainau

Die Insel Mainau bei Konstanz bietet Naturerlebnis, Abwechslung und Spaß für Familien. Auf der drittgrößten Insel im Bodensee gibt es u.a. eines der größten Schmetterlingshäuser Deutschlands. Allein die Spielplätze im Mainau Kinderland sind einen Ausflug auf die Insel wert. Ohne Voranmeldung können Kinder gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern, den Großeltern oder Freunden auf Entdeckungstour gehen. Die Kinderschatzsuche ändert sich jedes Jahr passend zum Jahresmotto der Insel. Werden die Rätsel gelöst, wartet am Ende ein Finderlohn. Die Schatzsuche ist kostenfrei. Mit dem Gutschein beträgt der Eintrittspreis für Erwachsene 24,00 € (statt 29,00 €) und für Schüler mit Ausweis 17,00 €. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahren ist der Eintritt frei.

  • Urweltsteinbruch Holzmaden

Im Steinbruch können Besucherinnen und Besucher ihre eigenen Holzmaden-Fossilien aus dem 180 Millionen Jahre alten Posidonienschiefer des unteren Jura bergen – ein Erlebnis, das sowohl Jung als auch Alt gleichermaßen begeistert. Im Museumsshop können funkelnde Mineralien, versteinertes Holz, Meteoriten und Dinosaurier-Fossilien aus aller Welt betrachtet werden. Familien mit dem Landesfamilienpass bekommen einen kostenfreien Eintritt. Der Verleih des Werkzeugs (1,50 € jeweils für einen Meißel oder einen Hammer) ist jedoch zu bezahlen.

Weggefallen ist der Gutschein Schwaben-Park, der 2025 nicht teilnimmt.

Für die Aushändigung der Gutscheinkarten genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses.

Familien, die noch nicht im Besitz eines solchen Passes sind, erhalten diesen auf Antrag beim Bürgermeisteramt Kusterdingen, Einwohnermeldeamt, Emil-Martin-Straße 2, bzw. bei den Ortsverwaltungen.

Berechtigt für den Erhalt des Landesfamilienpasses sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (ab 50% GdB) in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sind beide Eltern kindergeldberechtigt und leben die Kinder nicht in einem gemeinsamen Haushalt, ist nur der Elternteil „berechtigte Person“, der die Kinder in seinem Haushalt aufgenommen hat. Der andere Elternteil kann jedoch als Begleitperson eingetragen werden.

Der Erhalt des Landesfamilienpasses ist nicht einkommensabhängig.

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025
von Gemeinde Kusterdingen
24.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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