Soziales

Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten 2026 können ab sofort beim Bürgerbüro im Ortsteil Bierlingen zu den üblichen Öffnungszeiten unter Vorlage des Landesfamilienpasses...
Landesfamilienpass
LandesfamilienpassFoto: Land Baden-Württemberg

Die Gutscheinkarten 2026 können ab sofort beim Bürgerbüro im Ortsteil Bierlingen zu den üblichen Öffnungszeiten unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden. Die Gutscheinkarte ist ein bargeldwerter Vorteil und darf bei Verlust nicht erneut vergeben werden.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mindestens 50 % Erwerbsminderung) in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder und Elternteile bzw. deren Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben (entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern und Kinder). Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden (eingetragen bleiben), sofern sie noch kindergeldberechtigt sind.

In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen für den Erhalt des Passes selbst nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, wie z. B. der getrenntlebende Elternteil, Oma, Opa oder andere Betreuungspersonen, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreuen, können hier eingetragen werden. Bei Ausflügen können aber gleichzeitig höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen.

Alle Informationen zum Landesfamilienpass sowie eine Liste der Angebote, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration unter:

sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Starzach
03.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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